Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment H0, 202, 170, 208 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 117, 140, 172, 172 AMG, 176, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm 207, 211, 211G, 211K, 211 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm AMG, 211K AMG, 204, 204K, 218, 230, 230 AMG, 231, 245G, 246 204X Baureihe GLK: 5255-0 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Baureihe GLC: 5253 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 212, 212G, R1ES, R1EC W212: 5255-0 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm W213, S213, C213: 5255-0 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 215, 216, 216 AMG, 220, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 150 Nm 221 AMG M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K01)K04)K13)K25)K28)N225)T85) E100)E93) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 235/30R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)T86) e1*2001/116*0470*04) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)N235) E100)E95) Beim Typ 245G nur zulässig an 235/30R19 Fahrzeugausführungen ab A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)T86) EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01) K04)K103) K13) K20) K22) K28) N225) E100) zulässig an T85) Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/35R19 e1*2001/116*0470*04) A01) K01)K04) K103) K13) K20) K22) K25) K28) 235/30R19 A01) K01)K02) K103) K13) K20) K22) K25) K28) T86) Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) 225/35R19 A01)K47) 206 bis 255 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10) (AMG-Modelle) K47) 5/112/66,5 RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 Mercedes C-Klasse T- 225/35R19 A01) bis A10) Limousine K47) 225 Mercedes C-Klasse AMG 225/35R19 A01) bis A10) T-Lim. K47) e1*93/81*0034*18E 1010/1070(1150) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W204) A01) G9R)K01) K04) K13) K85) N235) T88) E104) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)K13) T88) K02)K85) K86) E104)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) (Kombi, S204) K01)K13) T88) K02)K85) K86) E104)V00) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01)K01)K04)N235)T88) E103) 225/35R19 M+S A01)K01)K04)T88) 225/40R19 A01)GAZ)K01)K04)K122)N235) 225/40R19 M+S A01)GAZ)K01)K04)K122) 235/35R19 A01)K01)K04)N245)T91) 235/35R19 M+S A01)K01)K04)T91) 245/35R19 A01)K01)K04)K122) 255/30R19 A01)K01)K02)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K02)T91) E103)V00) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi, S205) A01)GCW)K01)K04)K122)N235)T93) E103) 225/40R19 M+S A01)GCW)K01)K04)K122)T93) 235/35R19 A01)GCT)K01)K04)N245)T91) 235/35R19 M+S A01)GCT)K01)K04)T91) 245/35R19 A01)GCT)K01)K04)K122)T93) 255/30R19 A01)K01)K02)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K02)T91) E103)V00) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A01)K01)N235)T88) E110a) 225/35R19 M+S A01)K01)T88) 225/40R19 A01)K01)K122)K132)N235) 225/40R19 M+S A01)K01)K122)K132) 235/35R19 A01)K01)K132)N245) 235/35R19 M+S A01)K01)K132) 245/35R19 A01)K01)K122)K132) 255/30R19 A01)K01)K02)K132) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K02)K132) E110a)V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) K122)K132) E110a)V00) Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 bis 326 Mercedes CL-Klasse; 245/35R19 A02) bis A10) Mercedes CL 63 AMG; Mercedes CL 55 AMG 245/40R19 A01)K53) 368 Mercedes CL 600 245/40R19 A01)E55)K53) 368 Mercedes CL 55 AMG 245/40R19 M+S A01)K53) e1*98/14*0113*12 1230/1325(1355) 5/112/66,5 RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und Heckantrieb) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 117 e1*2007/46*1007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K01)K04)K13)K25)N225)T85) E100)E93a) 235/30R19 A01)K01)K02)K13)K25)K28)T86) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)K13)K25)N225)T K02)K103)K28) E100)E93a)V00) 85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28) E95a) auch 235/40R18) Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 Mercedes CLK 215/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) 225/35R19 205 bis 255 Mercedes CLK 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A94)T93) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 255/35R19 A94) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A94) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211G e1*2001/116*0274*.. 211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine) N245)T91) 235/35R19 M+S T91)W245) 245/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211K e1*2001/116*0213*.. 211 AMG e1*2001/116*0397*.. 211K AMG e1*2001/116*0398*.. 211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/35R19 M+S A02) bis A10) AMG T93) EF0) (Limousine, Kombi) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; G5C)N235) T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19 17Zoll) A01) G4Y)K01) N245) T91) 245/30R19 A01) K01)K04) K15) N255) T89) 255/30R19 A01) K01)K04) K15) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) N235)T88) K04)K15) N255) T89) V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) N235)T88) K04)K15) T91) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)K15) T91) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01) K01)N245) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19 A01) K01)K04) K15) N255) T89) 255/30R19 A01) K01)K04) K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)K15) V00) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01) K01)T91) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 A01) K01)K04) 255/30R19 A01) K01)K04) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K04)T91) E111)V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)T91) E111)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01) K01)K04) T93) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 255/30R19 18Zoll) A01) K01)K04) T91) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (W213, Limousine) N235) E111a)EF0) 225/45R19 N235) 235/40R19 A01)K03)N245) 245/35R19 A01)K01)N255) 245/40R19 A01)K01)N255) 255/35R19 A01)K01)N265) 255/40R19 A01)GA2)K01)N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) N235) N265) E111a)EF0)V00) 225/40R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) W235) E111a)EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) (S213, Kombi) N235)T96) EF0) 235/40R19 A01)K03)N245)T95) 245/40R19 A01)K01)N255) 255/35R19 A01)K01)N265)T96) 255/40R19 A01)GA2)K01)N265) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 14 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 A02) bis A10) Terrain A01)K134) ER1) 245/45R19 A01)K134) 255/40R19 A01)K03)K134) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes E-Klasse Coupe 225/45R19 A02) bis A10) (mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 235/40R19 245/35R19 245/40R19 255/35R19 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes E-Klasse Coupe 245/35R19 A02) bis A10) (mit kleinsten Serienreifen N255) ab 245/..) 245/40R19 N255) 255/35R19 N265) 255/40R19 N265) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 15 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10) A01) K118) 235/40R19 A01) K118) 245/40R19 A01) K01)K118) K119) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A02) bis A10) A01) K118) 245/40R19 A01) K01)K118) K119) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10) (X253) A94) ER2) 235/55R19 245/50R19 255/50R19 A01) K03) 275/45R19 RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 16 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10) (C253, ohne A94) ER2) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/55R19 245/50R19 255/50R19 275/45R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) ER2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10) (C253, mit A94a) ER2) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/55R19 245/50R19 255/50R19 275/45R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) ER2) V00) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 17 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 Mercedes GLC 43 AMG, 235/50R19 M+S A02) bis A10) GLC 43 AMG Coupe A94a) (X253, C253) 235/55R19 M+S 245/50R19 M+S 255/45R19 M+S 255/50R19 M+S 275/45R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) 235/50R19 A01) K01)K02) 245/45R19 A01) K01)K02) 255/45R19 A01) K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ: 140 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 290 Mercedes S-Klasse 255/40R19 A01) bis A10) K16)K49)K50) e1*96/27*0056*03E 1340/1380(1450) 5/112/66.5 RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 18 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ: 140 ABE / EG-Genehmigung: F690 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 300 Mercedes S-Klasse 255/40R19 A01) bis A10) K16)K49)K50) F690/NT10 1340/1380 5/112/66.5 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 326 Mercedes S-Klasse 245/40R19 A01) bis A10)E51) ER1) K04)K15)K18)K21) 368 Mercedes S 55 AMG, 245/40R19 Mercedes S 600 e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10) Heckantrieb A94)N245) T95) E97a) (W221) 235/40R19 M+S A94)T95) W245) 235/45R19 N245) 235/45R19 M+S W245) 245/40R19 N255) 245/40R19 M+S W255) 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10) N245)T95) N265) E97a)V00) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 19 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10) MATIC A94)N245) T95) E97a) (W221) 235/45R19 G5N)N245) 245/40R19 N255) 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S A02) bis A10) AMG E97a) (W221) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) E98b) ER1) 245/45R19 M+S 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 20 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19 A02) bis A10) Cabrio A94) (C217, A217) 255/40R19 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe, A94) EF0) S63 AMG Cabrio (C217, A217) 255/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 380 Mercedes SL 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Baureihe R230) T88) E114)EF0) 225/40R19 M+S 235/35R19 M+S 245/30R19 M+S T89) 245/35R19 M+S 255/30R19 A01) K01)N265) 255/35R19 A01) K01)N265) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 21 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 AMG e1*2001/116*0248*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 368 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R19 M+S A02) bis A10) SL65 AMG A01)K01) E114)EF0) (Baureihe R230) 255/35R19 M+S A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 335 Mercedes SL 255/30R19 A02) bis A10) (Baureihe R231) A94)N265) E114a)E115) 255/35R19 A94a)N265) Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) E58) 260 Mercedes SLK 32 AMG 225/35R19 A01)K03) e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5 RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 22 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R19 A94a)G1R) 235/35R19 A01) G01)K102) K103) K25) K97) 245/30R19 A01) K03) 255/30R19 A01) K01)K103) K104) K25) K28) K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K103)K104) K28) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10) A01)K102)K103)K25)K97) 245/30R19 M+S A01)K03) RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 23 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R19 A94a)G1R) 245/30R19 A01) K03) 255/30R19 A01) K01)K103) K104) K25) K28) K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K103)K104) K28) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10) A01)K102)K103)K25)K97) 245/30R19 M+S A01)K03) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 24 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 25 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad- /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 26 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1464 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 27 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17, 275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 28 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 29 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, - die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Stoßfänger sowie der Kotflügel ist im vorderen Bereich auszustellen, - die Kotflügelkante ist im oberen Bereich komplett umzulegen und auszustellen. K49) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der seitlichen Stoßleiste entsprechend der nachgearbeiteten Blechradhauskante zu kürzen. RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 30 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffinnenkotflügel ist im hinteren Bereich ca. 30 mm oberhalb der Befestigungsschrauben um ca. 10 mm nach hinten einzuformen. Im vorderen Bereich ist der Kunststoffinnenkotflügel oberhalb der Luftschlitze um ca. 5 - 10 mm nach vorne einzuformen, - der Lenkanschlag ist durch Unterlegen einer 10 mm dicken Scheibe zu begrenzen. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag. K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur Fahrzeugmitte einzuformen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 31 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000925-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 32 / 32 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 32 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.12.2017 RA-000925-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET35.docx