Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-7519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorderachse * Radausführung: Lk 112 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 680 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm * Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-8519 an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204 AMG, 204K, 204X, 207 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, 212G, R1ES W212, S212: 5255-0 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm W213, S213: 5255-0 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W204) K01)K13) E104)G9R)T88) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)K13)T88) E104)V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) K01) E110a)T88) 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10) K01) E110a)T88) 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) K01) E110a) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K01) E110a) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) E110a)V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) E110a)V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) E110a)V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 270 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10) AMG (Coupe C205, Cabrio A205) 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W205) K01) E103) 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10) K01) E103) 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) K01) E103) ER1)GAZ) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K01) E103) ER1)GAZ) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) E103)V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) E103) ER1)V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 270 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10) AMG (Limousine, W205) 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) (Kombi, S205) K01) E103) ER1)GCW) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K01) E103) ER1)GCW) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) E103) ER1)V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) E103) ER1)GCV)V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 270 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10) AMG (Kombi, S205) 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; G5C)N235)T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 225/35R19 245/30R19 A02) bis A10) 17Zoll) N235)T88) V00) 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) N235)T88) V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) (W212, Limousine, K01)T88) E111)V00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) (W213, Limousine) E111a)EF0) ER1) 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) E111a)EF0) ER1) 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) E111a)EF0) ER1)V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) (S213, Kombi) EF0) ER1) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET47 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10) K01) ER1) 235/50R19 235/50R19 A01) bis A10) K01) ER1) 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) K01) ER1) 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) K01) ER1)V00) Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000924-A0-021 Anlage-Nr. : 101 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 101 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ VTX-7519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.12.2017 RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx