Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Hinterachse * Radausführung: Lk 112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm * Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*02) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 117, 172, 176, 245G, 204, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm 204X, 207 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 2 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 212, 212G W212, S212: 5255-0 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, R1ES, R1EC W213, S213, C213: 5255-0 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K04)K28) E100)E93)N225) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) EG-Genehmigungs-Nr. K02)K103)K28) E100)E93) e1*2001/116*0470*04) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; K04)K103)K28) E100)E95)N235) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 3 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Coupe, C204) K04)K21)N235) E110)G9R) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K02)K106)K21) E110)V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W204) K04)K85)N235) E104)G9R)T88) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K02)K85)K86) E104)GEV)V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 4 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) N235) E110a)T88) 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10) E110a)T88) 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) K122)K132)N235) E110a) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K122)K132) E110a) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K02)K132) E110a)V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K122)K132) E110a)V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W205) K04)N235) E103)T88) 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10) K04) E103)T88) 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) K04)K122)N235) E103)GAZ) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K04)K122) E103)GAZ) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K02)T91) E103)V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K04)K122) E103)V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) (Kombi, S205) K04)K122)N235)T93) E103)GCW) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K04)K122)T93) E103)GCW) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K02)T91) E103)V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K04)K122)T93) E103)GCT)V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 117 e1*2007/46*1007*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K04) E100)E93a)N225) 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) K02)K103)K28) E100)E93a) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie K02)K103)K28) E95a) auch 235/40R18) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) B90) (Coupe, Cabrio; G5C)N235)T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) B90) 17Zoll) K04)K15)N255)T89) V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90) K04)K15)T91) V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90) (W212, Limousine, K04)T91) E111)V00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) B103) (W213, Limousine) E111a)EF1)N235) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10) B103) E111a)EF1) 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) B103) E111a)EF1)N235) 225/45R19 M+S 225/45R19 M+S A02) bis A10) B103) E111a)EF1) 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) B103) E111a)EF1)V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) B103) (S213, Kombi) T96) EF0) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) B103) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 225/45R19 A01) bis A10) K118) 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10) K118) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S 225/45R19 M+S A01) bis A10) K118) 235/45R19 M+S 235/45R19 M+S A01) bis A10) K118) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 100 bis 190 Mercedes GLC 235/50R19 235/50R19 A02) bis A10) B103) (X253) A94) EF1) 235/55R19 235/55R19 A02) bis A10) B103) EF1) 245/50R19 245/50R19 A02) bis A10) B103) EF1) 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10) B103) EF1) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10) K04) 235/50R19 235/50R19 A01) bis A10) K02) 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) K02) 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) K02) V00) 235/50R19 265/45R19 A01) bis A10) K02) V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 215/35R19 A02) bis A10) A94) N225) 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) A94a) G1R) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K103)K104)K28) V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET40 8.5x19,ET35 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 215/35R19 A02) bis A10) A94) N225) 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) A94a) G1R) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K103)K104)K28) V00) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: 4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben), - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur Fahrzeugmitte einzuformen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 104 Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Die Anlage Nr. 104 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018 RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx