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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54049 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55008922 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   Borbet Vertriebs GmbH
                                              Tratmoos 5
                                              85467 Neuching
                                              QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         QX
               Typ                            QX-8520
               Radgröße                       8.5JX20 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                LK114,3       QX-8520 LK114,3 / Ø72,5 - Ø64,1      5/114,3/64,1      45         720      2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54049
               Herstellerzeichen              BORBET
               Radtyp und Ausführung          QX-8520 (s.o.)
               Radgröße                       8.5JX20 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 54049*02




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          110          -                5322

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Honda
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Accord (VIII)        110-132        245/30R20     K1c K2b K41 K42 K43 T90         A01 A12 A16
                CU1,CU3                    115            235/30R20     K1c K2b T88                     A21 Lim S01
                e6*2001/116*
                0113, 0115*..
                Honda Accord (VIII)        148            235/30R20     K1c K2b T88                     A01 A12 A16
                CU2                        148            245/30R20     K1c K2b K41 K42 K43             A21 Lim S01
                e6*2001/116*0114*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54049 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55008922 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
               Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 7
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VIII) Tourer 110-132       245/30R20       K1c K2b K41 K42 K43 T90       A01 A12 A16
               CW1, CW3                    115          235/30R20       K1c K2b T88                   A21 Car S01
               e6*2001/116*
               0120,0122*..
               Honda Accord (VIII) Tourer 148           235/30R20       K1c K2b T88                   A01 A12 A16
               CW2                         148          245/30R20       K1c K2b K41 K42 K43           A21 Car S01
               e6*2001/116*0121*..
               Honda Civic (IX)            73-110       235/30R20       G01 K1c K5v T88               A01 A12 A16
               FK1, FK2, FK3                                                                          A21 Flh S01
               e11*2001/116*
               0255*07-..,
               0256*07-..,
               0257*06-..
               - ab Modell 2012
               Honda Civic (VIII)          61-103       235/30R20       G01 K1c K2b K41 K42 K44       A01 A12 A16
               FK1, FK2, FK3                                                                          A21 Flh S01
               e11*2001/116*
               0255*00-06,
§22 54049*02




               0256*00-06,
               0257*00-05
               Honda Civic 5-Türer (X)     88-134       235/30R20                                     A12 A16 A21
               FC, FK                                                                                 Y85 S01
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda Civic 5-Türer (XI)    105          235/30R20                                     A12 A16 A21
               FE                                                                                     A58 Y85 S01
               e6*2018/858*00064*..
               - Hybrid
               Honda Civic Type S/R (VIII) 73-148       235/30R20       G01 K1c K2b K41 K42 K44       A01 A12 A16
               FN1, FN2, FN3, FN4                                                                     A21 Flh S01
               e11*2001/116*
               0297,0306,0298,
               0334*..
               Honda CR-V (III)            103-122      245/40R20                                     A12 A16 A21
               RE5, RE6, RE7               103-122      245/45R20                                     S01
               e11*2001/116*
               0301*00-05,
               0302*00-05,
               0322*00-03
               Honda CR-V (IV)             88-114       245/40R20       K1c                           A01 A12 A16
               RE5, RE6                    88-114       245/45R20       K1c                           A21 A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*06-09,
               0302*06-10




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54049 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55008922 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
               Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda CR-V (IV)             88-118        245/40R20      K1b                             A01 A12 A16
               RE5, RE6                    88-118        245/45R20      K1b                             A21 A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*10-,
               0302*11-
               ab Facelift 2015
               Honda CR-V (V)              107-142       235/45R20                                      A12 A16 A21
               RW                          107-142       235/50R20                                      A57 MHy S01
               e6*2007/46*0265*..          107-142       245/45R20
                                           107-142       255/45R20
               Honda e:Ny1                 60 (150)      225/35R20      K1c T90                         A01 A12 A16
               RSA                         60 (150)      225/40R20      K1c                             A21 A58 S01
               e6*2018/858*00269*..        60 (150)      235/35R20      K1c K2b
               - Elektro                   60 (150)      245/35R20      K1c K2b K6w
                                           60 (150)      255/35R20      K1c K2b K4i K5v K6w K8c
               Honda HR-V (II)             88, 96        225/35R20      K1c K2b                         A01 A12 A16
               RU                          88, 96        235/30R20      K1c K2b                         A21 A58 X95
               e6*2007/46*0158*..                                                                       S01
§22 54049*02




                                           88, 96        235/35R20      K1c K2b
                                           88, 96        245/30R20      K1c K2b K8a
               Honda HR-V (II)             96, 134       225/35R20                                      A12 A16 A21
               RU                          96, 134       235/35R20      A01 K1c K2b K8a                 A58 X86 S01
               e6*2007/46*0158*..
               Honda HR-V (III)            79            225/35R20                                      A12 A16 A21
               RV                          79            225/40R20      A01 K3s                         A58 S01
               e6*2018/858*00063*..        79            235/35R20      A01 K1a K1b K3s
                                           79            245/35R20      A01 K1c K2b K3s
                                           79            255/35R20      A01 K1c K2b K3s K6w
               Honda ZR-V e:HEV            105           225/40R20                                      A12 A16 A21
               RZ                          105           235/40R20                                      A58 NoE NoP
               e6*2018/858*00266*..        105           245/35R20      A01 K1a K1b                     S01
                                           105           245/40R20      A01 K1a K1b
                                           105           255/35R20      A01 K1c K2b K4i K6w

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54049 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55008922 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 7
               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 54049*02




               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54049 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55008922 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 7
               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
§22 54049*02




               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K41     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54049 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55008922 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 7
               K43      An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

               K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
§22 54049*02




               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X86     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbereifung
               225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 20. Januar 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55008922 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ QX-8520
               Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 20. Januar 2025
§22 54049*02




               Wagner                                                                                00440480.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 54049*02




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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