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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 8e
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        VTX 80837
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   BORBET
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  LK 114,3
Radausführungskennz.:                                           LK 114,3
Radgröße:                                                       8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                             670 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    MITSUBISHI

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           110 Nm
BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5305        110 Nm
BF3       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           135 Nm
BF4       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5305        135 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 8e
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                           e1*2007/46*0368*..
GA0G                          e50*2007/46*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110    Mitsubishi ASX          225/45R18                            A01) bis A10)
              (bis Modelljahr 2015)   A93)                                 BF1) E51) K04)

                                      225/50R18
                                      K01) K49)

                                      235/45R18
                                      K01) K49)

                                      245/45R18
                                      K01) K49)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                           e1*2007/46*0368*..
GA0N                          e50*2007/46*0059*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110    Mitsubishi ASX          225/55R18                            A02) bis A10)
              (ab Facelift 2016, mit                                       BF2) E51a)
              Serienverbreiterungen) 235/50R18

                                      235/55R18
                                      A01) G01)

                                      245/45R18
                                      A01) G01)

                                      255/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                           e1*2007/46*0368*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110    Mitsubishi ASX          225/55R18                            A01) bis A10)
              (ab Facelift 2016,      K04)                                 BF2) E51a) K01)
              ohne
              Serienverbreiterungen) 235/50R18
                                      K02)

                                      235/55R18
                                      G01) K02)

                                      245/45R18
                                      G01) K04)

                                      255/45R18
                                      K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 8e
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0                           e1*2007/46*1769*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 120   Mitsubishi Eclipse Cross 215/55R18                           A02) bis A10)
                                       A93) M00) N225)                     BF3)

                                       225/55R18
                                       A93)

                                       235/50R18
                                       A93)

                                       235/55R18
                                       A93a) G2E)

                                       245/50R18
                                       A01) A93a) K04)

                                       255/45R18
                                       A93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0                           e1*2007/46*1769*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
72            Mitsubishi Eclipse Cross 225/55R18                           A02) bis A10)
              Hybrid                                                       BF3) ER1)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                          e1*2001/116*0441*..
CY0G                         e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177    Mitsubishi Lancer      215/40R18                             A01) bis A10)
              (4-türig)                                                    BF1) K14)
                                     215/45R18

                                       225/40R18
                                       K03)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                          e1*2001/116*0441*..
CY0G                         e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177    Mitsubishi Lancer      215/40R18                             A01) bis A10)
              Sportback                                                    BF1) K14)
              (5-türig)              215/45R18

                                       225/40R18
                                       K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 8e
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                           e1*2001/116*0406*..
CWB                           e1*2001/116*0482*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130    Mitsubishi Outlander    225/55R18                             A02) bis A10)
              (2. Generation)                                               A11) BF1) E50) ER1)
                                      235/50R18

                                      235/55R18

                                      245/50R18
                                      A01) K01) K04)

                                      255/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                           e1*2001/116*0406*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 110    Mitsubishi Outlander    225/55R18                             A02) bis A10)
              (3. Generation)                                               A11) BF4) E50a) ER1)
                                      235/50R18

                                      235/55R18
                                      G2E)

                                      245/50R18
                                      A01) K01) K04)

                                      255/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
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A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 135 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 8e
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 135 Nm

E50)   Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0406*22

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0406*23

E51)   Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2007/46*0368*09

E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2007/46*0368*10

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 8e
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K49)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor Radmitte
       umzulegen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 8e mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ VTX 80837 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.04.2022