Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten 366-0019-22-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
               ANLAGE: 19                                                           Radtyp: N 80939
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 09.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 7

                               Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU, SUBARU CORPORATION




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5114348561          N80939 5/114,3 ET48        Ø72,6 - Ø56,1               56,1     Kunststoff      750      2260    11/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION
§22 54238*10




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Zubehör Kit 5333


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S5           e13*2007/46*1998*.. 110            235/45R19 95                                 Allradantrieb; Hybrid;
                                                                245/45R19 98                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/45R19 100                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
                S6            e13*2018/858*00766*. 100          225/50R19 96                                 M. zusätz.
                              .
                                                                235/45R19   95      NBG                      Radabdeckung Achse 2
                                                                235/50R19   99      NBF                      (Flap); Allradantrieb;
                                                                245/45R19   98                               Hybrid;
                                                                255/45R19   100     NBF                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 765




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-22-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
               ANLAGE: 19                                                           Radtyp: N 80939
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 09.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 2 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, CROSSTREK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G6           e13*2018/858*00666*. 100 225/50R19 96                                           CROSSTREK;
                              .
                                                                235/45R19 95                                Allradantrieb; Hybrid;
                                                                245/45R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/45R19 100       11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 765
               G6-SS          e13*KS18/858*00022* 100           225/50R19 96                                CROSSTREK;
                              ..
                                                                235/45R19 95                                Allradantrieb; Hybrid;
                                                                245/45R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/45R19 100       11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 765

               Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B6           e1*2007/46*1320*.. 110 - 129 225/55R19          103                             nur Outback; Kombi;
                                                         235/50R19          99      11A; 246                Allradantrieb;
                                                         245/50R19          101     11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R19          100     11A; 246                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
§22 54238*10




                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     OUTBACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B7           e13*2018/858*00010*. 124            225/55R19 103                               10B; 11B; 11G; 11H;
                              .
                                                                235/50R19 99                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                245/50R19 101       11A; 248; 27I           721; 725; 73C; 74A;
                                                                255/45R19 100                               74P

               Verkaufsbezeichnung:     WRX, LEVORG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V1           e1*2007/46*1203*.. 110 - 125 225/35R19          88      11A; 26P; 27U           LEVORG;
                                                         225/40R19          89      11A; 26P; 27U           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/35R19          87      11A; 26B; 27H; 27V      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         245/35R19          89      11A; 26B; 26N; 27H;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    27V                     74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUBARU
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Zubehör Kit 5333


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-22-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
               ANLAGE: 19                                                        Radtyp: N 80939
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 09.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S5           e13*2007/46*1998*.. 110          235/45R19 95                                Allradantrieb; Hybrid;
                                                             245/45R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             255/45R19 100                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               S6            e13*2018/858*00766*. 100        225/50R19 96                                M. zusätz.
                             .
                                                             235/45R19   95      NBG                     Radabdeckung Achse 2
                                                             235/50R19   99      NBF                     (Flap); Allradantrieb;
                                                             245/45R19   98                              Hybrid;
                                                             255/45R19   100     NBF                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 765


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
§22 54238*10




                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-22-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
               ANLAGE: 19                                                        Radtyp: N 80939
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 09.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 54238*10




                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-22-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
               ANLAGE: 19                                                       Radtyp: N 80939
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 09.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 7
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
§22 54238*10




               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               NBF) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
                    ausschließlich die Reifengröße 225/60R17 bzw. 225/55R18 serienmäßig, laut COC-Papier
                    (EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben ist.
               NBG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
                    ausschließlich die Reifengröße 235/50R19 serienmäßig, laut COC-Papier
                    (EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben ist.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-22-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
               ANLAGE: 19                                                       Radtyp: N 80939
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 09.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 7


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:    V1
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1203*..
                      Handelsbez.:    WRX, LEVORG

                      Variante(n):    LEVORG

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 340              y = 250                  VA
                            26P                     x = 290              y = 200                  VA
                            27U                     y = 210              y = 240                  HA
                            27V                     y = 260              y = 290                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54238*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 340        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 340        y = 250            18                VA
                            27H                  x = 280        y = 330             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 330            21                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-22-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
               ANLAGE: 19                                                       Radtyp: N 80939
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 09.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 7

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUBARU
                      Fahrzeugtyp:     B7
                      Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00010*..
                      Handelsbez.:     OUTBACK

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 290              y = 270                  VA
                            26B                     x = 340              y = 320                  VA
                            27I                     x = 280              y = 280                  HA
                            27B                     x = 330              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54238*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 340        y = 320            25                VA
                            26N                  x = 340        y = 320             8                VA
                            27F                  x = 330        y = 330            25                HA
                            27H                  x = 330        y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0019-22-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54238
               ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: N 80939
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                              Stand: 09.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 1

               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54238*10




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                          TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen