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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-B0-021
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 VTX-7519
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                               7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         680 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
5E, 5L                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            5241     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
3T, NS, NU                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5241   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000924-B0-021-02c~SK-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-B0-021
Anlage-Nr. :               2c
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                              e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Skoda Karoq              225/40R19                             A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        A01)K01)K04)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)             225/45R19
                                         A01)G01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                              e8*2007/46*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Skoda Kodiaq, Skoda      235/45R19                             A02) bis A10)
                Kodiaq Scout             A93)

                                            235/50R19
                                            A01)K03)K04)ER1)

                                            245/45R19
                                            A93)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia            215/35R19                             A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,    A01)K03)K04)T85)                      E57)E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-           225/35R19
                Hinterachse)             A01)K01)K04)K50)K51)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                                 e11*2007/46*0243*..
5E                                 e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia                215/35R19                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017, Limousine A01)K02)K03)K28)K51)              E57)E61a)
                und Kombi, Ausführungen
                mit Verbundlenker-
                Hinterachse)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-B0-021
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    3/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169      Skoda Octavia             215/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,     A01)K03)N225)T85)                    E58)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse)    225/35R19
                                          A01)K01)K04)K50)T88)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                                 e11*2007/46*0243*..
5E                                 e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180      Skoda Octavia                215/35R19                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017, Limousine A01)K03)K04)K28)K51)N225)T85)     E58)E61a)
                und Kombi, Ausführungen
                mit Mehrlenkerhinterachse) 215/35R19 M+S
                                             A01)K03)K04)K28)K51)T85)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135      Skoda Octavia Scout      225/35R19                             A02) bis A10)
                                         A01)K03)                              E61)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                               e11*2001/116*0326*..
3T                               e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206      Skoda Superb 3            225/40R19                            A02) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; ab                                      E60a)
                Modelljahr 2015)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-B0-021
Anlage-Nr. :               2c
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti              215/35R19                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)T85)

                                         225/35R19
                                         A01)K01)K04)T88)

                                         225/40R19
                                         A01)G0U)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000924-B0-021-02c~SK-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-B0-021
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
     "ML".

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32

E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
     - e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
     - e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1364 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.


RA-000924-B0-021-02c~SK-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-B0-021
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000924-B0-021-02c~SK-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-B0-021
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ VTX-7519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.01.2018




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