GUTACHTEN zur ABE Nr. 50527 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55059715 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x16H2 Typ RE 70638 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Borbet Vertriebs GmbH Tratmoos 5 85467 Niederneuchning QM-Nr. 49020021101 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RE Typ RE 70638 Radgröße 7,0J x16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 114,3 RE 70638 LK114,3 / Ø72,5 - Ø64,1 5/114,3/64,1 50 650 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50527 Herstellerzeichen BORBET Radtyp und Ausführung RE 70638 (s.o.) Radgröße 7,0J x16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50527 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55059715 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x16H2 Typ RE 70638 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Accord 113 205/50R16 A12 A14 A21 CL3, CL4 S02 e11*98/14*0165*.., e11*98/14*0166*.. Honda Accord 103-140 205/55R16 A11 A14 A21 Sth CL7, CL9, CN1 103-140 225/50R16 A01 A12 K46 K56 V16 S02 e6*2001/116*0091, 0092, 0096*.. Honda Accord 110, 115 215/55R16 A90 A14 A21 B03 CU1,CU3 110, 115 215/60R16 A90 Lim S02 e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A12 0113, 0115*.. 115 205/60R16 A31 Honda Accord Coupe 147 205/55R16 A12 A14 A21 CG2 147 215/50R16 V16 S02 e6*95/54/0049*.. 147 215/55R16 147 225/50R16 A01 K2b K42 K56 Honda Accord Tourer 103-140 205/55R16 A11 A14 A21 Car CM1,CM2,CN2 103-140 225/50R16 A01 A12 K42 K46 V16 S02 e6*2001/116*0093, 0094,0097*.. Honda Accord Tourer 110, 115 215/55R16 A90 A14 A21 B03 CW1, CW3 110, 115 215/60R16 A90 Car S02 e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A12 0120,0122*.. 115 205/60R16 A31 Honda CR-V (II) 110 205/65R16 A12 A14 A21 RD8 110 215/60R16 S02 e11*98/14*0190* 00-01 Honda CR-V (II) 103-110 215/65R16 A12 A14 A21 RD8, RD9 S02 e11*98/14*0190*02-.. e11*2001/116*0234*. Honda Civic 61-103 205/55R16 A12 A14 A21 FK1, FK2, FK3 61-103 215/55R16 Flh V16 S02 e11*2001/116* 61-103 225/50R16 0255*00-06, 0256*00-06, 0257*00-05 Honda Civic 73, 104 195/60R16 A90 R37 A14 A21 Flh FK1, FK2, FK3 73-110 205/50R16 A12 T87 V16 S02 e11*2001/116* 73-110 205/55R16 A12 0255*07-.., 73-110 215/55R16 A12 0256*07-.., 73-110 225/50R16 A12 R03 0257*06-.. - ab Modell 2012 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50527 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55059715 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x16H2 Typ RE 70638 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic Tourer 88,104 205/50R16 A12 T87 A14 A21 Car FK2, FK3 88,104 205/55R16 A12 V16 S02 e11*2001/116* 88,104 215/55R16 A12 0256*11-.., 88,104 225/50R16 A12 R03 0257*10-.. - ab Modell 2014 Honda Civic Type S/R 73-148 205/55R16 A12 A14 A21 FN1, FN2, FN3, FN4 73-148 215/55R16 Flh V16 S02 e11*2001/116* 73-148 225/50R16 0297,0306,0298, 0334*.. Honda FR-V 92,103,110 205/55R16 A12 A14 A21 BE1, BE3 S02 e6*2001/116*0099*.. e6*2001/116*0100*.. Honda FR-V 103 205/55R16 T89 A12 A14 A21 BE5 S02 e6*2001/116*0104*.. Honda HR-V 88, 96 215/60R16 A31 A14 A21 A58 RU 88, 96 225/55R16 A90 S02 e6*2007/46*0158*.. 88, 96 245/50R16 A01 A12 K1c K2b Honda Prelude 136-147 205/50R16 A12 A14 A21 BB6 136-147 225/45R16 A01 K1a K2b K56 V16 S02 e6*95/54*0037*.. Honda Prelude 4WS 136 205/50R16 A12 A14 A21 BB8 136 225/45R16 A01 K1a K2b K56 V16 S02 e6*95/54*0038*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50527 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55059715 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x16H2 Typ RE 70638 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 4 von 6 Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50527 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55059715 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x16H2 Typ RE 70638 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 5 von 6 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50527 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55059715 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x16H2 Typ RE 70638 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 6 von 6 Vorderachse Hinterachse Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 21. März 2016 Coen BW/CC 00245837.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim