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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          V
Typ                             V 70934
Radgröße                        7.0J x 19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
Lk114,3      V 70934 Lk114,3 / ohne Ring           5/114,3/66,1        40         700    2230

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53442
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           V 70934 (s.o.)
Radgröße                        7.0J x 19H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel   60°   110                      30                 5248
S02   Mutter M12x1,25          Kegel   60°   110                      -                  5337
S03   Schraube M12x1,5         Kegel   60°   115                      30                 5248
S04   Schraube M14x1,5         Kegel   60°   130                      30                 5284

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Qashqai (II)    81-120         225/45R19    A13                                   A14 A18 A57
J11                                                                                      S03
e11*2007/46*0963*..;
e5*2007/46*1029*..
Nissan Qashqai (III)   103, 116       225/50R19                                          A12 A14 A18
J12                    103, 116       235/50R19                                          A58 F23 NoE
e9*2018/858*11042*..                                                                     NoP S03
- ohne e-Power
Nissan Qashqai (III)   103, 116       225/50R19                                          A12 A14 A18
J12                    103, 116       235/50R19                                          A57 F24 NoE
e9*2018/858*11042*..                                                                     NoP S03
- ohne e-Power
Nissan X-Trail (III)   96-130         225/55R19    A13                                   A14 A18 A57
T32                    96-130         235/50R19    A13                                   S02
e13*2007/46*1456*..    96-130         245/50R19    A12
                       96-130         255/50R19    A12
Renault Austral        96-116         205/55R19    A33                                   A14 A18 A58
RHN                    96-116         215/50R19    A33                                   F23 NoE NoP
e9*2018/858*30002*..   96-116         225/50R19    A33                                   S01
                       96-116         235/50R19    A90
Renault Austral        96             205/55R19    A33                                   A14 A18 A58
4Control               96             215/50R19    A33                                   F24 L04 NoE
RHN                    96             225/50R19    A33                                   NoP S04
e9*2018/858*30002*..   96             235/50R19    A90
- mit Allradlenkung
Renault Kadjar 2WD     81-120         225/45R19    A13                                   A14 A18 A58
RFE                                                                                      F23 S01
e2*2007/46*0475*..
Renault Kadjar 4WD     96, 110        225/45R19    A13                                   A14 A18 A56
RFE                                                                                      F24 S01
e2*2007/46*0475*..
Renault Koleos         96-140         225/55R19    A33                                   A14 A18 A57
RZG                    96-140         235/50R19    A12                                   S02
e11*2007/46*           96-140         245/50R19    A12
3255*00-04;
e6*2007/46*0269*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                    Seite 3 von 5
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.



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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                    Seite 4 von 5
A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Oktober 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53442 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55054520 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0J x 19H2 Typ V 70934
Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Oktober 2023




Wagner                                                            00417972.DOC JR-BW




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