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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    1 / 19                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                VTX-8519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
B8, B81, 4G, 4G1, F2             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          5255-0 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5253   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
4H, F8                           Radschraube, Kegel 60, Gewinde               5284   150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    2 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro       225/35R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A01)K01)K04)T88)                   E79a)
                Kombi)
                                          235/35R19
                                          A01)K01)K02)K28)K71)T91)

                                          255/30R19
                                          A01)K01)K02)K28)K71)T91)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                   235/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A01)K01)K02)K28)K71)T91)           E79a)
                Kombi)
                                          255/30R19
                                          A01)K01)K02)K28)K71)T91)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          225/45R19                          A02) bis A10)
                (Baureihe B8)                                               E79b)
                                         235/40R19
                                         A01)K04)

                                          245/40R19
                                          A01)K04)K69)K70)

                                          255/40R19
                                          A01)K03)K04)K69)K70)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    3 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi A4 Allroad          225/40R19                          A02) bis A10)
                (Baureihe B9)            A01)K03)K04)                       E79c)

                                          235/40R19
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS4                 235/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Kombi)                                        E84)
                                         245/35R19 M+S

                                          255/35R19 M+S



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS4 Avant            235/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B9, ab EG-      A93a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0447*11)      245/35R19 M+S
                                          A93)

                                          245/40R19 M+S
                                          GF4)

                                          255/35R19 M+S
                                          A93a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   GCF)N235)                         E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/35R19
                                           N245)T91)

                                           235/40R19
                                           A01)G4W)K62)N245)

                                           245/35R19

                                           255/35R19
                                           GCG)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   GCF)W235)                         E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/35R19 M+S
                                           T91)W245)

                                           235/40R19 M+S
                                           A01)G4W)K62)W245)

                                           245/35R19

                                           255/35R19
                                           GCF)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                    225/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe T88)                               E82a)
                F5)
                                           225/40R19

                                           235/35R19
                                           A01)K04)

                                           245/35R19
                                           A01)K03)K04)

                                           255/30R19
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A01)K03)K04)                       E82a)
                F5)
                                           255/30R19
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)                                     E82a)
                                           235/35R19
                                           A01)K04)T91)

                                           245/35R19
                                           A01)K03)K04)

                                           255/30R19
                                           A01)K03)K04)T91)




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    6 / 19                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/35R19                           A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A01)K03)K04)                        E82a)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS5                235/40R19 M+S                          A02) bis A10)
                (Baureihe F5)           A93a)                                  E83)

                                           245/35R19 M+S
                                           A93)

                                           245/40R19 M+S
                                           GF4)

                                           255/35R19 M+S
                                           A93)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/40R19                             A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N235)T93)                             E54)

                                           225/40R19 M+S
                                           T93)W235)

                                           225/45R19
                                           A01)K13)K22)K25)K28)K71)K73)N235)

                                           225/45R19 M+S
                                           A01)K13)K22)K25)K28)K71)K73)W235)

                                           235/40R19
                                           A01)K03)K13)K22)K28)K71)K73)N245)

                                           235/40R19 M+S
                                           A01)K03)K13)K22)K28)K71)K73)W245)




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    7 / 19                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S6                  235/40R19 M+S                       A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K03)K13)K22)K28)K71)K73)T95)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                               e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Audi A6                   225/45R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, Frontantrieb) A01)K01)K04)                       EF0)

                                           235/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           245/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           255/40R19
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                                e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 250     Audi A6                    225/45R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Allradantrieb) A01)K01)K04)                      EF0)

                                           235/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           245/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           255/40R19
                                           A01)K01)K02)




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    8 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     235/45R19                         A02) bis A10)
                                          A01)K63)N245)

                                          245/40R19
                                          A01)A93)K63)N255)

                                          255/40R19
                                          A01)A93a)K03)K04)K63)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7 , S7 Sportback    235/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                                          A93)

                                          235/45R19 M+S
                                          A01)K63)

                                          245/40R19 M+S
                                          A01)A93)K63)

                                          245/45R19 M+S
                                          A01)G9D)K63)

                                          255/40R19
                                          A01)A93a)K03)K04)K63)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
F2                              e1*2007/46*1840*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A7 Sportback        235/45R19                          A02) bis A10)
                                         A93a)                              EF0)

                                          245/45R19

                                          255/45R19
                                          A01)K04)




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    9 / 19                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L            235/50R19                                A02) bis A10)
                                        A01)K04)K71)K72)N245)                    E44) ER1)

                                         245/45R19
                                         A01)K04)N255)

                                         255/45R19
                                         A01)K04)K71)K72)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/50R19            255/45R19          A01) bis A10)
                                         K72)N245)            K04)K71)           E44) ER1)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
382             Audi S8                 235/45R19 M+S                            A02) bis A10)

                                         235/50R19 M+S
                                         A01)K04)K71)K72)

                                         245/45R19 M+S
                                         A01)K04)

                                         255/45R19 M+S
                                         A01)K04)K71)K72)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/50R19 M+S        255/45R19 M+S      A01) bis A10)
                                         K72)                 K04)K71)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    10 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 250     Audi A8, A8 L           235/45R19                            A02) bis A10)
                                        N245)                                ER1)

                                           235/50R19
                                           A01)K03)K04)N245)

                                           245/45R19
                                           A01)K03)K04)N255)

                                           255/45R19
                                           A01)K03)K04)

                                           265/45R19
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/50R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04)                      EF0)

                                           235/55R19
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R19
                                           A01)K01)K04)

                                           255/45R19
                                           A01)K01)K04)

                                           255/50R19
                                           A01)K01)K04)

                                           275/45R19
                                           A01)K01)K04)




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    11 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/50R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A01)K01)K04)                       EF0)

                                           235/55R19
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R19
                                           A01)K01)K04)

                                           255/45R19
                                           A01)K01)K04)

                                           255/50R19
                                           A01)K01)K04)

                                           275/45R19
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI      235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A01)K01)K04)

                                           235/55R19 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R19 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           255/50R19 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           275/45R19 M+S
                                           A01)K01)K04)




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    12 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/50R19                         A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K04)                      E44)
                vorne u. hinten)
                                           235/55R19
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R19
                                           A01)K01)K02)

                                           255/50R19
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R19
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K04)
                vorne u. hinten)
                                           235/55R19 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R19 M+S
                                           A01)K01)K02)

                                           255/50R19 M+S
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R19 M+S
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R19 M+S
                                           A01)K01)K02)




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    13 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/50R19                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K04)                       E44)
                vorne u. hinten)
                                           235/55R19
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R19
                                           A01)K01)K02)

                                           255/50R19
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R19
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps A01)K01)K04)
                vorne u. hinten)
                                           235/55R19 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R19 M+S
                                           A01)K01)K02)

                                           255/50R19 M+S
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R19 M+S
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R19 M+S
                                           A01)K01)K02)




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
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Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
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A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       ein 'C' stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

E84) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8
     - bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*09
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
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ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R21 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
    225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GF4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte
     nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
         umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
     - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der
         Radmitte ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen,
     - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten
         Bereich um 5 mm zu kürzen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.


RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
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K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
     Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. :                      RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    19 / 19                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-8519


W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




RA-000925-C0-021-08~AU-5-112-66_5-ET20.docx