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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53964 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009022 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ QX-8019
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          QX
Typ                             QX-8019
Radgröße                        8JX19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
LK114,3      QX-8019 LK114,3 / Ø72,5 - Ø67,1     5/114,3/67,1           53       650     2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53964
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           QX-8019 (s.o.)
Radgröße                        8JX19 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    5305
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                      -                    5305

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Hyundai
                                Kia
                                Mazda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009022 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ QX-8019
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i30 /-cw        70-118         225/35R19   T88                            A12 A16 A21
PDE                                                                               A58 B31 Car
e11*2007/46*3807*..;                                                              F24 Flh NoP
e5*2007/46*1075*..                                                                S02
- incl. Facelift 2020
Hyundai i30 Fastback    85-118         225/35R19   T88                            A12 A16 A21
PDE                                                                               A58 B31 F24
e11*2007/46*3807*..;                                                              NoP Y85 S02
e5*2007/46*1075*..
- incl. Facelift 2020
Hyundai i30 N           184            225/35R19   T88                            A12 A16 A21
PDE                     184            235/35R19   A01 G90                        A58 F24 Flh
e11*2007/46*3807*..;                                                              S02
e5*2007/46*1075*..
- incl. Facelift 2020
Hyundai i30 N           184            225/35R19   T88                            A12 A16 A21
Fastback                184            235/35R19   A01 G90                        A58 F24 Y85
PDE                                                                               S02
e11*2007/46*3807*..;
e5*2007/46*1075*..
- incl. Facelift 2020
Hyundai i30 N Perf.     202,206        225/35R19   M+S T88                        A12 A16 A21
Fastback                202,206        235/35R19   T87 T91                        A58 F24 Y85
PDE                                                                               S02
e11*2007/46*3807*..;
e5*2007/46*1075*..
- incl. Facelift 2020
Hyundai i30 N           202,206        225/35R19   M+S T88                        A12 A16 A21
Performance             202,206        235/35R19   T87 T91                        A58 F24 Flh
PDE                                                                               S02
e11*2007/46*3807*..;
e5*2007/46*1075*..
- incl. Facelift 2020
Hyundai Kona N          206            225/40R19                                  A12 A16 A21
OS                      206            235/40R19                                  A58 F24 NoE
e4*2007/46*1259*14-..   206            245/35R19                                  NoP S02
Hyundai Tucson (III)    114-136        225/45R19   T96                            A12 A16 A21
TL                      114-136        235/45R19                                  A57 S02
e11*2007/46*2711*..;
e5*2007/46*1084*..
- incl. Facelift 2018
Hyundai Tucson (III)    85-136         225/45R19   T96                            A12 A16 A21
TLE, TLE-HME            85-136         235/45R19                                  A57 S02
e11*2007/46*2724*..;
e13*2007/46*1612*..;
e5*2007/46*1076*..
- incl. Facelift 2018




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53964 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009022 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ QX-8019
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Ceed /-SW (III)     73-150         225/35R19   T88                                   A12 A16 A21
CD                                                                                       A58 B31 Car
e4*2007/46*1299*..                                                                       KOV NoP
                                                                                         Y85 S02
Kia Optima              99-133         225/40R19                                         A12 A16 A21
JF                      99-180         235/40R19                                         A58 Lim NoH
e4*2007/46*1018*..      99-180         245/35R19                                         S02
- incl. Facelift 2018   99-180         245/40R19
Kia Optima SW           99-133         225/40R19                                         A12 A16 A21
JF                      99-180         235/40R19                                         A58 Car NoH
e4*2007/46*1018*..      99-180         245/35R19                                         S02
- incl. Facelift 2018   99-180         245/40R19
Kia ProCeed (III)       88-150         225/35R19   T88                                   A12 A16 A21
CD                                                                                       A58 B31 KOV
e4*2007/46*1299*                                                                         NoP Y85 S02
Mazda 6 (II)            88-125         225/35R19   NoD T84 T88                           A12 A16 A21
GH                      88-136         225/40R19   T89 T93                               A58 Car Flh
e1*2001/116*            88-136         235/35R19   A01 K1a T87 T91                       Lim S01
0448*00-13              88-136         245/35R19   A01 K1a K1b K2b K42 T89 T93
Mazda MX-5 (III)        93, 118        215/35R19   G73 K1a                               A01 A12 A16
NC1, NC1E                                                                                A21 S01
e11*2001/116*0202*.
e1*2001/116*0371*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53964 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009022 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ QX-8019
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7
280 km/h               -       -      95%
290 km/h               -       -      90%
300 km/h               -       -      85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53964 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009022 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ QX-8019
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                    Seite 5 von 7
F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53964 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55009022 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ QX-8019
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 6 von 7
NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Oktober 2023 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Festigkeitsprüfungen wurden durch folgende Prüflabore durchgeführt:
TÜV Rheinland Malaysia Shah Alam im November 2021
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim im Februar 2022 und Juli 2023


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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ QX-8019
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Oktober 2023




Wagner                                                               00417593.DOC




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