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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Niederneuchning
                                QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          VT
Typ                             VT 75736
Radgröße                        7.5J x17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK 112       VT 75736 LK 112 / ohne Ring          5/112/66,6          52          725    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51019
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           VT 75736 (s.o.)
Radgröße                        7.5J x17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 60° Kegel         140                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Active Tour-70-170            205/50R17     A12                                   A21 A57 A99
er                  70-170            205/55R17     A12                                   Flh V00 V17
UKL-L, F2AT         70-170            215/50R17     A01 A12 K2b                           S02
e1*2007/46*         70-170            215/55R17     A01 A12 K2b
0371*13-..;         70-170            225/50R17     A01 A12 K2b
e1*2007/46*1675*..  70-170            235/45R17     A01 A12 K2b
                    70-170            245/45R17     A01 A12 K2b
BMW 2er Gran Tourer 70-141            205/50R17     A12 T89 T93                           A21 A57 A99
UKL-L, F2GT         70-141            205/55R17     A12                                   V00 V17 Ver
e1*2007/46*         70-141            215/50R17     A01 A12 K2b                           S02
0371*18-..;         70-141            215/55R17     A01 A12 K2b
e1*2007/46*1677*..  70-141            225/50R17     A01 A12 K2b
                    70-141            235/45R17     A01 A12 K2b
                    70-141            245/45R17     A01 A12 K2b
BMW X1              85-170            205/60R17     M+S                                   A12 A21 A57
UKL-L, F1X          85-170            215/55R17     M+S                                   A99 S02
e1*2007/46*         85-170            215/60R17     M+S
0371*19-..;         85-170            225/55R17
e1*2007/46*1676*..
Mini Clubman        75-110            205/50R17     A01 A58 K2b                           A12 A21 A99
One/Cooper ,/D,/S   75-141            205/50R17     A01 A57 K2b M+S                       Car S02
UKL-L, FMK          75-141            215/50R17     A01 A58 K2b
e1*2007/46*0371*19- 75-141            225/45R17     A01 A57 K2b
..,                 75-141            235/45R17     A01 A57 K2b
e1*2007/46*1683*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger
Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-
cher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 4
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51019 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ VT 75736
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4
V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   2   205/55R17     225/50R17
Nr.   3   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   4   215/55R17     235/50R17
Nr.   5   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr.   6   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr.   7   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr.   8   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr.   9   245/45R17     265/40R17, 275/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Februar 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 8. Februar 2017




Coen

BW/CC                                                                                  00264946.DOC




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