Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller BYD AUTO CO LTD, SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114345601 V02 N 75840 ET45 Ø72,5 - Ø60,1 60,1 Kunststoff 700 2254 08/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54109*05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr. 5307 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm Verkaufsbezeichnung: DOLPHIN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EM2E e9*2018/858*11468*.. 35 - 65 215/40R18 89 11A; 26P Frontantrieb; Elektro; 225/40R18 88 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O EM2E-1 e9*KS18/858*11459*.. 35 - 65 215/40R18 89 11A; 26P Frontantrieb; Elektro; 225/40R18 88 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ; AZ-2S; FR; JT; GY Zubehör : Set Nr. 5331 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY-2S; JY (Kegelbund) Zubehör : Set Nr. 5259 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY; JY; FY; EY; LY-2S Zubehör : Set Nr. 5259 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; LY-2S 100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 54109*05 Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 2-türig; 4-türig; 235/50R18 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/45R18 51G Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76T Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/40R18 85 11A; 24J Stufenheck; 225/35R18 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/45R18 89 Schrägheck Stufenheck; 215/45R18 89 Stufenheck; 11A; 24J Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 225/35R18 83 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 95 225/35R18 83 11A; 24J; 248 Frontantrieb; Hybrid; §22 54109*05 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/45R18 89 bis 225/45R18 91 11A; 27I e6*2018/858*00006*01; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/45R18 89 ab 225/45R18 91 11A; 27I e6*2018/858*00006*02; Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/45R18 89 ab e4*2007/46*0779*04; 225/45R18 91 11A; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P JY e4*2007/46*0779*.. 88 215/40R18 89 11A; 26N bis 215/45R18 89 11A; 26N e4*2007/46*0779*03; 225/40R18 88 11A; 26N; 27H Schräghecklimousine; 225/45R18 91 11A; 26N; 27H Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/45R18 89 Allradantrieb; §22 54109*05 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 215/45R18 89 bis e6*2018/858*00005*01; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 215/45R18 89 ab e6*2018/858*00005*02; Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr. 5307 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); R1; T25; T27; XA3(a); XA3(a)-TMG; XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XE1; XE2(a); XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG 104 Nm für Typ : V3 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 215/40R18 89 bis E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 225/40R18 88 e11*2001/116*0305*13; E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 2-türig; 4-türig; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W bis E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. e11*2001/116*0305*13; E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 2-türig; 4-türig; 1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 54109*05 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 215/50R18 92 12I 10B; 11B; 11G; 11H; M) 225/45R18 91 12I 51A; 71C; 71K; 721; 235/45R18 94 12I 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 24M; 5FE Kombi; Limousine; e11*98/14*0110*.. 225/40R18 92 11A; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 92 YDM bis e11*2001/116*0206*09; Cabrio; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/50R18 95 124 UX250H; M) 235/45R18 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 235/50R18 97 12A 51A; 71C; 71K; 721; M)-TMG 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89 ab 225/40R18 88W e11*2001/116*0196*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 Limousine; 225/45R18 51G Frontantrieb; 235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 Kombi; Frontantrieb; 225/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; §22 54109*05 235/45R18 94 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 235/45R18 94 124 nur Hybrid; M) 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 215/50R18 92 11A; 26P Allradantrieb; M) e6*2007/46*0338*.. 215/55R18 95 11A; 26P Frontantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 225/50R18 95 11A; 26N; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 235/45R18 94 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R18 97 11A; 245; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 27I 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R18 89 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 91 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98 12A ab XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 225/60R18 100 12A e6*2001/116*0105*09; TMG 110 - 114 235/55R18 12T; 51G Allradantrieb; XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. Frontantrieb; M) 10B; 11B; 11G; 11H; XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 51A; 71C; 71K; 721; M)-TMG 725; 73C; 74A; 74P XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 bis 235/55R18 51G e6*2001/116*0105*08; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS §22 54109*05 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 215/50R18 92 12I Allradantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 225/45R18 95 12I Hybrid; 235/45R18 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 - 92 215/50R18 92 Frontantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 225/45R18 95 Hybrid; 235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten §22 54109*05 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürz e und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 54109*05 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Herst eller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen §22 54109*05 Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. YDM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 225/40R18. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BYD Fahrzeugtyp: EM2E Genehm.Nr.: e9*2018/858*11468*.. Handelsbez.: DOLPHIN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 220 y = 250 HA 27B x = 270 y = 300 HA 26P x = 220 y = 260 VA 26B x = 270 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 300 8 HA 27F x = 270 y = 300 10 HA 26N x = 270 y = 310 8 VA 26J x = 270 y = 310 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BYD Fahrzeugtyp: EM2E-1 Genehm.Nr.: e9*KS18/858*11459*.. Handelsbez.: DOLPHIN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 220 y = 250 HA 27B x = 270 y = 300 HA 26P x = 220 y = 260 VA 26B x = 270 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 300 8 HA 27F x = 270 y = 300 10 HA 26N x = 270 y = 310 8 VA 26J x = 270 y = 310 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 330 y = 400 HA 27I x = 280 y = 360 HA 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 330 y = 400 8 HA 27F x = 330 y = 400 25 HA 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA §22 54109*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 8 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 08.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 54109*05 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN