Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 1/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VTX-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 750 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*3) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*3) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 110 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 150 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 2/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx19H2, ET30 8½Jx19H2, ET20
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 K04) K56) BF1) E66) N225) T85)
bis e1*98/14*0139*13,
S203 bis
e1*98/14*0158*10,
außer AMG-Modelle)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*3 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx19H2, ET30 8½Jx19H2, ET20
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 K04) K56) BF1) E67) N225) T85)
ab e1*98/14*0139*14,
S203 ab 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
e1*98/14*0158*11, K04) K56) T88) BF1) E67)
außer AMG-Modelle)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*3 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx19H2, ET30 8½Jx19H2, ET20
170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(W203 ab K04) K56) T88) BF1) E67)
e1*98/14*0139*14,
S203 ab
e1*98/14*0139*15)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*3 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 3/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx19H2, ET30 8½Jx19H2, ET20
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
Coupe, CLC K04) K56) BF1) E67) N225)
(ab e1*98/14*0159*11) 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E67)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*3 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx19H2, ET30 8½Jx19H2, ET20
100 bis 190 Mercedes GLC 235/50R19 235/50R19 A01) bis A10)
(X253) K04) BF2) EF1)
235/55R19 235/55R19 A01) bis A10)
K04) BF2) EF1)
245/50R19 245/50R19 A01) bis A10)
K04) BF2) EF1)
255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)
K04) BF2) EF1)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*3 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx19H2, ET30 8½Jx19H2, ET20
120 bis 224 Mercedes SLK 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Flap K04) BF3) N225)
an Hinterachse) 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K04) K73) BF3)
215/35R19 235/30R19 A01) bis A10)
K04) K73) BF3) V00)
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K02) K73) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*3 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 4/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx19H2, ET30 8½Jx19H2, ET20
120 bis 224 Mercedes SLK 215/35R19 215/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Flap an BF3) E116) N225)
HA) 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K04) K73) BF3) E116)
215/35R19 235/30R19 A01) bis A10)
K04) K73) BF3) E116) V00)
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K02) K73) BF3) E116) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*3 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
171 AMG e1*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx19H2, ET30 8½Jx19H2, ET20
265 bis 294 Mercedes SLK 55 AMG 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K04) K73) N235) BF3)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*3 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 5/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 6/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
• die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
auszustellen,
• die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen,
• die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.
K73) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig umgelegt).
• die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger
auszustellen.
• die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
• die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 7/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AB2a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.05.2020