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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Neuching
                                  QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TX
Typ                               TX 90220
Radgröße                          9,0Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
Lk 112       TX 90220 Lk 112 / ohne Ring            5/112/66,6          20          900    2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52981
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             TX 90220 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28     160                    30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                155-250       255/50R20    A01 K1c K2b R37                      A07 A12 A14
4L, 4L1                155-250       265/45R20    R37                                  A18 A56 BnK
e1*2001/116*           155-250       275/45R20    A01 K1a K2b R37                      L06 MpH S01
0350*20-..;
0367*05-..;
e13*2007/46*
1081*06-..
Audi Q7                155-250       255/50R20    M+S                                  A07 A12 A14
4L, 4L1                155-250       265/45R20    M+S                                  A18 A56 BnK
e1*2001/116*           155-250       275/45R20    M+S                                  L06 MpH
0350*20-..;                                                                            RQ7 S01
0367*05-..;
e13*2007/46*
1081*06-..
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q8                170-250       265/50R20    A47                                  A07 A14 A18
4L                     170-250       275/50R20    A12                                  A56 BnK L06
e1*2001/116*0350*32-                                                                   MpH S01
..
Audi SQ7               320, 373      255/50R20    M+S                                  A07 A12 A14
4L, 4L1                320, 373      265/45R20    M+S                                  A18 A56 BnK
e1*2001/116*           320, 373      275/45R20    M+S                                  L06 RQ7 S01
0350*26-..;
e13*2007/46*
1081*12-..
Audi SQ7               320           255/50R20    A01 K1c K2b M+S                      A07 A12 A14
4L, 4L1                320           265/45R20    M+S                                  A18 A56 BnK
e1*2001/116*           320           275/45R20    A01 K1a K2b M+S                      L06 S01
0350*26-..;
e13*2007/46*
1081*12-..
Audi SQ8               320, 373      265/50R20    A47 M+S                              A07 A14 A18
4L                     320, 373      275/50R20    A12 M+S                              A56 BnK L06
e1*2001/116*                                                                           S01
0350*37-..

VW Touareg (III)       170-310       255/50R20    A01 K1a K2b                          A07 A12 A14
CR                     170-310       265/45R20                                         A18 A56 L06
e1*2007/46*1827*..     170-310       275/45R20    A01 K1a K2b                          S01




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5
A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A47     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Ketten-
schloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
ne Allradlenkung (4WS).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                   Seite 5 von 5
RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreite-
rungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. März 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 1. März 2022




Wagner                                                               00385350.DOC JR-BW




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