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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  VTX-8519
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radausführungskennz.:                                     Lk 112
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        5276        140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C                           e1*2018/858*00123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     BMW 2er Coupe          225/40R19                                 A01) bis A10)
                                       K04)                                      BF1)

                                         255/35R19
                                         K01) K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                              K02)               BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                           e1*2007/46*2017*..
G3L                           e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 210      BMW 3er                225/40R19                                 A01) bis A10)
                (Heckantrieb)          K04) N235) T93)                           A11) BF1) K01)

                                         235/35R19
                                         K02) N245) T91)

                                         245/35R19
                                         K02) N255) T93)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                             e1*2007/46*2017*..
G3L                             e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW 3er                  225/40R19                               A01) bis A10)
                (Allradantrieb)          K04) N235) T93)                         A11) BF1) ER2) K01)

                                         235/35R19
                                         K02) N245) T91)

                                         245/35R19
                                         K02) N255) T93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C                           e1*2007/46*2126*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW 4er Coupe, Cabrio 225/40R19                                 A01) bis A10)
                                       K04) T93)                                BF1)

                                        235/35R19
                                        K01) K04) T91)

                                        245/35R19
                                        K01) K02) T93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                           e1*2018/858*00122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     225/40R19                                A01) bis A10)
                                       K04) N235) T93)                          BF1) K01)

                                        225/45R19
                                        K04) N235)

                                        235/40R19
                                        K02) N245)

                                        245/40R19
                                        K02)

                                        255/35R19
                                        K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/40R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02)               BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                            e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        225/40R19                             A02) bis A10)
                xDrive, BMW 5er Hybrid N235) T93)                             A11) BF1) E21) ER2)
                (Limousine, außer
                M550i xDrive und        225/45R19
                M550d xDrive)           N235) T96)

                                         235/40R19
                                         A01) K03) N245) T95)

                                         245/40R19
                                         A01) K01) K04)

                                         255/35R19
                                         A01) K01) K02) T96)

                                         255/40R19
                                         A01) K01) K02) K13) K25) K26) K90)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390     BMW 5er                  245/35R19 M+S                        A01) bis A10)
                (Limousine, nur M550i    K04) T93)                            BF1) E21) EF0) ER2) K01)
                xDrive und M550d
                xDrive)                  245/40R19 M+S
                                         K04)

                                         255/35R19 M+S
                                         K02)

                                         255/40R19 M+S
                                         G01) K02) K13) K25) K26) K90)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                            e1*2007/46*1750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        225/45R19                             A01) bis A10)
                xDrive                  GEE) K03) N235) T96)                  A11) BF1) E21) ER2)
                (Kombi, außer M550d
                xDrive)                 245/40R19
                                        K01) K04)

                                         255/35R19
                                         K01) K02) T96)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                            e1*2007/46*1750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             BMW 5er                 245/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                (Kombi, nur M550d                                          BF1) E21) EF0) ER2) K01)
                xDrive)                                                    K04) W255)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                          e1*2007/46*1791*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265     BMW 6er GT             245/45R19                           A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) ER2) K04)
                                         255/40R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390     BMW 7er                 225/45R19                          A02) bis A10)
                (Baureihe G11)          A01) G01) N235) T96)               A11) BF1) EB1) ER2)

                                         235/45R19
                                         N245)

                                         245/45R19
                                         A01) K04)

                                         255/40R19
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                             e1*2007/46*1906*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250     BMW 840d xDrive, 840i 255/35R19 M+S                        A01) bis A10)
                xDrive                                                     BF1) K01) K04)
                (Coupe 2-türer, Cabrio)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                             e1*2007/46*1906*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
390             BMW M850i xDrive         255/35R19 M+S                     A01) bis A10)
                (Coupe 2-türer, Cabrio)                                    BF1) EB2) K01) K04)
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Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 235/50R19                         A01) bis A10)
                                       ER2) K03)                         A11) BF1) K04)

                                        245/50R19
                                        ER1) K01) K78)

                                        255/45R19
                                        ER2) K03)

                                        265/45R19
                                        ER2) K01) K78)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/50R19 M+S                       A01) bis A10)
                                       ER1) K01) K78)                    A11) BF1) EF0) K04)

                                        255/45R19 M+S
                                        ER2) K03)

                                        265/45R19 M+S
                                        ER2) K01) K78)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW X4                 235/50R19                         A02) bis A10)
                                       ER2)                              A11) BF1)

                                        245/50R19
                                        A01) ER1) K03) K04)

                                        255/45R19
                                        ER2)

                                        265/45R19
                                        A01) ER2) K03) K04)

                                        275/45R19
                                        A01) ER1) K01) K04)
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Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/50R19 M+S                              A02) bis A10)
                                       A01) ER1) K03) K04)                      A11) BF1)

                                        255/45R19 M+S
                                        ER2)

                                        265/45R19 M+S
                                        A01) ER2) K03) K04)

                                        275/45R19 M+S
                                        A01) ER1) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                           e1*2007/46*1949*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250     BMW Z4                 225/40R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        245/35R19 M+S

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19 M+S        245/40R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: mit Scheibe Ø395x36 mm
       • Achse 2: mit Scheibe Ø370x24 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M (blau) mit belüfteter Scheibe Ø395x36 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
          um 5 mm zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
          gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

K90)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an
       das Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Die Anlage 2a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2023