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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100372 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55028925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ N 80925
                Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   Borbet Vertriebs GmbH
                                               Tratmoos 5
                                               85467 Neuching
                                               QM-Nr. 49 02 0121806

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Typ                            N 80925
                Radgröße                       8,0Jx19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 Lk 114,3      N 80925 Lk 114,3 / Ø72,5-66,6        5/114,3/66,6      36         850      2327

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100372
                Herstellerzeichen              BORBET
                Radtyp und Ausführung          N 80925 (s.o.)
                Radgröße                       8,0Jx19H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100372*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          145          33               5242

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Great Wall Motor
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 GWM Ora 03 / Funky Cat     60 (126)       225/40R19      K2b                            A01 A12 A14
                 ES11                       60 (126)       235/35R19      G01 K2b                        A18 A58 KOV
                 e13*2018/858*00266*..      60 (126)       235/40R19      K2b                            V19 Z18 S01
                 - Elektro                  60 (126)       245/35R19      K1b K2b
                 - 18 Zoll Serie            60 (126)       245/40R19      K1b K2b
                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100372 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55028925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ N 80925
                Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 6
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GWM Ora 03 / Funky Cat      60 (126)      225/40R19       K2b                            A01 A12 A14
                ES11                        60 (126)      235/35R19       K2b                            A18 A58 KOV
                e13*2018/858*00266*..       60 (126)      235/40R19       G01 K2b                        V19 Z17 S01
                - Elektro                   60 (126)      245/35R19       K1b K2b
                - 17 Zoll Serie
                - ohne Radhaus-
                   Verbreiterungen
                GWM Ora 03 GT / Funky       60 (126)      225/40R19       A91                            A14 A18 A58
                Cat GT                      60 (126)      235/35R19       A12                            KMV V19 Z18
                ES11                        60 (126)      235/40R19       A12                            S01
                e13*2018/858*00266*..       60 (126)      245/35R19       A12
                - Elektro                   60 (126)      245/40R19       A12
                - 18 Zoll Serie
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                GWM Ora 07                  66 (150)      225/45R19       A33 T96                        A14 A18 A57
                EC24                        66 (150)      235/45R19       A12 T95 T99                    Lim S01
                e9*2018/858*11531*..
§22 100372*00




                                            66 (150)      245/40R19       A12 T94 T98
                - Elektro
                GWM WEY 03 / Coffee 02      150           235/55R19       A33                            A14 A18 A57
                PHEV                        150           245/50R19       A01 A12 K1c K2b                S01
                V71 V61                     150           255/50R19       A01 A12 K1c K2c
                e9*2018/858*11205*..        150           265/50R19       A01 A12 K1c K2c
                - Variante 1F4 + 1F2
                - Plug-in Hybrid

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100372 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55028925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ N 80925
                Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                              Seite 3 von 6
                240 km/h                91%     100%    100%
                250 km/h                -       95%     100%
                260 km/h                -       90%     100%
                270 km/h                -       85%     100%
                280 km/h                -       -       95%
                290 km/h                -       -       90%
                300 km/h                -       -       85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.
§22 100372*00




                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100372 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55028925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ N 80925
                Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                               Seite 4 von 6
                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 100372*00




                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100372 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55028925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ N 80925
                Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 6
                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    225/55R19      245/50R19, 275/45R19
                Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
                Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
                Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 11   235/60R19      255/55R19
                Nr. 12   245/30R19      305/25R19
                Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
                Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
§22 100372*00




                Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
                Nr. 16   245/50R19      275/45R19
                Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 20   255/45R19      285/40R19
                Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 22   255/55R19      275/50R19
                Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 25   265/40R19      295/35R19
                Nr. 26   265/45R19      295/40R19
                Nr. 27   265/50R19      295/45R19
                Nr. 28   275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juni 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100372 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55028925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ N 80925
                Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                                Seite 6 von 6

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 24. Juni 2025
§22 100372*00




                Wagner                                                                                  00449888.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100372*00




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte