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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                               Tratmoos 5
                                               85467 Neuching
                                               QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          TX
               Typ                             TX 90220
               Radgröße                        9,0Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               Lk 112       TX 90220 Lk 112 / ohne Ring          5/112/66,6          30         950    2400

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52981
               Herstellerzeichen               BORBET
               Radtyp und Ausführung           TX 90220 (s.o.)
               Radgröße                        9,0Jx20H2
§22 52981*02




               Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Serienschraube           Kugel       140                       30                 Serie
                     M14x1,5 2-tlg.           D=28
               S02   Serienschraube           Kugel       160                       30                 Serie
                     M14x1,5 2-tlg.           D=28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
               Hersteller                         Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi e-tron, Q8 e-tron   158            255/50R20   K1a K2b                        A01 A07 A12
               GE                       158            265/50R20   K1a K2b                        A14 A18 A56
               e1*2007/46*1914*..       158            275/45R20   K1a K2b                        S02
               - Elektro
               - incl. Sportback
               Audi Q5 (I)              100-200        235/45R20                                  A12 A14 A18
               8R, 8R1, 8R2             100-200        245/45R20   A01 K1a                        S01
               e1*2001/116*0473*..;     100-200        255/45R20   A01 K1a K1b K2b
               e1*2001/116*0497*..,     100-200        275/40R20   A01 K1c K2b
               e13*2007/46*1083*..;
               e13*2007/46*1179*..
               - incl. Facelift 2012
               Audi Q5 (I)              100-200        235/45R20                                  A12 A14 A18
               8R, 8R1, 8R2             100-200        245/45R20                                  KMV S01
               e1*2001/116*0473*..;     100-200        255/45R20
               e1*2001/116*0497*..;
               e13*2007/46*1083*..;
               e13*2007/46*1179*..
§22 52981*02




               - incl. Facelift 2012
               - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
               Audi Q5 TFSIe, -         185,195        235/45R20   T00                            A12 A14 A18
               /Sportback(II)           185,195        245/45R20   A01 K1a K2b                    A56 S01
               FY                       185,195        245/45R20   K1v K2h
               e1*2007/46*1550*12-..    185,195        255/40R20   A01 K1a K1b K2b T01 T97
               - Plug-in Hybrid         185,195        255/45R20   A01 K1a K1b K2b
               - incl. Facelift 2021    185,195        265/40R20   A01 K1c K2b
                                        185,195        265/45R20   A01 K1c K2b

               Audi Q5, -               100-210        235/45R20                                  A12 A14 A18
               /Sportback(II)           100-210        245/45R20   A01 K1a K2b                    A57 NoP S01
               FY                       100-210        245/45R20   K1v K2h
               e1*2007/46*1550*..,      100-210        255/40R20   A01 K1a K1b K2b
               e1*2007/46*1685*..       100-210        255/45R20   A01 K1a K1b K2b
               - incl. Facelift 2021    100-210        265/40R20   A01 K1c K2b
                                        100-210        265/45R20   A01 K1c K2b
                                        100-210        275/40R20   A01 K1c K2c

               Audi Q7 (II)             155-250        255/50R20   R37                            A07 A12 A14
               4L, 4L1                  155-250        265/45R20   R37                            A18 A56 BnK
               e1*2001/116*             155-250        275/45R20                                  L06 MpH S02
               0350*20-..;
               0367*05-..;
               e13*2007/46*
               1081*06-..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
               Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q7 (II)            155-250        255/50R20   M+S                                   A07 A12 A14
               4L, 4L1                 155-250        265/45R20   M+S                                   A18 A56 BnK
               e1*2001/116*            155-250        275/45R20   M+S                                   L06 MpH
               0350*20-..;                                                                              RQ7 S02
               0367*05-..;
               e13*2007/46*
               1081*06-..
               - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
               Audi SQ5 (I)            230-260        235/45R20   M+S                                   A12 A14 A18
               8R, 8R1                 230-260        245/45R20   M+S                                   KMV S01
               e1*2001/116*0473*..;    230-260        255/45R20
               e13*2007/46*1083*..;    230-260        275/40R20   A01 K1a
               - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
               Audi SQ5, -/Sportback   251-260        235/45R20   A11 M+S                               A14 A18 A56
               (II)                    251-260        245/45R20   A12 M+S                               K1v K2h S01
               FY                      251-260        255/40R20   A01 A12 K1b
               e1*2007/46*1550*..      251-260        255/45R20   A01 A12 K1b
§22 52981*02




               - incl. Facelift 2021   251-260        265/40R20   A01 A12 K1c K2b
                                       251-260        265/45R20   A01 A12 K1c K2b
                                       251-260        275/40R20   A01 A12 K1c K2c

               Audi SQ7 (II)           320, 373       255/50R20   M+S                                   A07 A12 A14
               4L, 4L1                 320, 373       265/45R20   M+S                                   A18 A56 BnK
               e1*2001/116*            320, 373       275/45R20   M+S                                   L06 RQ7 S02
               0350*26-..;
               e13*2007/46*
               1081*12-..
               Audi SQ7 (II)           320            255/50R20   M+S                                   A07 A12 A14
               4L, 4L1                 320            265/45R20   M+S                                   A18 A56 BnK
               e1*2001/116*            320            275/45R20   M+S                                   L06 S02
               0350*26-..;
               e13*2007/46*
               1081*12-..
               VW Touareg (III)        170-310        255/50R20                                         A07 A12 A14
               CR                      170-310        265/45R20                                         A18 A56 L06
               e1*2007/46*1827*..      170-310        275/45R20                                         MpH S02


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 7
               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 52981*02




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
§22 52981*02




               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 7
               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
               Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§22 52981*02




               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. August 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52981 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55062120 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ TX 90220
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 7
               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. August 2024




               Wagner                                                                00433295.DOC
§22 52981*02




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 52981*02




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte