Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller CITROEN, OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT, PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES, PSA Automobiles SA, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 510846651 V11 N 75840 ET46 BOØ72,5-Ø65,1 65,1 Kunststoff 700 2254 09/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54109*05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr: 5265 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 215/45R18 93 kurzer Radstand; 225/40R18 91 11A; 245; 248; 26P langer Radstand; 225/45R18 91 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr: 5265 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: COMBO, COMBO-e CARGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb; inkl. 225/45R18 95 5HR Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 830; 84A; 85I Verkaufsbezeichnung: COMBO LIFE, COMBO-e LIFE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb; inkl. 225/45R18 95 5HR Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 830; 84A; 85I Verkaufsbezeichnung: GRANDLAND, GRANDLAND X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2007/46*0597*.. 75 - 147 215/55R18 95 Allradantrieb; 215/60R18 98 Frontantrieb; §22 54109*05 225/55R18 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 830; AGD Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr: 5265 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : M 100 Nm für Typ : L; 8 110 Nm für Typ : M Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e2*2007/46*0405*.. 68 - 115 215/40R18 89 Peugeot 308 SW; Kombi; 68 - 151 225/40R18 89 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 83T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/40R18 85 Schrägheck; 60 - 151 225/40R18 88 Frontantrieb; 110 - 133 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 115 215/40R18 85 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 83T Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8 e2*2007/46*0080*.. 120 225/50R18 95 12A Nur 508 RXH (Allroad); 235/45R18 94 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76T 8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 225/45R18 95W Nicht 508 RXH 235/45R18 51G (Allroad); Kombi; 235/45R18 98 11A; 248 Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O §22 54109*05 Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*2007/46*0534*.. 133 - 147 225/55R18 98 11A; 26N PEUGEOT 3008; PEUGEOT 235/50R18 97 11A; 26N 5008; Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 26N Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 830; AGD M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/55R18 95 124 PEUGEOT 3008; PEUGEOT 215/60R18 98 124 5008; nur GT-Line; 225/55R18 98 11A; 12A; 26P Frontantrieb; nicht 235/50R18 97 11A; 12A; 26P Hybrid; 235/55R18 100 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 830; AGD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/55R18 95 124 PEUGEOT 3008; PEUGEOT 215/60R18 98 124 5008; nicht GT-Line; 225/55R18 98 11A; 12A; 26P Frontantrieb; nicht 235/50R18 97 11A; 12A; 26P Hybrid; 235/55R18 100 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 830; AGD Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr: 5265 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: DS 7 CROSSBACK, DS 7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54109*05 J e2*2007/46*0601*.. 96 - 165 215/55R18 95 12Q inkl. E-Tense 4x4; 215/60R18 98 12Q Frontantrieb; 225/55R18 98 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R18 100 12A 51A; 71C; 71K; 721; 235/50R18 97 12Q 725; 73C; 74A; 74P; 235/55R18 100 12T 76O; 77E; AGD Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr: 5265 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : A 115 Nm für Typ : E; F Verkaufsbezeichnung: C5 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e2*2007/46*0642*.. 96 - 133 215/55R18 95 Frontantrieb; inkl. 215/60R18 98 Hybrid; 225/55R18 98 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 830; AGD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: DS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 96 - 165 215/55R18 95 DS4; Frontantrieb; 225/55R18 98 11A; 26P inkl. Hybrid; 235/50R18 97 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 830; AGD Verkaufsbezeichnung: PARTNER, BERLINGO, RIFTER, DOBLO, e -RIFTER, e-PARTNER, e-BERLINGO, e-DOBLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb; inkl. 225/45R18 95 5HR Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 830; 84A; 85I Verkaufsbezeichnung: PARTNER, RIFTER, BERLINGO, DOBLO, e -RIFTER, e-BERLINGO, e-DOBLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb; inkl. §22 54109*05 225/45R18 95 5HR Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 830; 84A; 85I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr: 5265 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm Verkaufsbezeichnung: PROACE CITY, PROACE CITY ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0686*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb; inkl. 225/45R18 95 5HR Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 830; 84A; 85I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: PROACE CITY VERSO, PROACE CITY VERSO ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0685*.. 55 - 96 215/45R18 93 5HA Frontantrieb; inkl. 225/45R18 95 5HR Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 830; 84A; 85I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem §22 54109*05 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad §22 54109*05 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. §22 54109*05 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 830) Die Verwendung der Räder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Ø 304mm, 28mm) an der Vorderachse in Verbindung mit ZF-Bremssattel OE Nr. 16 478 799/800 80 und/oder der Kennzeichnung "60 PSA Groupe 78TGX80089413F" Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 83T) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 303x28mm an der Vorderachse zulässig. 84A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm des Herstellers "BRAXIS" an der Vorderachse nicht zulässig. 85I) Die Verwendung der Räder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283x26mm an der Vorderachse. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. §22 54109*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: 3 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*.. Handelsbez.: CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 240 y = 400 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 220 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 400 8 VA 26J x = 280 y = 400 25 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*.. Handelsbez.: 3008, 5008 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 350 15 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e2*2007/46*0628*.. Handelsbez.: DS4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 280 VA 26P x = 245 y = 230 VA 27B x = 270 y = 270 HA 27I x = 220 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 280 30 VA 26N x = 295 y = 280 8 VA 27F x = 270 y = 270 25 HA 27H x = 270 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: 16 Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: A Genehm.Nr.: e2*2007/46*0642*.. Handelsbez.: C5 AIRCROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 250 y = 300 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54109*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 300 8 VA 26J x = 250 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-21-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54109 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: N 75840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 08.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 54109*05 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN