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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          T10
Typ                             T10 80840
Radgröße                        8J x 18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                     Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
LK 114,3 T10 80840 LK 114,3 / Ø72,5 - Ø66,1 5/114,3/66,1          48         650    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52260
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           T10 80840 (s.o.)
Radgröße                        8J x 18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                  30                  5273
S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                  -                   5306
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                  30                  5273

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/50R18                                   A12 A14 A21
SD/SR                   63-92         235/45R18                                   A58 KOV S01
e2*2001/116*0314*..;    63-92         235/50R18   A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;    63-92         245/45R18
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/50R18                                   A12 A14 A21
SD/SR                   66-92         235/45R18                                   A56 KOV S01
e2*2001/116*0314*..;    66-92         235/50R18   A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;    66-92         245/45R18
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/50R18   A01 K1a K1b K2a K2b             A12 A14 A21
SR (SR*H..)             66-110        235/45R18                                   A58 F23 KOV
e2*2001/116*            66-110        245/45R18   A01 K1a K1b K2a K2b             S03
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/50R18                                   A12 A14 A21
SR (SR*H..)             66-110        235/45R18                                   A58 F23 KMV
e2*2001/116*            66-110        245/45R18                                   S03
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/50R18   A01 K1a K1b K2a K2b             A12 A14 A21
SR (SR*H..)             80-110        235/45R18                                   A56 F24 KOV
e2*2001/116*            80-110        245/45R18   A01 K1a K1b K2a K2b             S03
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/50R18                                   A12 A14 A21
SR (SR*H..)             80-110        235/45R18                                   A56 F24 KMV
e2*2001/116*            80-110        245/45R18                                   S03
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Nissan Juke (I) 2WD     69-147        215/45R18   A13                             A14 A21 A58
F15                     69-147        215/50R18   A12 R70                         S02
e11*2007/46*0132*..;    69-147        225/45R18   A33
e3*2007/46*0162*..,     69-147        235/45R18   A12
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) 4WD     140, 147      215/45R18   A13                             A14 A21 A56
F15                     140, 147      215/50R18   A12 R70                         S02
e11*2007/46*0132*..,    140, 147      225/45R18   A33
e5*2007/46*1031*..      140, 147      235/45R18   A12
- incl. Facelift 2014   140, 147      245/40R18   A12


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Juke (I) Nismo   157, 160      215/45R18    A13                                   A14 A21 A57
RS                      157, 160      215/50R18    A12 R70                               S02
F15                     157, 160      225/45R18    A33
e11*2007/46*0132*..,    157, 160      235/45R18    A12
e5*2007/46*1031*..
Renault Scenic (III)    63-103        215/45R18    R37 T93 130                           A12 A14 A21
JZ                      63-118        225/40R18    T91 T92 130                           A58 A60 V18
e2*2001/116*0379*..,    63-118        225/45R18    T91 T95 130                           S01
e2*2007/46*0011*..      63-118        235/40R18    T91 T95 130
- Scenic / Gr. Scenic   63-118        245/40R18    130
Renault Talisman        81-165        225/45R18    A13 R37                               A14 A21 A58
RFD                     81-165        225/50R18    A90 R37                               Car L05 Lim
e11*2007/46*            81-165        235/45R18    A33 R37                               Y62 S01
2969*00-07;             81-165        245/45R18    A12
e2*2007/46*0653*..      81-165        255/45R18    A12


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                   Seite 4 von 7
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7
A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    215/55R18      235/50R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18
Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18      275/45R18
Nr. 17   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18      285/45R18
Nr. 20   255/55R18      285/50R18
Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. September 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. September 2023




Wagner                                                                 00417028.DOC




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