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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              51019*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7,5 J x 17 H2


                Typ:                         VT 75736
§ 22 51019*01




                 Inhaber der ABE und         Borbet Vertriebs GmbH
                 Hersteller:                 DE-85467 Neuching




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 51019


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 51019*01


                Die ABE-Nr. 51019*01 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 17 H2, Typ VT 75736, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung) vom 13.02.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10                       2. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51019*01




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 13.02.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 28.03.2017
                Im Auftrag
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 51019                       Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                        Extension No.:


                Ausgabedatum:        10.10.2016                 letztes Änderungsdatum: 28.03.2017
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal


                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                      Information document No.:                                           Date
                      VT 75736                                                            02.08.2016

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
§ 22 51019*01




                      Test report(s) No.:                                                 Date
                      55071116 (1. Ausfertigung)                                          06.10.2016
                      55071116 (2. Ausfertigung)                                          13.02.2017


                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 51019*01

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 51019

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 51019*01




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 51019*01

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 51019*01




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
                Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 3

                Auftraggeber                   Borbet Vertriebs GmbH
                                               Tratmoos 5
                                               85467 Niederneuchning
                                               QM-Nr. 49020021101

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         VT
                Typ                            VT 75736
                Radgröße                       7,5 J x 17 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                führung                                            Lochkreis-      press-   last   umfang Herstell-
                                                                   (mm)/ Mitten-   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                   loch-ø (mm)     (mm)
                LK 108     VT 75736 LK108 / ohne Ring              5/108/63,4      52,5     725    2100       6/2016
                LK 112     VT 75736 LK 112 / Ø66,6 - Ø57,1         5/112/57,1      36       725    2100       6/2016
                LK 112     VT 75736 LK 112 / Ø66,6 - Ø57,1         5/112/57,1      38       725    2100       6/2016
                LK 112     VT 75736 LK 112 / Ø66,6 - Ø57,1         5/112/57,1      52       725    2100       6/2016
                LK 112     VT 75736 LK 112 / ohne Ring             5/112/66,6      36       725    2100       6/2016
                LK 112     VT 75736 LK 112 / ohne Ring             5/112/66,6      38       725    2100       6/2016
§ 22 51019*01




                LK 112     VT 75736 LK 112 / ohne Ring             5/112/66,6      40       725    2100       6/2016
                LK 112     VT 75736 LK 112 / ohne Ring             5/112/66,6      52       725    2100       6/2016
                LK 114,3   VT 75736 LK 114,3 / ohne Ring           5/114,3/67,1    50       725    2100       6/2016

                Kennzeichnung

                KBA-Nummer                     51019
                Herstellerzeichen              BORBET
                Radtyp und Ausführung          VT 75736 (s.o.)
                Radgröße                       7.5J x17H2
                Einpreßtiefe                   ET (s.o.)
                Gießereikennzeichen            CMA
                Herstellungsdatum              Monat und Jahr

                Befestigungselemente

                Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
                reichsgutachten zu entnehmen.

                Prüfungen

                Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
                zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

                Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

                - Biegeumlaufprüfung
                - Abrollprüfung
                - Impactprüfung




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
                Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 3

                Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

                Anschluß            Einpresstiefe (mm)       Radlast (kg)           Abrollumfang
                5/112               36                       725                    2100
                5/112               40                       725                    2100
                5/114,3             50                       725                    2100
                5/108               52,5                     725                    2100

                Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

                Anschluß            Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                5/112/66,6          205/40R17                40                     725
                5/114,3/67,1        205/40R17                50                     725
                5/108/63,4          205/40R17                52,5                   725

                Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

                Anschluß            Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                5/114,3/67,1        255/40R17                50                     725
                5/108/63,4          255/40R17                52,5                   725
§ 22 51019*01




                Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
                sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

                - Salzsprühtest

                Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

                Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
                fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

                Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung LK108 betrug 10,56 kg.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juli 2016 durchgeführt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
                den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
                gungen zu verwenden.

                Anlagen

                Beschreibung                      -                               02.08.2016
                Radzeichnung                      VT_75736                        12.05.2016
                BB_Zubehör_160825                                                 25.08.2016
                Verwendungsbereich                Anlage 1-10
                Befestigungsmittelzeichnung       LS17D27F                        30.06.2003
                                                  mit Änderung vom                02.12.2011




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
                Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 3

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

                Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
                Bedenken.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 13. Februar 2017




                Coen

                BW/CC                                                                                00264948.DOC
§ 22 51019*01




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Niederneuchning
                                QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          VT
Typ                             VT 75736
Radgröße                        7.5J x17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK 112       VT 75736 LK 112 / ohne Ring          5/112/66,6          52          725    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51019
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           VT 75736 (s.o.)
Radgröße                        7.5J x17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 60° Kegel         140                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Active Tour-70-170            205/50R17     A12                                   A21 A57 A99
er                  70-170            205/55R17     A12                                   Flh V00 V17
UKL-L, F2AT         70-170            215/50R17     A01 A12 K2b                           S02
e1*2007/46*         70-170            215/55R17     A01 A12 K2b
0371*13-..;         70-170            225/50R17     A01 A12 K2b
e1*2007/46*1675*..  70-170            235/45R17     A01 A12 K2b
                    70-170            245/45R17     A01 A12 K2b
BMW 2er Gran Tourer 70-141            205/50R17     A12 T89 T93                           A21 A57 A99
UKL-L, F2GT         70-141            205/55R17     A12                                   V00 V17 Ver
e1*2007/46*         70-141            215/50R17     A01 A12 K2b                           S02
0371*18-..;         70-141            215/55R17     A01 A12 K2b
e1*2007/46*1677*..  70-141            225/50R17     A01 A12 K2b
                    70-141            235/45R17     A01 A12 K2b
                    70-141            245/45R17     A01 A12 K2b
BMW X1              85-170            205/60R17     M+S                                   A12 A21 A57
UKL-L, F1X          85-170            215/55R17     M+S                                   A99 S02
e1*2007/46*         85-170            215/60R17     M+S
0371*19-..;         85-170            225/55R17
e1*2007/46*1676*..
Mini Clubman        75-110            205/50R17     A01 A58 K2b                           A12 A21 A99
One/Cooper ,/D,/S   75-141            205/50R17     A01 A57 K2b M+S                       Car S02
UKL-L, FMK          75-141            215/50R17     A01 A58 K2b
e1*2007/46*0371*19- 75-141            225/45R17     A01 A57 K2b
..,                 75-141            235/45R17     A01 A57 K2b
e1*2007/46*1683*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger
Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-
cher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 4
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4
V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   2   205/55R17     225/50R17
Nr.   3   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   4   215/55R17     235/50R17
Nr.   5   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr.   6   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr.   7   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr.   8   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr.   9   245/45R17     265/40R17, 275/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Februar 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 8. Februar 2017




Coen

BW/CC                                                                                  00264946.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim