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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51445 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ V 70838
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Neuching
                                  QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            V
Typ                               V 70838
Radgröße                          7,0J x 18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
Lk 114,3 T     V 70838 Lk 114,3 T / ohne Ring      5/114,3/60,1        50          725    2254

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51445
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             V 70838 (s.o.)
Radgröße                          7,0J x 18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               60° Kegel      110                   -
S03       Mutter M12x1,25              60° Kegel      90                    -
S04       Schraube M12x1,5             60° Kegel      100                   28,5
S05       Schraube M12x1,5             60° Kegel      90                    28,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ V 70838
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici             79-99,2        205/45R18                                       A12 A14 A21
FY                      79-99,2        215/45R18                                       A57 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..                                                                    S04
Suzuki SX4              66-99,2        205/45R18                                       A12 A14 A21
EY                      66-99,2        215/45R18                                       A58 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;                                                                   S04
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              66-99,2        205/45R18                                       A12 A14 A21
EY                      66-99,2        215/45R18                                       A57 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;                                                                   S04
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       205/45R18                                       A12 A14 A21
GY                      79,82,88       215/45R18                                       A58 Flh KOV
e4*2001/116*0124*..;                                                                   S03
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       205/45R18                                       A12 A14 A21
GY                      79,82,88       215/45R18                                       A57 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;                                                                   S03
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79, 88         205/45R18                                       A12 A14 A21
GY                      79, 88         215/40R18                                       A58 Lim S03
e4*2001/116*0124*..     79, 88         215/45R18   A01 G70
- Limousine             79, 88         215/45R18   R59
Suzuki SX4 S-Cross      82,88,103      215/45R18                                       A12 A14 A21
JY                      82,88,103      215/50R18                                       A57 S04
e4*2007/46*             82,88,103      225/45R18
0779*04-..
ab Modelljahr 2017
Suzuki SX4 S-Cross      88             205/45R18   A11                                 A14 A21 A57
JY                      88             215/45R18   A33                                 S05
e4*2007/46*
0779*00-03
Suzuki Vitara           88, 103        215/45R18                                       A12 A14 A21
LY                      88, 103        215/50R18                                       A57 S05
e4*2007/46*0928*..      88, 103        225/45R18
Toyota Auris (I)        66-108         205/45R18   T86 T90                             A12 A14 A21
E15J, E15UT..           66-108         215/40R18   T85 T89                             Flh S02
e11*2001/116*0299*..;   66-108         225/40R18   R70
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51445 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ V 70838
Hersteller                          Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris (II)         82 - 97        205/45R18   T86 T90                             A12 A14 A21
E15UT(a), E15UTN(a)       82 - 97        215/40R18   T85 T89                             A58 Car F24
e11*2001/116*                                                                            Flh S02
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II)         66, 73, 85     205/45R18   T86 T90                             A12 A14 A21
E15UT(a), E15UTN(a)       66, 73, 85     215/40R18   T85 T89                             A58 Car F23
e11*2001/116*                                                                            Flh S02
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid (I)   73             205/45R18                                       A12 A14 A21
HE15U(a)                  73             215/40R18                                       Flh S02
e11*2007/46*
0018*00-04
Toyota Auris Hybrid(II)   73             205/45R18                                       A12 A14 A21
HE15U(a)                  73             215/40R18                                       A58 Car F24
e11*2007/46*                                                                             Flh S02
0018*05-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota C-HR               72, 85         215/50R18                                       A12 A14 A21
AX1T(EU,M), -/TMG         72, 85         215/55R18                                       A57 MHy S02
e11*2007/46*3641*..,      72, 85         225/50R18
e13*2007/46*1765*..       72, 85         235/50R18

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51445 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ V 70838
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51445 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ V 70838
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R59      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51445 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ V 70838
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6
T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Januar 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 30. Januar 2018




Coen

BW/CC                                                                                    00286589.DOC




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