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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          V
Typ                             V 70934
Radgröße                        7.0J x 19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
Lk108        V 70934 Lk108 / ohne Ring           5/108/65,1          38         650    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53442
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           V 70934 (s.o.)
Radgröße                        7.0J x 19H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,25      Kegel 60°   115                      30                 5290

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                DS
                                Opel
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C5 Aircross     96-133         205/55R19   A90                            A14 A18 A58
A                       96-133         225/50R19   A12                            NoP S01
e2*2007/46*0642*..      96-133         235/50R19   A01 A12 K1a K2b
- incl. Facelift 2022
Citroen C5 Aircross     133            205/55R19   A90                            A14 A18 A58
Hybrid                  133            225/50R19   A12                            S01
A
e2*2007/46*0642*..
- Plug-in Hybrid
- incl. Facelift 2022
Citroen C5 X            96-133         205/55R19   A91                            A14 A18 A58
N                       96-133         215/50R19   A12                            Car KMV NoE
e9*2018/858*11066*..    96-133         225/50R19   A01 A12 K1c                    NoP S01
                        96-133         235/50R19   A01 A12 K1c
Citroen C5 X PHEV       132            205/55R19   A91                            A14 A18 A58
N                       132            215/50R19   A12                            Car KMV NoE
e9*2018/858*11066*..    132            225/50R19   A01 A12 K1c                    S01
- Plug-in Hybrid        132            235/50R19   A01 A12 K1c
DS 7 Crossback          96-165         205/55R19   A90                            A14 A18 A58
J                       96-165         235/50R19   A12                            NoE NoP S01
e2*2007/46*0601*..
DS 7 Crossback e-       133, 147       205/55R19   A90 130                        A14 A18 A57
tense                   133, 147       235/50R19   A12 130                        S01
J
e2*2007/46*0601*..
- Plug-in Hybrid
DS4                     96-165         205/55R19   A91                            A14 A18 A58
F                       96-165         215/50R19   A91                            MpH NoE
e2*2007/46*0628*10-..   96-165         225/50R19   A01 A12 K1a                    S01
                        96-165         235/50R19   A01 A12 K1c K2b
Opel Grandland X        75-133         205/55R19   A90                            A14 A18 A58
Z                       75-133         235/50R19   A12                            NoP R93 S01
e2*2007/46*0597*..
Opel Grandland, -/X     75-133         205/55R19   A90                            A14 A18 A58
Z                       75-133         235/50R19   A01 A12 K1a K2b                NoP S01
e2*2007/46*0597*..
- incl. Facelift 2021
Opel Grandland, -/X -   133,147        205/55R19   A90 130                        A14 A18 A57
Hybrid                  133,147        235/50R19   A01 A12 K1a K2b 130            S01
Z
e2*2007/46*0597*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 3008            73-133         205/55R19   A90                            A14 A18 A58
M                       73-133         235/50R19   A01 A12 K1a K2b                NoP S01
e2*2007/46*0534*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 3008            73-133         205/55R19   A90                            A14 A18 A58
M                       73-133         235/50R19   A12                            NoP R93 S01
e2*2007/46*0534*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 3008 Hybrid     133, 147      205/55R19    A90 130                               A14 A18 A57
M                       133, 147      235/50R19    A01 A12 K1a K2b 130                   S01
e2*2007/46*0534*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 5008            73-133        205/55R19    A90                                   A14 A18 A58
M                       73-133        235/50R19    A12                                   NoP S01
e2*2007/46*0534*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 5008            73-133        205/55R19    A90                                   A14 A18 A58
M                       73-133        235/50R19    A12                                   NoP R93 S01
e2*2007/46*0534*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Oktober 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Oktober 2023




Wagner                                                            00417957.DOC JR-BW




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