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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-C0-021
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    1 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                VTX-7519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                              7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Bearbeitungshinweis:


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :Merdecdes-Benz, Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    momen
117, 172, 176, 204, 204K, 204X, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5255-0 130 Nm
207, 245, 245G, 245G AMG,       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
246, F2A
212, R1EC, R1ES                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               5255-0   150 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-C0-021
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       215/35R19                            A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A01)K04)N225)T85)                    E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.     A01)K03)K04)K13)
                e1*2001/116*0470*04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                              e1*2001/116*0470*..
176                               e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse          225/35R19                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;  A01)K04)N235)                     E100)E95)
                Beim Typ 245G nur
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                            e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes A-Klasse       215/35R19                            A02) bis A10)
                                        T85)

                                           225/35R19
                                           A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        215/35R19                           A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01)A93)K01)K04)K81)                E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*02)




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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       215/35R19                           A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N225)T85)                           E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)K04)K13)K22)
                e1*2001/116*0470*04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Mercedes B-Klasse electric 225/40R19                         A02) bis A10)
                drive




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       225/35R19                            A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           G9R)N235)                            E110)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        225/35R19                           A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        G9R)N235)T88)                       E104)EF0)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/35R19                         A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205) A94)N235)T88)                     E110a)

                                          225/35R19 M+S
                                          A94)T88)

                                          225/40R19
                                          N235)

                                          225/40R19 M+S



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        N235)T88)                          E103)

                                          225/35R19 M+S
                                          T88)

                                          225/40R19
                                          GAZ)N235)

                                          225/40R19 M+S
                                          GAZ)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R19                           A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           GCW)N235)T93)                       E103)

                                          225/40R19 M+S
                                          GCW)T93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
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Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
117                             e1*2007/46*1007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse      215/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N225)T85)                            E100)E93a)

                                           225/35R19
                                           A01)K04)K13)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      225/35R19 M+S                        A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie                                      E95a)
                auch 235/40R18)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
245G AMG                        e1*2007/46*1207*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes CLA- Klasse     225/35R19 M+S                        A02) bis A10)
                CLA 45 AMG               T88)
                (Limousine, Kombi)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             A94)G5C)N235)T88)                 B90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)




RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-C0-021
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    6 / 12                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        225/40R19                           A02) bis A10) B90)
                (W213, Limousine)        A94)N235)                           E111a)EF0)

                                           225/40R19 M+S
                                           A94)

                                           225/45R19
                                           A94)N235)

                                           225/45R19 M+S
                                           A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       225/45R19                            A02) bis A10) B103)
                (S213, Kombi)           A94)T96)                             EF0)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180     Mercedes E-Klasse          225/45R19                         A02) bis A10) B103)
                (Coupe, Cabrio;            A94)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 225/..)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            225/45R19                            A02) bis A10)

                                           235/45R19




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-C0-021
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    7 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG      225/45R19 M+S                     A02) bis A10)

                                         235/45R19 M+S



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC            235/50R19                         A02) bis A10) B103)
                (X253)                  A94)                              EF0)

                                         235/55R19

                                         245/50R19

                                         255/50R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R19                         A02) bis A10)

                                         235/50R19
                                         A01)K04)

                                         245/45R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes SLC            215/35R19                         A02) bis A10)
                                        A94)N225)

                                         225/35R19
                                         A94)G1R)




RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-C0-021
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    8 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            215/35R19                         A02) bis A10)
                                        A94)N225)

                                         225/35R19
                                         A94)G1R)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-C0-021
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    9 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm


E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
     denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
     ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.




RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-C0-021
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    10 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24



E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
     oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-C0-021
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    11 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
   225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
   in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
   G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.




RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563
Nr. :                      RA-000924-C0-021
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-7519


K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ VTX-7519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




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