Gutachten 366-0326-21-WIRD zur Erteilung der ABE 54110 ANLAGE: 12 Radtyp: N 80840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114350661 V08 N 80840 5/114,3 ET50 Ø72,5 - Ø66,1 66,1 700 2327 09/21 5114350661 V08 N 80840 5/114,3 ET50 Ø72,5 - Ø66,1 66,1 720 2254 09/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr. 5306 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : Z51 120 Nm für Typ : V37 Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95 12O INFINITI Q50; 225/60R18 100 12A; 54A Limousine; 235/50R18 97 12R Allradantrieb; 235/55R18 100 12I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z51 e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103 Allradantrieb; 235/65R18 106 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0326-21-WIRD zur Erteilung der ABE 54110 ANLAGE: 12 Radtyp: N 80840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RFB; Z Zubehör : Set Nr. 5273 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T Zubehör : Set Nr. 5271 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : Z 130 Nm für Typ : RFB; T 145 Nm für Typ : T Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 215/45R18 93 Latitude (Stufenheck); 81 - 127 225/40R18 92 Frontantrieb; 225/45R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P T e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18 92W Coupe; Frontantrieb; 235/40R18 91W 5GG Allradlenkung; 81 - 175 225/40R18 92Y 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 95 721; 725; 73C; 74A; 74P T e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 5GM Kombi; Schrägheck; e2*2007/46*0012*.. 235/40R18 91W 5GG Frontantrieb; nicht 81 - 175 225/40R18 92Y 5GM Allradlenkung; 225/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Megane Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 151 225/40R18 91 Kombi; Limousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 195 225/40R18 51G Coupe; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0326-21-WIRD zur Erteilung der ABE 54110 ANLAGE: 12 Radtyp: N 80840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0326-21-WIRD zur Erteilung der ABE 54110 ANLAGE: 12 Radtyp: N 80840 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprec hen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.