Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1b Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: V 70648 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112 A Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2020 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1Z, 3T, 5E, 5L Serien-Radschraube, 120 Nm Kugelbund Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000830-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1b Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Skoda Octavia 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Allrad; E45) Ausführungen mit kleinsten 215/50R16 Serienreifen in 15Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Skoda Octavia 205/55R16 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Allrad; E45)EF0) Ausführungen mit kleinsten 215/50R16 M+S Serienreifen in 16Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 118 Skoda Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10) 205/60R16 M+S 215/55R16 M+S 215/60R16 M+S A01) K44) 225/50R16 M+S 225/55R16 M+S RA-000830-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1b Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A93a) E57) Ausführungen mit Verbundlenker- 215/50R16 Hinterachse) A93a) 215/55R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 135 Skoda Octavia 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A93a) E58)EF0) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 135 Skoda Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93a) 205/60R16 M+S 215/55R16 M+S RA-000830-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1b Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Skoda Superb 2 205/55R16 A02) bis A10) (3T; Limousine, Kombi; bis A93) E60) Modelljahr 2014) 225/50R16 RA-000830-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1b Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 A02) bis A10) A93)N215) 205/55R16 M+S A93) 205/60R16 A93)G0U) N215) 205/60R16 M+S A93)G0U) 215/55R16 A93) 215/55R16 M+S A93) 215/60R16 G0U) 215/60R16 M+S G0U) 225/50R16 A93) 225/50R16 M+S A93) 225/55R16 G0U) 225/55R16 M+S G0U) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000830-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1b Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). RA-000830-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1b Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". E60) bei Fahrzeugausführungen mit der EG-Genehmigungs-Nr e11*2001/116*0326 nur zulässig bis Nachtrag 31 (Skoda Superb 2, bis Modelljahr 2014) EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt). N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ V 70648 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 06.11.2015 RA-000830-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx