GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Borbet Vertriebs GmbH Tratmoos 5 85467 Neuching QM-Nr. 49 02 0121806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell T10 Typ T10 80840 Radgröße 8J x 18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) LK 114,3 T10 80840 LK 114,3 / Ø72,5 - Ø60,1 5/114,3/60,1 48 650 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52260 Herstellerzeichen BORBET Radtyp und Ausführung T10 80840 (s.o.) Radgröße 8J x 18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - RM 8510 S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 5307 S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - RM 8511 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30 5259 S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 30 5259 S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - RM 8510 S07 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - RM 8510 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 215/45R18 A12 A14 A21 FY 79-99,2 225/40R18 A57 Flh KMV e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 235/40R18 S04 Lexus GS 300/430 161-208 235/40R18 T91 A12 A14 A21 S16 S02 e11*96/79, 98/14, 2001/116*0078*.. Suzuki Kizashi 131 215/45R18 A91 T93 A14 A21 A57 FR 131 225/45R18 A91 Lim S07 e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R18 A12 131 235/45R18 A12 Suzuki S-Cross (II) 75, 95 215/45R18 A12 A14 A21 JY, JY-2S 75, 95 225/45R18 A57 F16 S04 e4*2007/46* 75, 95 235/40R18 0779*14-..; 75, 95 235/45R18 e6*2018/858* 00006*02-.. ab Modelljahr 2022 Suzuki Swift Sport (VI) 95, 103 215/35R18 K1a K1b K4i K6b A01 A12 A14 AZ A21 A58 Flh e4*2007/46*1205*.. S06 Suzuki SX4 66-99,2 215/45R18 A12 A14 A21 EY 66-99,2 225/40R18 A57 Flh KMV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 235/40R18 S04 e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 215/45R18 A12 A14 A21 EY 66-99,2 225/40R18 A58 Flh KOV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 235/40R18 S04 e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 215/40R18 K1c A01 A12 A14 GY 79, 88 215/45R18 G70 K1c K42 A21 A58 Lim e4*2001/116*0124*.. 79, 88 225/40R18 K1c K2b K42 V18 S01 - Limousine 79, 88 235/40R18 G70 K1c K2b K42 Suzuki SX4 79,82,88 215/45R18 A12 A14 A21 GY 79,82,88 225/40R18 A57 Flh KMV e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 235/40R18 S01 e4*2007/46*0291*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 215/45R18 A12 A14 A21 GY 79,82,88 225/40R18 A58 Flh KOV e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 235/40R18 S01 e4*2007/46*0291*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 S-Cross 82-103 215/45R18 A12 A14 A21 (I) 82-103 225/45R18 A57 F16 S04 JY 82-103 235/40R18 e4*2007/46* 82-103 235/45R18 0779*04-13; e6*2018/858* 00006*00-01 - Modelljahr 2017- 2021 Suzuki Vitara 75-103 215/45R18 A12 A14 A21 LY 75-103 225/45R18 A57 S05 e4*2007/46*0928*.. 75-103 235/45R18 75-103 245/40R18 75-103 245/45R18 A01 G01 Toyota Camry Hybrid 131 215/45R18 A90 T93 A14 A21 A58 XV7 (EU,M), -/TMG 131 225/45R18 A90 Lim V18 S03 e6*2007/46*0322*..; 131 235/45R18 A12 e13*2007/46*2046*.. 131 245/40R18 A12 Toyota Corolla (XI) 66, 73, 97 215/40R18 T89 A12 A14 A21 E15EJ, -/TMG A58 F23 KOV e11*2001/116* Lim S02 0304*09-..; e13*2007/46*1910*.. - ab Modell 2014 (E18) Toyota Yaris Cross 68, 92 215/50R18 R70 A12 A14 A21 XPB1F(M,EUM), - 68, 92 225/45R18 A58 F23 Flh /TGRE 68, 92 235/45R18 NoE NoP S03 e6*2018/858*00013*..; 68, 92 245/40R18 e13*2018/858*00156*. 68, 92 245/45R18 Toyota Yaris Cross 68 215/50R18 R70 A12 A14 A21 AWD 68 225/45R18 A56 F24 Flh XPB1F(M,EUM), - 68 235/45R18 NoE NoP S03 /TGRE 68 245/40R18 e6*2018/858*00013*..; 68 245/45R18 e13*2018/858*00156*. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 4 von 8 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 5 von 8 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 6 von 8 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 7 von 8 S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52260 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55047318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8J x 18H2 Typ T10 80840 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 8 von 8 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 7. Dezember 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 7. Dezember 2022 Wagner 00401102.DOC JR-BW Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim