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							               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 16                                                              Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                       Stand: 13.01.2025
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                               Fahrzeughersteller              FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 47
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               LK108 ET47          N 70732 LK108 ET47         ohne                           63,4                     580      2092    04/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 54499*02




               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, Ford-Werke GmbH
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5324


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : DA1; DB1; DN1; JD3; JH1; JU2
                                                            110 Nm   für   Typ : JA8; JA8-LPG; JR8
                                                            120 Nm   für   Typ : KAF
                                                            133 Nm   für   Typ : KAF
                                                            135 Nm   für   Typ : JA8; JGH; JHH; JHHL; JR8
                Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99        205/40R17              Nur mit 17"              Schrägheck 2-türig;
                JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                                       Lenkanlage; 51G          Frontantrieb;
                JR8          DE*2007/46*0072*..                 205/40R17 80           FHA; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                74H; FHB
                JA8           e9*2001/116*0069*.. 44 - 99       205/40R17              Nur mit 17"              Schrägheck 4-türig;
                JA8-LPG       e13*2007/46*1058*..                                      Lenkanlage; 51G          Frontantrieb;
                                                                205/40R17 80           FHA; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                74H; FHB


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 16                                                       Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 13.01.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 147 205/40R17              Nur mit 17"             FL 2012; Schrägheck 2-
               JR8          e9*2007/46*0002*..                                  Lenkanlage; 51G         türig; Frontantrieb;
                                                         205/40R17 80W          FHA; 11A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; FHB
               JA8           e9*2001/116*0069*.. 44 - 134   205/40R17           Nur mit 17"             FL 2012; Schrägheck 4-
               JR8           e9*2007/46*0002*..                                 Lenkanlage; 51G         türig; Frontantrieb;
                                                            205/40R17 80W       FHA; 11A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; FHB
               JHH           e9*2007/46*3142*..  52 - 147   195/45R17 85                                Fiesta Active;
               JHHL          e13*2007/46*2148*..            205/45R17 84                                Schrägheck; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     FIESTA AB MJ 2018
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 54499*02




               JGH          e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/45R17 85                                    Fiesta Active;
                                                        205/45R17 84                                    Schrägheck; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     FOCUS ST170
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DA1          e13*98/14*0081*.. 127           215/45R17           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               DB1          e13*98/14*0082*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
               DN1          e13*98/14*0095*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H

               Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 205/40R17              11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
               JH1          e1*98/14*0191*..             205/40R17 80           11A; 24J; 24M; 54F      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; SC4




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 16                                                           Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 13.01.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74           205/40R17   80      5DA                     bis e1*98/14*0194*25;
                                                                205/40R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/45R17   84                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                215/35R17   79      5CW                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                215/35R17   83                              74H
                                                                215/40R17   83

               Verkaufsbezeichnung:     FORD KA, FORD KA+
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 195/40R17 77                                        nur KA+; bis
                                                                                                            e13*2007/46*1637*03;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 77E
               KAF            e13*2007/46*1637*.. 52 - 70       195/40R17 77                                nicht KA+ ACTIVE; ab
                                                                                                            e13*2007/46*1637*04;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 77E
§22 54499*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5324


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74         205/40R17 80        11A; 54A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 13.01.2025
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                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungst eile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 54499*02




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 13.01.2025
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               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurt eilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 874kg.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 54499*02




                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               FHA) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1573895 ( Teilenummer: AM8A6J 3K660
                    AA (Ford Fiesta JA8)), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
               FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
                    serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
                    Fahrzeug-Varianten).
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ..... ...... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0196-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54499
               ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: N 70732
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                              Stand: 13.01.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 1

               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54499*02




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                          TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN