Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-7519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Bearbeitungshinweis: Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke :Merdecdes-Benz, Daimler-Chrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- momen 117, 172, 176, 204, 204K, 204X, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm 207, 245, 245G, 245G AMG, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 246, F2A 212, R1EC, R1ES Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K04)N225)T85) E100)E93) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/35R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K03)K04)K13) e1*2001/116*0470*04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; A01)K04)N235) E100)E95) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) T85) 225/35R19 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)A93)K01)K04)K81) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02) RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N225)T85) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/35R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)K13)K22) e1*2001/116*0470*04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Mercedes B-Klasse electric 225/40R19 A02) bis A10) drive Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, C204) G9R)N235) E110) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W204) G9R)N235)T88) E104)EF0) RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A94)N235)T88) E110a) 225/35R19 M+S A94)T88) 225/40R19 N235) 225/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W205) N235)T88) E103) 225/35R19 M+S T88) 225/40R19 GAZ)N235) 225/40R19 M+S GAZ) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi, S205) GCW)N235)T93) E103) 225/40R19 M+S GCW)T93) RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 117 e1*2007/46*1007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N225)T85) E100)E93a) 225/35R19 A01)K04)K13) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie E95a) auch 235/40R18) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse 225/35R19 M+S A02) bis A10) CLA 45 AMG T88) (Limousine, Kombi) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94)G5C)N235)T88) B90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 17Zoll) RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) B90) (W213, Limousine) A94)N235) E111a)EF0) 225/40R19 M+S A94) 225/45R19 A94)N235) 225/45R19 M+S A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) B103) (S213, Kombi) A94)T96) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) B103) (Coupe, Cabrio; A94) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10) 235/45R19 RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A02) bis A10) 235/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10) B103) (X253) A94) EF0) 235/55R19 245/50R19 255/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10) 235/50R19 A01)K04) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R19 A94)G1R) RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R19 A94)G1R) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: 4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51563 Nr. : RA-000924-C0-021 Anlage-Nr. : 6b Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-7519 K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ VTX-7519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018 RA-000924-C0-021-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx