Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Fahrzeughersteller BYD AUTO CO LTD, SUBARU CORPORATION, SUZUKI,
TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5114340601 N80939 5/114,3 ET40 Ø72,6 - Ø60,1 60,1 800 2333 06/23
5114340601 N80939 5/114,3 ET40 Ø72,6 - Ø60,1 60,1 830 2260 06/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 54238*05
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EM2E; EM2E-1; (Kegelbund)
Zubehör : Zubehör Kit 5307
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SC2E
Zubehör : Zubehör Kit 5307
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung: ATTO 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SC2E e9*2018/858*11147*.. 65 225/45R19 92 Frontantrieb; Elektro;
235/45R19 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: DOLPHIN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EM2E e9*2018/858*11468*.. 35 - 65 225/35R19 88 11A; 248; 26B; 26N Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: DOLPHIN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EM2E-1 e9*KS18/858*11459*.. 35 - 65 225/35R19 88 11A; 248; 26B; 26N Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehör Kit 5262
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: SOLTERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1S(M) e6*2018/858*00162*.. 118 235/55R19 101 Allradantrieb;
245/50R19 101 Elektro;
245/55R19 103 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R19 103 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 54238*05
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FR; GY; JT
Zubehör : Zubehör Kit 5331
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XA5P(S)(EU,M); ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S;
XA5P(S)-2S
Zubehör : Zubehör Kit 5307
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JY; JY-2S (Kegelbund)
Zubehör : Zubehör Kit 5259
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LY-2S; JY; FY; LY; EY
Zubehör : Zubehör Kit 5259
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; LY-2S
100 Nm für Typ : JY; JY-2S
103 Nm für Typ : XA5P(S)(EU,M); XA5P(S)-2S; ZE1HE(S)(EU,M);
ZE1HE(S)-2S
110 Nm für Typ : JT
140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/35R19 85 Allradantrieb;
225/35R19 84 Frontantrieb;
235/35R19 87 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 235/45R19 95 2-türig; 4-türig;
245/45R19 98 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
§22 54238*05
Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/35R19 91 11A; 245 Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 21P; 245; 248 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI ACROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA5P(S)(EU, e6*2007/46*0430*.. 136 235/55R19 101 Allradantrieb; Hybrid;
M)
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XA5P(S)(EU, e6*2018/858*00058*.. 136 235/55R19 101 Allradantrieb; Hybrid;
M)
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XA5P(S)- e6*2018/858*00058*.. 136 235/55R19 101 Allradantrieb; Hybrid;
2S 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72 225/35R19 88 Kombilimousine;
U,M)
245/30R19 89 11A; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
ZE1HE(S)(E e6*2018/858*00057*.. 72 225/35R19 88 bis
U,M)
245/30R19 89 11A; 26P e6*2018/858*00057*03;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
ZE1HE(S)-2 e6*2018/858*00057*.. 72 225/35R19 88 ab
S
245/30R19 89 11A; 26P e6*2018/858*00057*04;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54238*05
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/35R19 85 Allradantrieb;
225/35R19 88 Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/35R19 85 11A; 22I; 24C; 24M Stufenheck;
225/35R19 84 11A; 22I; 24C; 24M Frontantrieb;
245/30R19 89 11A; 22B; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 678 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 225/40R19 89 11A; 246; 248; 27B bis
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 27B; e6*2018/858*00006*01;
27F Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 225/40R19 89 11A; 246; 248; 27B ab
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 27B; e6*2018/858*00006*02;
27F Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e4*2007/46*0779*.. 88 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26J; 27F bis
e4*2007/46*0779*03;
235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 225/40R19 89 11A; 246; 248; 27B ab
§22 54238*05
e4*2007/46*0779*04;
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb;
27F Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 27I bis
e6*2018/858*00005*01;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Seite: 6 von 21
Verkaufsbezeichnung: VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 27I ab
e6*2018/858*00005*02;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE (Flachbund lose)
Zubehör : Zubehör Kit 5307
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V3; XA3(a)-TMG; XA5(EU,M); XV7(EU,M); XZ1L(EU,M);
AZ1-TMG; XE1; ZA1(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M)-TMG; R1; XA3(a);
§22 54238*05
T27; AZ1; XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M);
E15UT(a); XC1(EU,M); XPA1G(EU,M); XA5(EU,M)-TMG; AR2;
E15UT(a)MS1; XA4(EU,M); S16; S19(a); XA4(EU,M)-TMG;
XA5P(EU,M); XA5P(EU,M)-TGRE; E15J(a); E15UTN(a); T25;
ZA1(EU,M); ZE1HE(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; XG1TJ(JP,M); XE2(a);
AX1T(EU,M)
Zubehör : Zubehör Kit 5307
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AL3(M); AL3(M)-TGRE (Kugelbund lose)
Zubehör : Zubehör Kit 5262
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EAM1(M); EAM1(M)-TGRE
Zubehör : Zubehör Kit 5262
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AR2; AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; AZ1;
AZ1-TMG; E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); R1; S16;
S19(a); T25; T27; XA3(a); XA3(a)-TMG; XA4(EU,M);
XA4(EU,M)-TMG; XA5(EU,M); XA5(EU,M)-TMG; XA5P(EU,M);
XA5P(EU,M)-TGRE; XE1; XE2(a); XG1TJ(JP,M);
XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XV7(EU,M);
XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M);
ZE1HE(EU,M)-TMG
104 Nm für Typ : V3
110 Nm für Typ : XC1(EU,M)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Seite: 7 von 21
120 Nm für Typ : XPA1G(EU,M)
140 Nm für Typ : AL3(M); AL3(M)-TGRE; EAM1(M); EAM1(M)-TGRE
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W 11A; 21P; 21S; 24M bis
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/35R19 91 11A; 21P; 21T; 24J; e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 24M; 54A 2-türig; 4-türig;
1
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 225/35R19 88 11A; 21S; 24M bis
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/35R19 87 11A; 21P; 21T; 22I; e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 24J; 24M; 5ET; 54A 2-türig; 4-türig;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 225/45R19 92 Allradantrieb; Hybrid;
§22 54238*05
235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 225/45R19 92 Frontantrieb; Hybrid;
235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 225/45R19 92 Allradantrieb; Hybrid;
-TGRE .
235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 225/45R19 92 Frontantrieb; Hybrid;
-TGRE .
235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/40R19 93 124 10B; 11B; 11G; 11H;
M) 235/40R19 92 12A 51A; 71C; 71K; 721;
245/35R19 93 12A 725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0078*.. 245/35R19 93W 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 235/35R19 91Y bis
183 - 208 245/35R19 93 e6*2001/116*0103*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/35R19 11A; 21P; 22I; 24M; Kombi; Limousine;
e11*98/14*0110*.. 53S Heckantrieb;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 5ET; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
§22 54238*05
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W 51J bis
e11*2001/116*0206*09;
Cabrio; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX200T, LEXUS NX300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ1-TMG e13*2007/46*1536*.. 114 - 175 235/50R19 99 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX300H, LEXUS NX200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ1 e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 235/50R19 99 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XC1(EU, e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/40R19 96 GAR; 11A; 26P; 27H Coupe; Heckantrieb;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XC1(EU, e6*2007/46*0336*.. 133 - 180 235/40R19 96 GAR; 11A; 26P; 27H Coupe; Heckantrieb;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AL3(M) e6*2018/858*00209*.. 136 - 140 235/60R19 103 12T mit
245/55R19 103 11A; 12A; 26P Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
§22 54238*05
725; 73C; 74A; 74P;
768
AL3(M)- e13*2018/858*00441*. 136 - 140 235/60R19 103 12T mit
.
TGRE 245/55R19 103 11A; 12A; 26P Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
768
Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/45R19 92 UX250H;
M) 235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 235/45R19 95 12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG 245/40R19 94 11A; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21P ab
235/35R19 87W 11A; 21B e11*2001/116*0196*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B nur bis
e11*2001/116*0196*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91 Limousine;
91 - 130 225/40R19 93 Frontantrieb;
235/35R19 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 22M; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93 Kombi; Frontantrieb;
235/35R19 91 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 22M; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/55R19 101 Allradantrieb;
245/50R19 101 Frontantrieb; Elektro;
§22 54238*05
245/55R19 103 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R19 103 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765
EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 235/55R19 101 Allradantrieb;
.
TGRE 245/50R19 101 Frontantrieb; Elektro;
245/55R19 103 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R19 103 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 225/40R19 93 11A; 26P nur Hybrid;
M) 235/40R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/45R19 92 11A; 245; 26N; 26P; Allradantrieb;
M) e6*2007/46*0338*.. 27I Frontantrieb;
AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27I 74P
245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*.. 72 - 112 225/35R19 88 Kombilimousine;
)
ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*.. 245/30R19 89 11A; 26P Schräghecklimousine;
)-TMG
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
§22 54238*05
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: Toyota GR Yaris
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPA1G(EU, e6*2007/46*0454*.. 192 225/35R19 88 11A; 26P; 27H Allradantrieb;
M)
245/30R19 89 11A; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R19 99 11A; 27I ab
XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 235/45R19 95 e6*2001/116*0105*09;
TMG 235/50R19 99 11A; 27I Allradantrieb;
XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 245/45R19 98 11A; 27I Frontantrieb;
M) 255/45R19 100 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/45R19 95 bis
245/45R19 98 e6*2001/116*0105*08;
255/45R19 100 11A; 24O 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XA5(EU, e6*2007/46*0289*.. 129 - 136 225/55R19 99 Allradantrieb;
M) 235/55R19 101 Frontantrieb; inkl.
XA5(EU, e13*2007/46*1991*.. 255/45R19 100 Hybrid;
M)-TMG 10B; 11B; 11G; 11H;
XA5P(EU, e6*2007/46*0429*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
M) 721; 725; 73C; 74A;
XA5P(EU, e13*2007/46*2356*.. 74P
M)-TGRE
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 235/35R19 91 5GG Frontantrieb;
82 - 130 225/40R19 93 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; MAO
§22 54238*05
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 225/40R19 89 11A; 246; 248 Allradantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 235/40R19 92 11A; 24J; 248 Hybrid;
245/40R19 94 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 225/40R19 89 Frontantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 235/40R19 92 11A; 24J Hybrid;
245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
§22 54238*05
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeck ungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§22 54238*05
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
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24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen i m Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 54238*05
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54238*05
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
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768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
§22 54238*05
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
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Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BYD
Fahrzeugtyp: EM2E-1
Genehm.Nr.: e9*KS18/858*11459*..
Handelsbez.: DOLPHIN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 260 VA
26B x = 270 y = 310 VA
27I x = 220 y = 250 HA
27B x = 270 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54238*05
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 310 8 VA
26J x = 270 y = 310 20 VA
27H x = 270 y = 300 8 HA
27F x = 270 y = 300 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
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Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BYD
Fahrzeugtyp: EM2E
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11468*..
Handelsbez.: DOLPHIN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 260 VA
26B x = 270 y = 310 VA
27I x = 220 y = 250 HA
27B x = 270 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54238*05
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 310 8 VA
26J x = 270 y = 310 20 VA
27H x = 270 y = 300 8 HA
27F x = 270 y = 300 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
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Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 26 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 24 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
§22 54238*05
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: 12 Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 330 y = 400 HA
27I x = 280 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54238*05
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 260 5 VA
26J x = 300 y = 260 5 VA
27H x = 330 y = 400 8 HA
27F x = 330 y = 400 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: N 80939
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.06.2024
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54238*05
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN