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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54049 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008922 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          QX
Typ                             QX-8520
Radgröße                        8.5JX20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
LK108        QX-8520 LK108 / Ø72,5 - Ø65,1         5/108/65,1          45         720    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54049
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           QX-8520 (s.o.)
Radgröße                        8.5JX20 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,25      Kegel 60°     115                      30                 5265
S02     Schraube M12x1,25      Kegel 60°     120                      30                 5265

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                DS
                                Opel
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008922 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C5 Aircross     96-133        235/40R20                                   A12 A16 A21
A                       96-133        235/45R20                                   A58 B29 BP2
e2*2007/46*0642*..      96-133        245/40R20                                   NoP S01
- incl. Facelift 2022
DS 7 Crossback          96-165        235/45R20                                   A12 A16 A21
J                       96-165        245/40R20                                   A58 B29 BP2
e2*2007/46*0601*..      96-165        255/40R20                                   NoE NoP S01
DS4                     96-165        235/40R20                                   A12 A16 A21
F                       96-165        245/40R20   A01 K1a                         A58 B29 BP3
e2*2007/46*0628*10-..                                                             MpH NoE
                                                                                  S01
Opel Grandland X        75-133        235/40R20                                   A12 A16 A21
Z                       75-133        235/45R20   A01 K3s K3v                     A58 B29 BP2
e2*2007/46*0597*..      75-133        245/40R20                                   NoP R93 S01
Opel Grandland, -/X     75-133        235/40R20                                   A12 A16 A21
Z                       75-133        235/45R20   A01 K3s K3v                     A58 B29 BP2
e2*2007/46*0597*..      75-133        245/40R20   A01 K2b                         NoP S01
- incl. Facelift 2021
Peugeot 3008            73-133        235/40R20                                   A12 A16 A21
M                       73-133        235/45R20   A01 K3s K3v                     A58 B29 BP2
e2*2007/46*0534*..      73-133        245/40R20   A01 K2b                         NoP S01
- incl. Facelift 2021
Peugeot 3008            73-133        235/40R20                                   A12 A16 A21
M                       73-133        235/45R20   A01 K3s K3v                     A58 B29 BP2
e2*2007/46*0534*..      73-133        245/40R20                                   NoP R93 S01
Peugeot 5008            73-133        235/40R20                                   A12 A16 A21
M                       73-133        235/45R20   A01 K3s K3v                     A58 B29 BP2
e2*2007/46*0534*..      73-133        245/40R20                                   NoP S01
- incl. Facelift 2021
Peugeot 5008            73-133        235/40R20                                   A12 A16 A21
M                       73-133        235/45R20   A01 K3s K3v                     A58 B29 BP2
e2*2007/46*0534*..      73-133        245/40R20                                   NoP R93 S01
Peugeot 508 (I)         82-122        235/35R20   K1a K2b K6m T92                 A01 A12 A16
8                       82-122        255/30R20   K1c K2b K6k K6n T92             A21 A58 B07
e2*2007/46*0080*..;                                                               Car Lim S02
e2*2007/46*0081*..
Peugeot 508 (I) RXH     120, 133      235/35R20   T92                             A12 A16 A21
8                       120, 133      245/35R20   T91                             A57 Car KMV
e2*2007/46*0080*06-..   120, 133      255/30R20   T92                             S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54049 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008922 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54049 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008922 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
an Achse 1.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

BP2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm in Verbindung mit Bremssattelträger mit Bügel
an Achse 1.

BP3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54049 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008922 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                    Seite 5 von 6
K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2023 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54049 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008922 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Januar 2023




Wagner                                                               00402906.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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