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							               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 13.01.2025
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                               Fahrzeughersteller               BMW AG, HONDA, ROVER




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 44
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               LK100 ET44          N 70732 LK100 ET44         Ø64 - Ø56,1                 56,1     Kunststoff      580      2092    04/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
§22 54499*02




               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : MINI; R50
               Zubehör                                     : Set Nr. 5260


               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : UKL-K; UKL-L; MINI-N; UKL-N1; MINI; UKL-C
               Zubehör                                     : Set Nr. 5278


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                             140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 85         205/40R17 80       11A; 24N                 RS M14 x 1,25;
                                                 55 - 125        205/40R17 80W      11A; 24N                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 55 - 160        205/45R17          11A; 24N; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
                MINI          e1*2001/116*0231*.. 55 - 85        205/40R17 80       11A; 24N                 RS M12 x 1,5;
                R50           e1*98/14*0168*..    55 - 125       205/40R17 80W      11A; 24N                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        55 - 160 205/45R17          11A; 24N; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 13.01.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17          80W     11A; 24M; 5DA           Nur Clubman; Kombi;
               UKL-N1       e24*2007/46*0023*..          215/40R17          83      11A; 24M                Frontantrieb;
                                                70 - 141 205/40R17          84      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R17          84      11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         215/40R17          83W     11A; 24M                721; 725; 729; 73C;
                                                         215/45R17          87      11A; 24M                74A; 74P; 76S
               MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 55 - 90  205/40R17          80      11A; 24M                ab
               UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 135 205/40R17          80W     11A; 24M; 5DA           e1*2001/116*0343*01;
                                                         215/40R17          83      11A; 24D                Nicht Clubman; Nicht
                                                55 - 155 205/40R17          84      11A; 24M                Cabrio; bis
                                                         205/45R17          84      11A; 24M                e1*2007/46*0371*09;
                                                         215/40R17          83W     11A; 24D                Frontantrieb;
                                                         215/45R17          87      11A; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76S
               MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 72 - 90       205/40R17   80      11A;   248; 5DA         Roadster; Cabrio;
               UKL-C          e1*2007/46*0369*..  72 - 155      205/40R17   84      11A;   248              Coupe; Frontantrieb;
                                                                205/45R17   84      11A;   248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/40R17   83      11A;   244              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
§22 54499*02




                                                                                                            74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17          80W     11A; 24M; 5DA           Nur Clubman; Kombi;
                                                         215/40R17          83      11A; 24M                Frontantrieb;
                                                70 - 141 205/40R17          84      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R17          84      11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         215/40R17          83W     11A; 24M                721; 725; 729; 73C;
                                                         215/45R17          87      11A; 24M                74A; 74P; 76S




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5308


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK; ZE2
                                                            110 Nm für Typ : GR




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 13.01.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73        195/45R17   81      11A; 24J                Steilheck; 5-türig;
                              e6*2007/46*0011*..                205/40R17   80      11A; 21P; 24J; 24M      Frontantrieb;
               GG1            e6*2001/116*0125*..,              205/45R17   84      11A; 21P; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                              e6*2007/46*0010*..                215/35R17   79      11A; 21P; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
               GG2            e6*2001/116*0127*..,              215/40R17   83      11A; 21P; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                              e6*2007/46*0015*..                                                            74P
               GG3            e6*2001/116*0128*..,
                              e6*2007/46*0016*..
               GG5            e6*2001/116*0131*..,
                              e6*2007/46*0013*..
               GG6            e6*2001/116*0132*..,
                              e6*2007/46*0014*..

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65              195/45R17 81        11A; 21N                Schrägheck 4-türig;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P
§22 54499*02




               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GK           e6*2007/46*0162*..        75 - 96   195/40R17   81      11A; 26B; 26N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/45R17   81      11A; 26B; 26N           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                205/40R17   80      11A; 24J; 26B; 26J      721; 725; 73C; 74A;
                                                                205/45R17   84      11A; 24J; 26B; 26J      74P; 77E
               GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79   205/45R17   84      11A; 26P                CROSSTAR;
                                                                215/45R17   87      11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E
               GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79   195/45R17 85        11A; 26J; 26P           nicht CROSSTAR;
                                                                205/40R17 84        11A; 24J; 26J; 26P      Frontantrieb; Hybrid;
                                                                205/45R17 84        11A; 24J; 26J; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5308


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 13.01.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
               F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80    nicht Dieselmotor;                nur Rover Streetwise;
                                                                      5DA
               RF           e11*93/81*0016*..         205/40R17 84                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/45R17       51G                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      215/40R17 83                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 54499*02




                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungst eile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 13.01.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 54499*02




                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögl ichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 13.01.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 9
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
§22 54499*02




                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsy stem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beac hten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 13.01.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA
                            27I                     x = 200              y = 300                  HA
                            27B                     x = 250              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54499*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            15                HA
                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 13.01.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GR
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 225                  VA
                            26B                     x = 290              y = 275                  VA
                            27I                     x = 195              y = 265                  HA
                            27B                     x = 245              y = 315                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54499*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 245        y = 315            10                HA
                            26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                            27H                  x = 245        y = 315             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 13.01.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GR
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 275                  VA
                            26P                     x = 240              y = 225                  VA
                            27B                     x = 250              y = 320                  HA
                            27I                     x = 200              y = 270                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54499*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 320             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 275            20                VA
                            26N                  x = 290        y = 275             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                              Stand: 13.01.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 1

               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54499*02




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                          TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN