Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Fahrzeughersteller HONDA, Tesla Motors Inc.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5114340641 N80939 5/114,3 ET40 Ø72,6 - Ø64,1 64,1 820 2284 06/23
5114340641 N80939 5/114,3 ET40 Ø72,6 - Ø64,1 64,1 830 2260 06/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e
von 50km hingewiesen werden.
§22 54238*08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RSA; (Kugelbund)
Zubehör : Zubehör Kit 5322
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RD8; BE3;
CM1; CM2; FN1; CU3; CW2; FK2; BE1; CL9; FK1; FK3; RU; CN1;
CU1; FK; FN2; RE6; RE7; CL7; CU2; FE; RV; BE5; CN2; CW3; FC;
RD9; RW; CW1; FN3; RE5; ZF1
Zubehör : Zubehör Kit 5322
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
110 Nm für Typ : ZF1
120 Nm für Typ : RV
127 Nm für Typ : RSA
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W 11A; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
CL9 e6*2001/116*0092*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
CN1 e6*2001/116*0096*.. 235/35R19 87W 11A; 22B; 22L; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 6C3 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CM2 e6*2001/116*0094*.. 235/35R19 91 11A; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
CN2 e6*2001/116*0097*.. 6C3 721; 725; 73C; 74A;
74P
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93 11A; 21P; 24J Kombi; Frontantrieb;
CW2 e6*2001/116*0121*.. 235/35R19 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/40R19 92 11A; 21P; 21S; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 93 11A; 21P; 21S; 22I; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/40R19 93 11A; 21P; 24J Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/35R19 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 21P; 21S; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 93 11A; 21P; 21S; 22I; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FE e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 225/35R19 88 11A; 26P mit
235/35R19 87 11A; 26P Radhausverbreiterung
245/30R19 89 11A; 245; 248; 26B; (Flap) Serie;
26N; 27H Frontantrieb; inkl.
245/35R19 89 11A; 245; 248; 26B; Hybrid;
§22 54238*08
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85 11A; 26P CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK e6*2007/46*0256*.. 225/35R19 88 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K;
245/30R19 89 11A; 26B; 26N; 27I 721; 725; 73C; 74A;
245/35R19 89 11A; 26B; 26N; 27I 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85W 11A; 24M; 5EG; 51J nur bis
FK2 e11*2001/116*0256*.. 225/35R19 88 11A; 21P; 22I; 24J; e11*2001/116*0255*06;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 24M nur bis
235/35R19 87W 11A; 21P; 22B; 24J; e11*2001/116*0256*06;
24M; 5ET nur bis
235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 24J; e11*2001/116*0257*05;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 26B; 26N; 27I; ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 5EG e11*2001/116*0255*07;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N; ab
27H; 27I e11*2001/116*0256*07;
235/35R19 87W 11A; 24J; 26B; 26J; ab
27H; 27I; 5ET e11*2001/116*0257*06;
245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26B; CIVIC TOURER;
26J; 27B; 27F Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RW e6*2007/46*0265*.. 107 - 142 235/55R19 101 11A; 24J Allradantrieb;
245/50R19 101 11A; 24J Frontantrieb;
255/50R19 103 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
§22 54238*08
Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 215/35R19 85 11A; 21B; 21L; 22I; 2-türig; Frontantrieb;
245; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: e:Ny1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RSA e6*2018/858*00269*.. 60 225/45R19 92 11A; 24J; 248 mit
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26P Radhausverbreiterung
245/40R19 94 11A; 24C; 248; 26P (Flap) Serie;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93 11A; 21P; 24J; 24M Stufenheck;
CU2 e6*2001/116*0114*.. 235/35R19 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/40R19 92 11A; 21P; 21S; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 93 11A; 21P; 21S; 22I; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/40R19 93 11A; 21P; 24J; 24M Stufenheck;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/35R19 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 21P; 21S; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 93 11A; 21P; 21S; 22I; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
FN3 e11*2001/116*0298*.. 5EG; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 729; 73C;
24J 74A; 74P
235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;
24J; 5ET
235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 729; 73C;
24J 74A; 74P
235/35R19 87 11A; 21B; 22B; 24D;
§22 54238*08
24J
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 235/45R19 95 11A; 22B; 24J; 24M ab e11*98/14*0190*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 235/45R19 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95 11A; 24J bis
RE6 e11*2001/116*0302*.. 245/45R19 98 11A; 24J e11*2001/116*0301*05;
RE7 e11*2001/116*0322*.. bis
e11*2001/116*0302*05;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95 11A; 24J ab
RE6 e11*2001/116*0302*.. 245/45R19 98 11A; 24J; 27I e11*2001/116*0301*06;
ab
e11*2001/116*0302*06;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 235/35R19 87 11A; 21P; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 5ET; 54A 74P
235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J;
24M; 54A
Verkaufsbezeichnung: HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 54238*08
RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87 11A; 24C; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27I 721; 725; 73C; 74A;
235/40R19 92 11A; 24C; 248; 26B; 74P; 77E
26N; 27I
245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
RV e6*2018/858*00063*.. 79 225/45R19 92 11A; 24J; 26P Frontantrieb; Hybrid;
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehör Kit 5322
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: ZR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RZ e6*2018/858*00266*.. 105 225/45R19 92 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Tesla Motors Inc.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehör Kit 5336
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm
Verkaufsbezeichnung: Tesla Model 3, -Model 3 Highland, -Model 3 Highland Performance
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
003 e4*2007/46*1293*.. 88 - 153 235/40R19 96 TESLA MODEL 3;
§22 54238*08
245/40R19 98 Facelift ab MJ2024;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 765
003 e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 235/40R19 96 TESLA MODEL 3; nicht
245/40R19 98 Facelift ab MJ2024;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 765
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 54238*08
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausaussc hnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenk ombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecksc hürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durc h
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 54238*08
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radm itte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehm en.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 54238*08
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
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Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehi nweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
§22 54238*08
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0256*..
Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 300 VA
26B x = 300 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54238*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 350 8 VA
26J x = 300 y = 350 25 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FE
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00064*..
Handelsbez.: CIVIC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 230 VA
26P x = 270 y = 180 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 230 30 VA
§22 54238*08
26N x = 320 y = 230 8 VA
27F x = 290 y = 330 30 HA
27H x = 290 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FC
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*..
Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 300 VA
26B x = 300 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54238*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 350 8 VA
26J x = 300 y = 350 25 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54238*08
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RV
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00063*..
Handelsbez.: HR-V
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 275 VA
26P x = 255 y = 225 VA
27B x = 280 y = 320 HA
27I x = 230 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54238*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 275 10 VA
26N x = 305 y = 275 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RU
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*..
Handelsbez.: HR-V
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 225 y = 250 HA
27B x = 275 y = 300 HA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54238*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 25 VA
27H x = 275 y = 300 8 HA
27F x = 275 y = 300 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RSA
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00269*..
Handelsbez.: e:Ny1
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 230 VA
26B x = 320 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 320 y = 280 8 VA
§22 54238*08
26J x = 320 y = 280 10 VA
27H x = 315 y = 310 8 HA
27F x = 315 y = 310 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 13 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 20.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RE5
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0301*..
Handelsbez.: HONDA CR-V
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 270 VA
26P x = 210 y = 220 VA
27B x = 330 y = 450 HA
27I x = 280 y = 420 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54238*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 270 15 VA
26N x = 260 y = 270 8 VA
27F x = 330 y = 450 15 HA
27H x = 330 y = 450 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2025
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54238*08
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN