Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 1 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: V 70648 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112 A Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2020 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1T, 1K, 1KP, 1KM, 3C, 16H, AU, Serien-Radschraube, 120 Nm AUV Kugelbund Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 16 Jetta: 120 Nm Serien-Radschraube, Kugelbund Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Beetle: 140 Nm Serien-Radschraube, Kugelbund Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 2 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) N215) 205/65R16 GD0)N215) 215/55R16 215/60R16 225/55R16 225/60R16 GB0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 VW Golf 5 205/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A93) Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 215/50R16 A01) K01) 225/50R16 A01) K01) RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 3 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 173 VW Golf 6 205/55R16 A02) bis A10) A93)N215) EF0) 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 N225) 225/50R16 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Golf 6 Cabrio 205/50R16 A02) bis A10) A93a)N215) 205/55R16 N215) 215/50R16 N225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW Golf Plus 205/55R16 A02) bis A10) (außer Ausführung Cross Golf) 215/50R16 A01) K01)K04) 215/55R16 A01) K01)K04) RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 4 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KM e1*2001/116*0328*.. 1KM e1*2007/46*0492*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 VW Jetta, 205/55R16 A02) bis A10) VW Golf 5 Variant, A93) VW Golf 6 Variant 215/50R16 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Cross Golf 205/55R16 A02) bis A10) 215/50R16 215/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 VW Golf 7 205/55R16 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- E90) Hinterachse) 215/50R16 215/55R16 RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 5 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 162 VW Golf 7 205/55R16 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- N215) E91) Hinterachse) 215/50R16 N225) 215/55R16 N225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf 7 Variant 205/55R16 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- E90) Hinterachse) 215/50R16 215/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/55R16 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- N215) E91) Hinterachse) 215/50R16 N225) 215/55R16 N225) RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 6 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf Sportsvan 205/55R16 A02) bis A10) (Version mit E90) Verbundlenkerachse) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/55R16 A02) bis A10) (Version mit E91) Mehrlenkerachse) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/55R16 A02) bis A10) E95) 215/55R16 225/50R16 A01) K04) 235/50R16 A01) K01)K04) K13) K21) K22) K63) RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 7 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Jetta (Facelift, ab 205/50R16 A02) bis A10) Modell 2014) E95a) 205/55R16 215/50R16 A01) K01) 215/55R16 A01) G0X)K01) 225/50R16 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 VW Passat 205/55R16 A02) bis A10) (B7, Limousine, Kombi, E87)E93) kleinste Serienreifen in 205/55R16 M+S 16Zoll, außer Alltrack) 215/50R16 215/55R16 G0P) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 VW Touran 1 205/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01) A93)K04) E53)E96) Serienreifen in 15Zoll, außer Cross) RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 8 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 VW Touran 1 205/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01) A93)K04) E53)E96) Serienreifen in 16Zoll, außer Cross) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 130 VW Cross Touran 1 205/55R16 M+S A02) bis A10) E96) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW Touran 2 205/60R16 A02) bis A10) (außer Cross) A93) E96a)ER1) 205/65R16 A01) A93a)G01) 215/60R16 A93a) 225/55R16 A01) A93a)K03) 235/55R16 A01) K01) 245/50R16 A01) K01)K04) RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 9 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 10 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'ML': E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00. RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 11 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1244 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R20, 235/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000830-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 12 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : V 70648 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ V 70648 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 06.11.2015 RA-000830-A0-021-01c~VW-5-112-57-ET48.docx