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							Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 06.02.2023
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                Fahrzeughersteller              SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
5114345601 V05 N 65738 5/114,3 ET45            Ø72,5 - Ø60,1               60,1                     705      2251    09/21
5114345601 V05 N 65738 5/114,3 ET45            Ø72,5 - Ø60,1               60,1                     720      2208    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : AZ; JT; AZ-2S
Zubehör                                    : Set Nr. 5331


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JY-2S; JY; (Kegelbund)
Zubehör                                    : Set Nr. 5259


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : MZ; JY; LY
Zubehör                                    : Set Nr. 5259


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : JY; LY; MZ
                                             100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S
                                             110 Nm für Typ : JT
 Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
 JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99                                       2-türig; 4-türig;
                                           225/65R17                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.02.2023
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92          195/45R17 81                                Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 195/45R17 81                                    Frontantrieb;
                                         205/45R17 84                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 95        195/45R17 81                                Frontantrieb; Hybrid;
                                             205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY           e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/50R17 91          12O                     bis
                                           215/55R17 94          11A; 12A; 27B; 27H      e6*2018/858*00006*01;
                                           225/50R17 94          11A; 12A; 27I           Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY-2S        e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/50R17 91           12O                     ab
                                          215/55R17 94           11A; 12A; 27B; 27H      e6*2018/858*00006*02;
                                          225/50R17 94           11A; 12A; 27I           Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/50R17 89             12Q                     bis
                                        205/55R17 91             12Q                     e4*2007/46*0779*03;
                                        215/50R17 91             11A; 12A; 26N           Schräghecklimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 06.02.2023
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Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/50R17 91                12O                     ab
                                                                                             e4*2007/46*0779*04;
                                                 215/55R17 94        11A; 12A; 27B; 27H      Allradantrieb;
                                                 225/50R17 94        11A; 12A; 27I           Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/50R17 91                12I                     Allradantrieb;
                                         215/55R17 94                12I                     Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Set Nr. 5307


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112    215/60R17 96                 124                     UX250H;
M)                                      225/55R17 97                 124                     10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..                                                             51A; 71C; 71K; 721;
M)-TMG                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 215/60R17                 12T; 51G                Allradantrieb;
M)           e6*2007/46*0338*..            225/55R17 97              11A; 26P                Frontantrieb;
AX1T(EU,     e13*2007/46*1765*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99                                      bis
                                           225/65R17                 51G                     e6*2001/116*0105*08;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.02.2023
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                                                                                                    Seite: 4 von 11

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS       CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68          205/55R17 91         12R                     Allradantrieb; inkl.
)-TGRE       .
XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..            215/55R17 94        12I                     Hybrid;
                                             225/50R17 94        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/55R17 97        12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68           205/55R17 91        12R                     Frontantrieb; inkl.
)-TGRE     .
XPB1F(M)   e6*2018/858*00013*..              215/55R17 94        12I                     Hybrid;
                                             225/50R17 94        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/55R17 97        12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 06.02.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 11
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.02.2023
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                                                                                                   Seite: 6 von 11
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.02.2023
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                                                                                                   Seite: 7 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     JY
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS

       Variante(n):     ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 210                  VA
             27B                     x = 330              y = 400                  HA
             27I                     x = 280              y = 360                  HA
             26B                     x = 300              y = 260                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 260             5                VA
             27H                  x = 330        y = 400             8                HA
             27F                  x = 330        y = 400            25                HA
             26N                  x = 300        y = 260             5                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.02.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS

       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             27F                  x = 300        y = 300            24                HA
             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
             26J                  x = 300        y = 300            26                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.02.2023
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                                                                                                   Seite: 9 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA
             26B                     x = 300              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
             27H                  x = 300        y = 250             8                HA
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.02.2023
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                                                                                                   Seite: 10 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0338*..
       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA
             26B                     x = 300              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
             27H                  x = 300        y = 250             8                HA
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.02.2023
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                                                                                                   Seite: 11 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA
             26B                     x = 300              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
             27H                  x = 300        y = 250             8                HA
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.