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							Gutachten 366-0196-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54499
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: N 70732
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 22.05.2023
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                Fahrzeughersteller              CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
LK98 ET35           N 70732 LK98 ET35          ohne                        58,1                     580      2092    04/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Set Nr. 5239


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN CITROEN NEMO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
 A            e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 205/40R17           84      11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
                                         205/45R17           84      11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
                                         215/40R17           83      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                         215/45R17           87      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 744

 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
 A            e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 205/40R17          84      11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
 225L         N130                        205/45R17          84      11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
                                          215/40R17          83      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                          215/45R17          87      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 744




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54499
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: N 70732
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 22.05.2023
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FIAT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Set Nr. 5239


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; 167; 175;
                                               182; 185; 225; 225L; 843; 930
                                               100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 844; 955
Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99           205/45R17   88                            Schrägheck;
                                                   215/40R17   87    11A; 24M                Frontantrieb;
                                                   215/45R17   87    11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/45R17   91    11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 76S; FH0
955            e3*2001/116*0278*.. 51 - 125        205/45R17   88                            Schrägheck;
                                                   215/40R17   87    11A; 24M                Frontantrieb;
                                                   215/45R17   87    11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/45R17   91    11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 76S; FH0

Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
ALFA         G731              103 - 114 205/40R17                   11A; 22B; 22F; 24D;     3-türig; 5-türig;
ROMEO                                                                24J; 367; 637           10B; 11B; 11G; 11H;
930                                      215/40R17                   11A; 22B; 22F; 24D;     12A; 51A; 71C; 71K;
930          e3*96/27*0029*..                                        24J; 367; 631           721; 725; 73C; 74A;
                                         225/35R17                   11A; 22B; 22F; 24D;     74H; FF9
                                                                     24J; 367; 631; 66V
ALFA           G731                    66 - 95     205/40R17         11A; 22B; 22F; 24D;     3-türig; 5-türig;
ROMEO                                                                24J; 367; 54A; 637      10B; 11B; 11G; 11H;
930                                                225/35R17-82      11A; 22B; 22F; 24D;     12A; 51A; 71C; 71K;
930            e3*96/27*0029*..                                      24J; 367; 66V           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; FF0

Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
ALFA         F737/1            66 - 93 205/40R17                     NICHT für 2.5 TD        Frontantrieb; ab
ROMEO                                                                (92kW); 637             Nachtrag 4 der F737/1;
167                                    215/40R17-83                  NICHT für 2.5 TD        10B; 11B; 11G; 11H;
167          e3*95/54*0011*..                                        (92kW); 11A; 21B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     22B; 54A
                                       110         215/40R17 87W     11A; 21B; 22B; 5ET;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                     54A                     74H; FFM




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54499
ANLAGE: 1                                                        Radtyp: N 70732
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.05.2023
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  108 - 113 215/40R17              11A; 21B; 21L; 22B;     nur FIAT BRAVO 2.0
              G983                                               24J; 24M; 367; 631      HGT;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H
182           e3*96/27*0019*..,     55 - 83   205/40R17          11A; 21B; 21L; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
              G983                                               22G; 24M; 367; 637      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17-83       11A; 21B; 21J; 21L;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                 22B; 22F; 22G; 24D;     74H
                                                                 24J; 367; 54A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/50R17 89           51J                     Schrägheck;
                                          215/45R17 87W          51J                     Frontantrieb;
                                          225/45R17              51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76S

Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
FA           e3*92/53*0002*..   96 - 102      215/40R17          631                     10B; 11B; 11G; 11H;
175          e3*93/81*0001*..,  96 - 142      215/45R17 87       11A; 21L; 54A           12A; 51A; 71C; 71K;
             e3*95/54*0008*..,  108 - 142     215/40R17          FFT                     721; 725; 73C; 74A;
              G730                                                                       74H; FES

Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 205/40R17       84     11A; 24J; 24M           Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0011*..           205/45R17       84     11A; 24J; 24M           geschl.Kasten (Serie);
225L         N157                         215/40R17       83     11A; 24J; 24M; 5DW      Frontantrieb;
                                          215/45R17       87     11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 744

Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
185          e3*93/81*0003*..,  55 - 83       215/40R17 87W      11A; 21B; 22B; 24C;     Pkw geschlossen;
              e3*95/54*0003*..                                   24D; 5EG; 5ET           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H
185           e3*93/81*0003*..,     91 - 113 215/40R17 87        11A; 21L; 22B; 22F;     Pkw geschlossen;
              e3*95/54*0003*..                                   24C; 24D; 367           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54499
ANLAGE: 1                                                        Radtyp: N 70732
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.05.2023
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                                                                                                    Seite: 4 von 9

Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 215/45R17               11A; 22B; 22L; 24M;     Kombi; Limousine;
                                                                 51G                     Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; HAM

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 99 - 139 195/40R17 81           51J                     500 Abarth; 2-türig;
                                          205/40R17              51G                     Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 77E; 82N; BEO
312           e3*2001/116*0261*.. 44 - 77     195/40R17 81       11A; 24D                Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                         (Cabrio); Nicht
                                                                                         LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 77E; 916; FE0

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
312          e3*2007/46*0064*..  99 - 139 195/40R17 81   51J                             500 Abarth; 2-türig;
                                          205/40R17      51G                             Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 77E; 82N; BEO
312           e3*2007/46*0064*..    44 - 77   195/40R17 81       11A; 24D                Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                         (Cabrio); Nicht
                                                                                         LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 77E; 916; FE0

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
844          e3*2001/116*0279*.. 77 - 147 215/45R17 91           51J                     Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54499
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: N 70732
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 22.05.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 205/40R17 80                11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/35R17 79                11A; 22P; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Set Nr. 5239


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
RU8          e3*2001/116*0280*.. 51 - 55         195/40R17 81        11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Set Nr. 5239


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 205/40R17           84      11A; 24J; 24M           Pkw geschlossen; Lkw
A*****       e3*2001/116*0272*..         205/45R17           84      11A; 24J; 24M           geschl.Kasten (Serie);
225L         N127                        215/40R17           83      11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                         215/45R17           87      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 744


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54499
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: N 70732
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 22.05.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 9
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54499
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: N 70732
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 22.05.2023
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                                                                                                    Seite: 7 von 9
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54499
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: N 70732
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 22.05.2023
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                                                                                                     Seite: 8 von 9
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnet e Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrz eugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
     des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54499
ANLAGE: 1                                                        Radtyp: N 70732
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.05.2023
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FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
     Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
     Fahrzeugherstellers angebaut werden.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
     werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
     werden.
FFT) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
HAM) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmes ser 282mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.