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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 11c
Seite :                      1 / 13
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        VTX 80837
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   BORBET
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   LK 108
Radausführungskennz.:                                            LK 108
Radgröße:                                                       8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: *)                                             670 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                   moment
BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      5210        120 Nm
BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      5303        120 Nm
BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5270        140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 11c
Seite :                      2 / 13
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e4*2001/116*0076*..
M-2D                        e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169    Volvo C30             205/40R18                              A02) bis A10)
                                    T86)                                   BF1) S01)

                                     215/40R18
                                     A01) K03)

                                     215/45R18
                                     A01) G1L) K03) K44)

                                     225/40R18
                                     A01) K01) K44)

                                     235/35R18
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169   Volvo C70             225/40R18                              A02) bis A10)
              (Cabrio)                                                     BF1) S01)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
M                            e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169    Volvo S40, V50         205/40R18                             A02) bis A10)
              (Front -und            T86)                                  BF1) S01)
              Allradantrieb)
                                     205/45R18
                                     M00) T86)

                                     215/40R18

                                     215/45R18
                                     G1L)

                                     225/40R18
                                     A01) K01) K04)

                                     235/35R18
                                     A01) K01) K04)

                                     235/40R18
                                     A01) K01) K04) K33)

                                     245/35R18
                                     A01) K01) K04) K33)
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Anlage-Nr. :                 11c
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e4*2001/116*0076*..
M-N2E                       e13*2007/46*1337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187    Volvo V40             205/45R18                              A02) bis A10)
              (außer V40 Cross      M00) T86)                              BF1)
              Country)
                                    215/40R18

                                     225/40R18

                                     245/35R18
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e4*2001/116*0076*..
M-N2E                       e13*2007/46*1337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187    Volvo V40 Cross       205/45R18                              A02) bis A10)
              Country               A93) M00) T86)                         BF2)

                                     215/45R18

                                     225/40R18

                                     225/45R18

                                     235/40R18
                                     A01) K03)

                                     245/40R18
                                     A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                 11c
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F                           e9*2007/46*0023*..
F-N2D                       e13*2007/46*1157*..
G                           e9*2007/46*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224    Volvo S60, V60, V60   215/40R18                              A01) bis A10)
              Hybrid                A93) N225) T89)                        A11) BF3) E58) K04)
              (Limousine, Kombi;
              außer Cross Country)  215/45R18
                                    G4H) N225)

                                     225/40R18
                                     A93a) K01) N235) T92)

                                     235/40R18
                                     K01)

                                     245/35R18
                                     K01) K49) T92)

                                     245/40R18
                                     G4G) K01) K49)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F                           e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187   Volvo S60 Cross       215/55R18                              A02) bis A10)
              Country, V60 Cross    M00)                                   BF3)
              Country
                                    225/50R18

                                     235/45R18
                                     A93a)

                                     235/50R18

                                     245/45R18

                                     255/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 11c
Seite :                      5 / 13
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                           e4*2007/46*1315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240   Volvo V60             215/45R18                              A02) bis A10)
                                    N225) T93)                             A11) BF3) EB1) EF0) ER4)

                                     225/45R18
                                     N235)

                                     235/40R18

                                     235/45R18

                                     245/40R18

                                     245/45R18
                                     GH3)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
B                           e9*2001/116*0065*..
B-2D                        e1*2001/116*0505*..
B-N2D                       e1*2007/46*0495*..
B-N2E                       e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224    Volvo V70             215/45R18                              A02) bis A10)
              (nicht XC 70)         N225)                                  BF3)

                                     225/45R18
                                     L22)

                                     235/40R18
                                     L22)

                                     245/40R18
                                     L22)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 11c
Seite :                      6 / 13
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
A                           e9*2001/116*0057*..
A-2D                        e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232    Volvo S80             215/45R18                              A02) bis A10)
                                    N225)                                  BF3) E58)

                                     225/45R18
                                     L22) N235)

                                     235/40R18
                                     L22) N245)

                                     245/40R18
                                     L22)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
P                            e4*2007/46*1067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240   Volvo S90, V90         225/50R18                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi;     N235)                                 A11) BF3) EB1) ER4)
              außer Cross Country)
                                     225/50R18 M+S

                                     225/55R18
                                     GFG) N235)

                                     225/55R18 M+S
                                     GFG)

                                     235/50R18
                                     GFE) N245)

                                     235/50R18 M+S
                                     GFE)

                                     245/45R18

                                     245/50R18
                                     GFG)

                                     255/45R18
                                     GFF)
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Nr. :                        RA-000934-E0-021
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
X                           e9*2007/46*3146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 184    Volvo XC40            235/50R18                              A01) bis A10)
                                    A93a) K03) K04)                        A11) BF3)

                                     235/55R18
                                     A93a) K03) K04)

                                     245/50R18
                                     K01) K02)

                                     245/55R18
                                     GH4) K01) K02)

                                     255/50R18
                                     K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
D                           e9*2001/116*0068*..
D-2D                        e1*2001/116*0507*..
D-N2D                       e1*2007/46*0339*..
D-N2E                       e13*2007/46*1213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242   Volvo XC60            235/55R18                              A01) bis A10)
                                    A93) K03)                              BF3)

                                     235/60R18
                                     K03)

                                     245/55R18
                                     K01) K04)

                                     255/50R18
                                     K01) K04)

                                     255/55R18
                                     K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 11c
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U                           e4*2007/46*1220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240   Volvo XC60            235/55R18                               A02) bis A10)
                                    ER4)                                    A11) BF3) EB2) EF0)

                                     235/60R18
                                     ER2)

                                     245/55R18
                                     ER3)

                                     245/60R18
                                     ER1) GF1)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
B                           e9*2001/116*0065*..
B-2D                        e1*2001/116*0505*..
B-N2D                       e1*2007/46*0495*..
B-N2E                       e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224   Volvo XC70            215/55R18                               A02) bis A10)
                                    M00)                                    BF3)

                                     225/50R18

                                     235/45R18

                                     245/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
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A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5210
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5303
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5270
       Anzugsmoment: 140 Nm

E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).
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EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Volvo 31381442 mit belüfteter Scheibe Ø345x30 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Volvo 31471663 mit belüfteter Scheibe Ø345x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1290 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1310 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1330 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/50R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/50R17,
       235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GF1)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GFE)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21, 245/40R20,
       255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 11c
Seite :                      11 / 13
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837



GFF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R21,
       245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21, 245/40R20
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GH3)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19, 245/35R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GH4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21, 245/45R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
          Stoßleiste umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 11c
Seite :                      12 / 13
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
          Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
       ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
       (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
       zu entfernen.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000934-E0-021
Anlage-Nr. :                 11c
Seite :                      13 / 13
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   VTX 80837


Die Anlage 11c mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ VTX 80837 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.04.2022