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							               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                            Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 25.08.2025
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                               Fahrzeughersteller              DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 49
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               511249665 V05       N 80840 5/112 ET49         ohne                        66,6                     720      2254    09/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 54110*08




               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schrauben


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 204; 204 K
                                                            140 Nm für Typ : F2A
                                                            150 Nm für Typ : 639; 639/4
                Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F2A          e1*2007/46*1829*..  70 - 165 215/45R18 89                                       Kombilimousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 25.08.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2A          e1*2007/46*1829*..  70 - 165 215/45R18 92           11A; 26P                Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 225/55R18 98                                   GLA-KLASSE;
                                                         225/60R18 100                                  Allradantrieb;
                                                         235/50R18 97   11A; 246; 248; 26P              Frontantrieb; inkl.
                                                         235/55R18 100  11A; 246; 248; 26P              Hybrid;
                                                         245/50R18 100  11A; 24J; 248; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/55R18 103  11A; 24J; 248; 26P              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O
               F2B           e1*2007/46*1909*..    85 - 165 235/55R18 100       11A; 26P                GLB-KLASSE;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
§22 54110*08




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O

               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18             GAX; GA2; 51G           Nur Baureihe 204; Nur
                                                          245/35R18             GA2; 51G; 57F           4-MATIC; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D
               204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/40R18           51G; 68B; 68T           Nur Baureihe 204;
                                                            235/40R18 95                                Limousine;
                                                            245/35R18 92Y       57F; 68T                Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D
               204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/40R18            GA2; 51G; 68B           bis
                                                            245/35R18 92        GA2; 57F                e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                        Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 25.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18               51G                     bis
                                                                                                         e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                         Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18             51G                     Nur 4-MATIC; bis
                                                                                                         e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                         Kombi;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74D

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..     85 - 165 215/45R18    93                              Kombi; Limousine;
                                                            225/40R18    92                              Allradantrieb;
                                                            225/45R18    95                              Frontantrieb; inkl.
                                                            235/40R18    95      11A; 248; 26P           Hybrid;
                                                            235/45R18    94      11A; 248; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18    93      11A; 248; 26P; 27I      12A; 51A; 71C; 71K;
§22 54110*08




                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76O

               Verkaufsbezeichnung:     VITO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        L275                   65 - 170 235/50R18 101        11A; 24J; 24M; 54A      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18 100        11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         75I

               Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101           11A; 24J; 24M; 54A      Heckantrieb;
                                                         245/45R18 100           11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         75I


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 25.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 10
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 54110*08




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecks chürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 25.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
§22 54110*08




                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         225/40R18
                                    Hinterachse:                         245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 25.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 10
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
§22 54110*08




                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstel lers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 255/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 25.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 310                  VA
                            26P                     x = 260              y = 260                  VA
                            27B                     x = 270              y = 290                  HA
                            27I                     x = 220              y = 240                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54110*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 310            30                VA
                            26N                  x = 310        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 290            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 290             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 25.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2A
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1829*..
                      Handelsbez.:     A-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54110*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 25.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 54110*08




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 25.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 400                  VA
                            26B                     x = 300              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 54110*08




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-21-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54110
               ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: N 80840
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                              Stand: 26.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 1

               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54110*08




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                          TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN