Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001475
Gutachten Nr. : CE-000202-A0-021 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/2
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : T10 70740
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: T10 70740
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : NISSAN
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
T31 Radmutter, Kegelbund 60°, Gewinde laut Bedienungs-
M12x1,25 anleitung
J11 Radschraube, Kegelbund 60°, laut Bedienungs-
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm anleitung
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001475
Gutachten Nr. : CE-000202-A0-021 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/2
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : T10 70740
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Nissan X-Trail 225/60R17 A03)A05)A06)A10)
(MULTI-PURPOSE-
VEHICLE)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J11 e11*2007/46*0963*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Nissan Qashqai 215/60R17 A03)A05)A06)A10)
(MULTI-PURPOSE-
VEHICLE)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ T10 70740 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 31.01.2019