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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          T10
Typ                             T10 80840
Radgröße                        8J x 18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                     Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
LK 114,3 T10 80840 LK 114,3 / Ø72,5 - Ø60,1 5/114,3/60,1          48         650    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52260
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           T10 80840 (s.o.)
Radgröße                        8J x 18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                   -                   RM 8510
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                  -                   5307
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                  -                   RM 8511
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                  30                  5259
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                   30                  5259
S06   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                  -                   RM 8510
S07   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   140                  -                   RM 8510

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Lexus
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                          Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici               79-99,2        215/45R18                                  A12 A14 A21
FY                        79-99,2        225/40R18                                  A57 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..       79-99,2        235/40R18                                  S04
Lexus GS 300/430          161-208        235/40R18   T91                            A12 A14 A21
S16                                                                                 S02
e11*96/79, 98/14,
2001/116*0078*..
Suzuki Kizashi            131            215/45R18   A91 T93                        A14 A21 A57
FR                        131            225/45R18   A91                            Lim S07
e4*2007/46*0142*..        131            235/40R18   A12
                          131            235/45R18   A12
Suzuki S-Cross (II)       75, 95         215/45R18                                  A12 A14 A21
JY, JY-2S                 75, 95         225/45R18                                  A57 F16 S04
e4*2007/46*               75, 95         235/40R18
0779*14-..;               75, 95         235/45R18
e6*2018/858*
00006*02-..
ab Modelljahr 2022
Suzuki Swift Sport (VI)   95, 103        215/35R18   K1a K1b K4i K6b                A01 A12 A14
AZ                                                                                  A21 A58 Flh
e4*2007/46*1205*..                                                                  S06
Suzuki SX4                66-99,2        215/45R18                                  A12 A14 A21
EY                        66-99,2        225/40R18                                  A57 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        235/40R18                                  S04
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                66-99,2        215/45R18                                  A12 A14 A21
EY                        66-99,2        225/40R18                                  A58 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        235/40R18                                  S04
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79, 88         215/40R18   K1c                            A01 A12 A14
GY                        79, 88         215/45R18   G70 K1c K42                    A21 A58 Lim
e4*2001/116*0124*..       79, 88         225/40R18   K1c K2b K42                    V18 S01
- Limousine               79, 88         235/40R18   G70 K1c K2b K42
Suzuki SX4                79,82,88       215/45R18                                  A12 A14 A21
GY                        79,82,88       225/40R18                                  A57 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       235/40R18                                  S01
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79,82,88       215/45R18                                  A12 A14 A21
GY                        79,82,88       225/40R18                                  A58 Flh KOV
e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       235/40R18                                  S01
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4 S-Cross       82-103        215/45R18                                         A12 A14 A21
(I)                      82-103        225/45R18                                         A57 F16 S04
JY                       82-103        235/40R18
e4*2007/46*              82-103        235/45R18
0779*04-13;
e6*2018/858*
00006*00-01
- Modelljahr 2017-
2021
Suzuki Vitara            75-103        215/45R18                                         A12 A14 A21
LY                       75-103        225/45R18                                         A57 S05
e4*2007/46*0928*..       75-103        235/45R18
                         75-103        245/40R18
                         75-103        245/45R18   A01 G01
Toyota Camry Hybrid      131           215/45R18   A90 T93                               A14 A21 A58
XV7 (EU,M), -/TMG        131           225/45R18   A90                                   Lim V18 S03
e6*2007/46*0322*..;      131           235/45R18   A12
e13*2007/46*2046*..      131           245/40R18   A12
Toyota Corolla (XI)      66, 73, 97    215/40R18   T89                                   A12 A14 A21
E15EJ, -/TMG                                                                             A58 F23 KOV
e11*2001/116*                                                                            Lim S02
0304*09-..;
e13*2007/46*1910*..
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Yaris Cross    68, 92           215/50R18   R70                                   A12 A14 A21
XPB1F(M,EUM), -       68, 92           225/45R18                                         A58 F23 Flh
/TGRE                 68, 92           235/45R18                                         NoE NoP S03
e6*2018/858*00013*..; 68, 92           245/40R18
e13*2018/858*00156*.  68, 92           245/45R18
Toyota Yaris Cross    68               215/50R18   R70                                   A12 A14 A21
AWD                   68               225/45R18                                         A56 F24 Flh
XPB1F(M,EUM), -       68               235/45R18                                         NoE NoP S03
/TGRE                 68               245/40R18
e6*2018/858*00013*..; 68               245/45R18
e13*2018/858*00156*.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 5 von 8
A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8
K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    215/55R18      235/50R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18
Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18      275/45R18
Nr. 17   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18      285/45R18
Nr. 20   255/55R18      285/50R18
Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                           Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Dezember 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Dezember 2022




Wagner                                                                00401102.DOC JR-BW




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