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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000934-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX 80837


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 VTX 80837
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              BORBET
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             LK 115
Radgröße:                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      115 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     70,2 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          670 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2200 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   GM DAEWOO

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000934-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX 80837


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J                            e4*2001/116*0140*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 120      Chevrolet Cruze          215/45R18                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Kombi)                                        BF1)
                                         225/40R18

                                         225/45R18
                                         A01) K41)

                                         235/40R18
                                         A01) K04) K41)

                                         245/40R18
                                         A01) K01) K04) K41)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIO                           e50*2007/46*0050*..
CHIO-N                         e50*2007/46*0060*..
KL1Y                           e4*2007/46*0224*..
KL1YN                          e4*2007/46*0295*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Chevrolet Orlando       215/45R18                          A02) bis A10)
                                        A93)                               BF1)

                                         225/45R18
                                         A01) A93a) K43) K44)

                                         235/40R18
                                         A01) A93) K43) K44)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000934-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX 80837


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000934-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX 80837


K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante um 10
          mm aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
          Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
          Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K43)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von der
          Stoßfängeroberkante bis 200 mm über dem Schweller um 10 mm aufzuweiten,
       • die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der aufgeweiteten Blechkante zu
          kürzen.

K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne ein
          Streifen von 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
          Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

Die Anlage 3a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX 80837 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.02.2018