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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Neuching
                                  QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            V
Typ                               V 70934
Radgröße                          7.0J x 19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
Lk108        V 70934 Lk108 / ohne Ring             5/108/65,1          38          650    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53442
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             V 70934 (s.o.)
Radgröße                          7.0J x 19H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,25            60° Kegel      115                   30
S02       Schraube M12x1,25            60° Kegel      115                   33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  DS
                                  Opel
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C5 Aircross    96-133          205/55R19   A90                                  A14 A18 A58
A                      96-133          235/50R19   A01 A12 K1a K2b                      NoP S02
e2*2007/46*0642*..
Citroen C5 Aircross    133             205/55R19   A90                                  A14 A18 A58
Hybrid                                                                                  S02
A
e2*2007/46*0642*..
- Plug-in-Hybrid
DS 7 Crossback         96, 130         205/55R19   A90 R09                              A14 A18 A58
J                      96-165          235/50R19   A12                                  NoE NoP S02
e2*2007/46*0601*..
Opel Grandland X       75-133          205/55R19   A90                                  A14 A18 A58
Z                      75-133          235/50R19   A01 A12 K1a K2b                      NoP S01
e2*2007/46*0597*..
Opel Grandland X       75-133          205/55R19   A90                                  A14 A18 A58
Z                      75-133          235/50R19   A12                                  NoP R93 S01
e2*2007/46*0597*..
Opel Grandland X       133,147         205/55R19   A90 130                              A14 A18 A57
Hybrid                                                                                  S01
Z
e2*2007/46*0597*..
Peugeot 3008           73-133          205/55R19   A90                                  A14 A18 A58
M                      73-133          235/50R19   A01 A12 K1a K2b                      NoP S01
e2*2007/46*0534*..
Peugeot 3008           73-133          205/55R19   A90                                  A14 A18 A58
M                      73-133          235/50R19   A12                                  NoP R93 S01
e2*2007/46*0534*..
Peugeot 3008 Hybrid    133, 147        205/55R19   A90 130                              A14 A18 A57
M                                                                                       S01
e2*2007/46*0534*..
Peugeot 5008           73-133          205/55R19   A90                                  A14 A18 A58
M                      73-133          235/50R19   A12                                  NoP S01
e2*2007/46*0534*..
Peugeot 5008           73-133          205/55R19   A90                                  A14 A18 A58
M                      73-133          235/50R19   A12                                  NoP R93 S01
e2*2007/46*0534*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5
A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
fung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Januar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Januar 2021




Wagner                                                                00358767.DOC




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