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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                VTX-7519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                              7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        680 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

 * Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-8519 an der Hinterachse
zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :              Mercedes-Benz, Daimler-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
204, 204 AMG, 204K, 204X, 207 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                             5255-0 130 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 212G, R1ES               W212, S212:                                                   5255-0       130 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                              W213, S213:                                                   5255-0       150 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        225/35R19            225/35R19                  A01) bis A10)
                (Limousine, W204)        K01)K13)                                        E104)G9R)T88)

                                             225/35R19             255/30R19             A01) bis A10)
                                             K01)K13)T88)                                E104)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
115 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/35R19            225/35R19                 A01) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205) K01)                                           E110a)T88)

                                             225/35R19 M+S         225/35R19 M+S         A01) bis A10)
                                             K01)                                        E110a)T88)

                                             225/40R19             225/40R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E110a)

                                             225/40R19 M+S         225/40R19 M+S         A01) bis A10)
                                             K01)                                        E110a)

                                             225/35R19             255/30R19             A01) bis A10)
                                             K01)T88)                                    E110a)V00)

                                             225/40R19             245/35R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E110a)V00)

                                             225/40R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E110a)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S           225/40R19 M+S             A02) bis A10)
                AMG
                (Coupe C205, Cabrio A205)
                                          225/40R19            255/35R19                 A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/35R19            225/35R19                  A01) bis A10)
                (Limousine, W205)        K01)                                            E103)

                                             225/35R19 M+S         225/35R19 M+S         A01) bis A10)
                                             K01)                                        E103)

                                             225/40R19             225/40R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E103) ER1)GAZ)

                                             225/40R19 M+S         225/40R19 M+S         A01) bis A10)
                                             K01)                                        E103) ER1)GAZ)

                                             225/35R19             255/30R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E103)V00)

                                             225/40R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E103) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S          225/40R19 M+S              A02) bis A10)
                AMG
                (Limousine, W205)
                                         225/40R19            255/35R19                  A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
Seite :                     5 / 10                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R19            225/40R19                   A01) bis A10)
                (Kombi, S205)           K01)                                             E103) ER1)GCW)

                                             225/40R19 M+S         225/40R19 M+S         A01) bis A10)
                                             K01)                                        E103) ER1)GCW)

                                             225/35R19             255/30R19             A01) bis A10)
                                             K01)T88)                                    E103) ER1)V00)

                                             225/40R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        E103) ER1)GCV)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S         225/40R19 M+S               A02) bis A10)
                AMG
                (Kombi, S205)
                                        225/40R19            255/35R19                   A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19            225/35R19               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                                          G5C)N235)T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 225/35R19            245/30R19               A02) bis A10)
                17Zoll)                     N235)T88)                                    V00)

                                             225/35R19             255/30R19             A02) bis A10)
                                             N235)T88)                                   V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
Seite :                     6 / 10                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          225/35R19            255/30R19                A01) bis A10)
                (W212, Limousine,          K01)T88)                                      E111)V00)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        225/40R19            225/40R19                  A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                                                        E111a)EF0) ER1)

                                             225/45R19             225/45R19             A02) bis A10)
                                                                                         E111a)EF0) ER1)

                                             225/40R19             255/35R19             A02) bis A10)
                                                                                         E111a)EF0) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       225/45R19            225/45R19                   A02) bis A10)
                (S213, Kombi)                                                            EF0) ER1)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
Seite :                     7 / 10                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET30          8.5x19,ET47
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R19            235/45R19                   A01) bis A10)
                                        K01)                                             ER1)

                                             235/50R19             235/50R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        ER1)

                                             245/45R19             245/45R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        ER1)

                                             235/50R19             255/45R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        ER1)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-7519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
Seite :                     8 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


RA-000924-A0-021-101~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
Seite :                     9 / 10                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
     oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
   225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
   in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
   G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51563 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000924-A0-021
Anlage-Nr. :                101
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-7519


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 101 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ VTX-7519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.12.2017




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