Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Fahrzeughersteller HONDA, Tesla Motors Inc.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5114340641 V02 N 80840 5/114,3 ET40 Ø72,5 - Ø64,1 64,1 770 2254 09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
§22 54110*08
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RSA; (Kugelbund)
Zubehör : Set Nr. 5322
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CN2; RW;
ZF1; CG2; CU1; CU3; EP4; FD3; BE1; CL7; CW1; CW2; FK1; FN3;
RV; FE; EU5; EU7; EU8; FK; FN1; RE7; RU; BE3; CL3; CL4; CW3;
EV1; FK3; RD3; CU2; EU9; FC; FK2; FN2; RD9; RE6; BE5; CM1;
CM2; CN1; EP1; EP2; EU6; RD1; CL9; RD8; RE5
Zubehör : Set Nr. 5322
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FD3; FE; FK; FK1; FK2; FK3;
FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7;
EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
120 Nm für Typ : RV
127 Nm für Typ : RSA
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W 11A; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
CL9 e6*2001/116*0092*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
CN1 e6*2001/116*0096*.. 235/40R18 91 11A; 22B; 22L; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CM2 e6*2001/116*0094*.. 235/40R18 91 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
CN2 e6*2001/116*0097*.. 245/35R18 88W 11A; 22B; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
68T 74P
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91 11A; 24J Kombi; Frontantrieb;
CW2 e6*2001/116*0121*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/45R18 94 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91 11A; 24J Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
§22 54110*08
24M 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FE e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/40R18 89 mit
215/45R18 89 Radhausverbreiterung
225/40R18 88 11A; 26P (Flap) Serie;
235/40R18 91 11A; 26P Frontantrieb; inkl.
245/35R18 88 11A; 245; 248; 26B; Hybrid;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27H 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88 11A; 26N; 26P CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK e6*2007/46*0256*.. 235/40R18 91 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 215/40R18 85 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; SC4
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 215/40R18 85 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; SC4
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 11A; 24M; 5EG; 51J nur bis
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/40R18 89 11A; 24M; 51J e11*2001/116*0255*06;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M nur bis
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; e11*2001/116*0256*06;
24M nur bis
e11*2001/116*0257*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89 11A; 26B ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 225/35R18 87W 11A; 24J; 26B; 26N; e11*2001/116*0255*07;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 27I; 5ET ab
225/40R18 88W 11A; 24J; 26B; 26N; e11*2001/116*0256*07;
27I ab
§22 54110*08
235/35R18 90 11A; 24J; 26B; 26N; e11*2001/116*0257*06;
27H; 27I CIVIC TOURER;
235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26J; Schrägheck;
27H; 27I Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RW e6*2007/46*0265*.. 107 - 142 235/60R18 103 11A; 24J Allradantrieb;
245/55R18 103 11A; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 215/40R18 85 11A; 21B; 22I; 245 2-türig; Frontantrieb;
225/35R18 83 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 260 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: e:Ny1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RSA e6*2018/858*00269*.. 60 225/50R18 95 11A; 24C; 248; 26P mit
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P Radhausverbreiterung
245/45R18 96 11A; 24C; 248; 26P (Flap) Serie;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL3 e11*98/14*0165*.. 113 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
CL4 e11*98/14*0166*.. 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91 11A; 24J; 24M Stufenheck;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91 11A; 24J; 24M Stufenheck;
§22 54110*08
CU2 e6*2001/116*0114*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/45R18 94 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 74P
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EV1 e11*2001/116*0198*..
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
FN3 e11*2001/116*0298*.. 5EG; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 24D; 721; 725; 729; 73C;
51J 74A; 74P
225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 729; 73C;
24J 74A; 74P; 76O
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 235/45R18 94 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 24D; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/45R18 95 11A; 22B; 24C; 24M nur bis
235/45R18 94 11A; 22B; 24C; 24M e11*98/14*0190*01;
245/40R18 93 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 235/45R18 94 11A; 22I; 24J; 24M ab e11*98/14*0190*02;
245/45R18 96 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§22 54110*08
721; 725; 73C; 74A;
74P
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 235/45R18 94 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J bis
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 11A; 24J; 24M e11*2001/116*0301*05;
RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/55R18 100 11A; 24J; 24M bis
245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M e11*2001/116*0302*05;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100 11A; 24J; 27I ab
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 11A; 24J; 27I e11*2001/116*0301*06;
235/55R18 100 11A; 24J; 26P; 27I ab
e11*2001/116*0302*06;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/40R18 89 12A; 51A; 71C; 71K;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 5FE 721; 725; 73C; 74A;
225/40R18 92 11A; 24J; 24M 74P
Verkaufsbezeichnung: HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N 721; 725; 73C; 74A;
225/50R18 95 11A; 24C; 244; 247; 74P; 77E
26B; 26J; 27H; 27I
235/40R18 91 11A; 24C; 248; 26B;
26N; 27I
235/45R18 94 11A; 24C; 248; 26B;
26N; 27I
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
RV e6*2018/858*00063*.. 79 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; Hybrid;
§22 54110*08
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Tesla Motors Inc.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 003 (Kegelbund)
Zubehör : Set Nr. 5322
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 003; (Kegelbund)
Zubehör : Set Nr. 5336
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm
Verkaufsbezeichnung: Tesla Model 3, -Model 3 Highland, -Model 3 Highland Performance
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
003 e4*2007/46*1293*.. 88 - 153 235/45R18 97 TESLA MODEL 3;
245/40R18 97 Facelift ab MJ2024;
245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: Tesla Model 3, -Model 3 Highland, -Model 3 Highland Performance
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
003 e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 235/45R18 97 TESLA MODEL 3; nicht
245/40R18 97 Facelift ab MJ2024;
245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O; 84Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 54110*08
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge is t die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und K unststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 54110*08
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 54110*08
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54110*08
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
84Q) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x25mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 54110*08
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FC
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*..
Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 250 y = 300 VA
26B x = 300 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54110*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 15 HA
26N x = 300 y = 350 8 VA
26J x = 300 y = 350 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54110*08
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RU
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*..
Handelsbez.: HR-V
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 275 y = 300 HA
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 225 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54110*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 275 y = 300 8 HA
27F x = 275 y = 300 15 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FE
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00064*..
Handelsbez.: CIVIC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 230 VA
26P x = 270 y = 180 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 330 30 HA
§22 54110*08
27H x = 290 y = 330 8 HA
26J x = 320 y = 230 30 VA
26N x = 320 y = 230 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RSA
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00269*..
Handelsbez.: e:Ny1
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 230 VA
26B x = 320 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 315 y = 310 8 HA
§22 54110*08
27F x = 315 y = 310 10 HA
26N x = 320 y = 280 8 VA
26J x = 320 y = 280 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RV
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00063*..
Handelsbez.: HR-V
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 320 HA
27I x = 230 y = 270 HA
26B x = 305 y = 275 VA
26P x = 255 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54110*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 275 10 VA
26N x = 305 y = 275 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RE5
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0301*..
Handelsbez.: HONDA CR-V
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 330 y = 450 HA
27I x = 280 y = 420 HA
26B x = 260 y = 270 VA
26P x = 210 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54110*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 330 y = 450 15 HA
27H x = 330 y = 450 8 HA
26J x = 260 y = 270 15 VA
26N x = 260 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: 9 Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 25.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0256*..
Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 250 y = 300 VA
26B x = 300 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54110*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 15 HA
26N x = 300 y = 350 8 VA
26J x = 300 y = 350 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: N 80840
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 26.08.2025
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54110*08
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN