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							Gutachten 366-0327-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54108
ANLAGE: 10                                                             Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                      Stand: 06.10.2021
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                Fahrzeughersteller              Nissan International S. A., RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
5114340661 V03 N 65738 5/114,3 ET40            Ø72,5 - Ø66,1                 66,1                     720      2208    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T31; ZE1; C13; J10
Zubehör                                    : Set Nr. 5306


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
Zubehör                                    : Set Nr. 5273


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : T31; ZE1
                                             113 Nm für Typ : C13; J10; J11
 Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 ZE1          e9*2007/46*6537*..  90               205/50R17   89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R17   91                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   215/50R17   91    11A; 26P                   721; 725; 73C; 74A;
                                                   215/55R17   94    11A; 26P                   74P
                                                   225/50R17   94    11A; 26P; 27I

 Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 215/55R17 94             12O                        Allradantrieb;
              e5*2007/46*1029*..            215/60R17 96             12O                        Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76S


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54108
ANLAGE: 10                                                            Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                     Stand: 06.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17    12T; 51G                             Nissan Qashqai kurz;
                                           225/55R17 97 12A                                  Nissan Qashqai +2
                                                                                             (lang); Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96                                      Allradantrieb;
                                           225/55R17 97                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/60R17                 51G                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/55R17 88                12R                     Frontantrieb;
                                         205/50R17                   12Q; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/50R17 91                12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : Y
Zubehör                                    : Set Nr. 5306


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : SR; RFE; RFB; RFD; AG; R
Zubehör                                    : Set Nr. 5273


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm   für   Typ : R; SR
                                             108 Nm   für   Typ : Y
                                             110 Nm   für   Typ : AG; RFE
                                             130 Nm   für   Typ : RFB; RFD




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54108
ANLAGE: 10                                                       Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/45R17 84W                                 Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                                                         Schrägheck; Clio RS;
                                                                                         Clio RS TROPHY;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/55R17 94          12O                       Allradantrieb;
                                         215/60R17 96          12O                       Frontantrieb;
                                         225/55R17 97          12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/60R17          51G                       Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 215/60R17 96                                   Duster ab MJ2017;
                                          225/55R17 97         11A; 24M; 246             Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 205/50R17 89          11A; 26P                  Kombi; Limousine;
                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AG           e2*2007/46*0251*.., 51          205/45R17         101                       Frontantrieb; Elektro;
              e2*2007/46*0681*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54108
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 06.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 96     215/50R17   91    12O                       Kombi; Limousine;
               e2*2007/46*0653*..             215/55R17   90    12A                       Frontantrieb;
                                              215/60R17   89    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17   93    12R                       51A; 71C; 71K; 721;
                                              225/55R17   90    12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S


Auflagen
101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit
     M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen
     festgelegt sind.
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54108
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 06.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 8
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrz euges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54108
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 06.10.2021
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                                                                                                     Seite: 6 von 8
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54108
ANLAGE: 10                                                       Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     ZE1
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
       Handelsbez.:     Nissan Leaf

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            25                VA
             27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54108
ANLAGE: 10                                                       Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      RENAULT
       Fahrzeugtyp:     RFB
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0546*..
       Handelsbez.:     Megane

       Variante(n):     Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 260                 VA
             26P                      x = 240              y = 210                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 270        y = 330            8                HA
             26N                   x = 290        y = 260            8                VA
             26J                   x = 290        y = 260           30                VA
             27F                   x = 270        y = 330           30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.