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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  VTX-8519
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             BORBET
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             Lk 112
Radausführungskennz.:                                      Lk 112
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr.
51563*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                      110 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5253       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5255-0     150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                     120 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203                             e1*98/14*0139*..
203K                            e1*98/14*0158*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET30    8½Jx19H2, ET20
75 bis 160       Mercedes C-Klasse       215/35R19         215/35R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi, W203                   K04) K56)                       BF1) E66) N225) T85)
                 bis e1*98/14*0139*13,
                 S203 bis
                 e1*98/14*0158*10,
                 außer AMG-Modelle)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203                             e1*98/14*0139*..
203K                            e1*98/14*0158*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET30    8½Jx19H2, ET20
75 bis 200       Mercedes C-Klasse       215/35R19         215/35R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi, W203                   K04) K56)                       BF1) E67) N225) T85)
                 ab e1*98/14*0139*14,
                 S203 ab                 225/35R19         225/35R19                       A01) bis A10)
                 e1*98/14*0158*11,                         K04) K56) T88)                  BF1) E67)
                 außer AMG-Modelle)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203CL                          e1*98/14*0159*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET20
170 bis 270      Mercedes C-Klasse AMG 225/35R19           225/35R19                       A01) bis A10)
                 (W203 ab                                  K04) K56) T88)                  BF1) E67)
                 e1*98/14*0139*14,
                 S203 ab
                 e1*98/14*0139*15)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                           e1*98/14*0159*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET30    8½Jx19H2, ET20
75 bis 200       Mercedes C-Klasse       215/35R19         215/35R19                       A01) bis A10)
                 Coupe, CLC                                K04) K56)                       BF1) E67) N225)
                 (ab e1*98/14*0159*11)   225/35R19         225/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K56)                       BF1) E67)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET30    8½Jx19H2, ET20
100 bis 190      Mercedes GLC            235/50R19         235/50R19                       A01) bis A10)
                 (X253, ohne                               K04)                            A11) BF2) EF1)
                 Verbreiterung)          235/55R19         235/55R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF2) EF1)
                                         245/50R19         245/50R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF2) EF1)
                                         255/50R19         255/50R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF2) EF1)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           7½Jx19H2, ET30  8½Jx19H2, ET20
120 bis 190      Mercedes GLC              235/50R19       235/50R19                       A02) bis A10)
                 (X253, mit Verbreiterung)                                                 A11) BF3) EF1)
                                           235/55R19       235/55R19                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF3) EF1)
                                             245/50R19              245/50R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF3) EF1)
                                             255/50R19              255/50R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF3) EF1)
                                             235/55R19              255/50R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF3) EF1)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
171                              e1*2001/116*0262*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx19H2, ET30   8½Jx19H2, ET20
120 bis 224      Mercedes SLK             215/35R19        215/35R19                       A01) bis A10)
                 (Fahrzeuge ohne Flap                      K04)                            BF4) N225)
                 an Hinterachse)          225/35R19        225/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K73)                       BF4)
                                          215/35R19        235/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K73)                       BF4) V00)
                                          215/35R19        245/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K73)                       BF4) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
171                             e1*2001/116*0262*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET30    8½Jx19H2, ET20
120 bis 224      Mercedes SLK            215/35R19         215/35R19                       A02) bis A10)
                 (Fahrzeuge mit Flap an                                                    BF4) E116) N225)
                 HA)                     225/35R19         225/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K73)                       BF4) E116)
                                         215/35R19         235/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K73)                       BF4) E116) V00)
                                         215/35R19         245/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K73)                       BF4) E116) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
171                            e1*2001/116*0262*..
171 AMG                        e1*2001/116*0321*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET20
265 bis 294      Mercedes SLK 55 AMG 225/35R19             225/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K73) N235)                 BF4)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
       Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
       Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K56)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
       • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
         auszustellen,
       • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen,
       • die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


K73)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig umgelegt).
       • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger
         auszustellen.
       • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
       • die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB2a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2023