Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VTX-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 750 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
* Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*02) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
117, 172, 176, 245G, 204, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm
204X, 207 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
212, 212G W212, S212: 5255-0 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, R1ES, R1EC W213, S213, C213: 5255-0 150 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K04)K28) E100)E93)N225)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
EG-Genehmigungs-Nr. K02)K103)K28) E100)E93)
e1*2001/116*0470*04)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb und Allrad; K04)K103)K28) E100)E95)N235)
Beim Typ 245G nur
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
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Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, C204) K04)K21)N235) E110)G9R)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02)K106)K21) E110)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W204) K04)K85)N235) E104)G9R)T88)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02)K85)K86) E104)GEV)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A205) N235) E110a)T88)
225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10)
E110a)T88)
225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
K122)K132)N235) E110a)
225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
K122)K132) E110a)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02)K132) E110a)V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K122)K132) E110a)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K04)N235) E103)T88)
225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10)
K04) E103)T88)
225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
K04)K122)N235) E103)GAZ)
225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
K04)K122) E103)GAZ)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02)T91) E103)V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)K122) E103)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K04)K122)N235)T93) E103)GCW)
225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
K04)K122)T93) E103)GCW)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02)T91) E103)V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)K122)T93) E103)GCT)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
117 e1*2007/46*1007*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K04) E100)E93a)N225)
225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K02)K103)K28) E100)E93a)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie K02)K103)K28) E95a)
auch 235/40R18)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) B90)
(Coupe, Cabrio; G5C)N235)T88)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) B90)
17Zoll) K04)K15)N255)T89) V00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
K04)K15)T91) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
(W212, Limousine, K04)T91) E111)V00)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) B103)
(W213, Limousine) E111a)EF1)N235)
225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10) B103)
E111a)EF1)
225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) B103)
E111a)EF1)N235)
225/45R19 M+S 225/45R19 M+S A02) bis A10) B103)
E111a)EF1)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) B103)
E111a)EF1)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) B103)
(S213, Kombi) T96) EF0)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) B103)
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 225/..)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 225/45R19 A01) bis A10)
K118)
235/45R19 235/45R19 A01) bis A10)
K118)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S 225/45R19 M+S A01) bis A10)
K118)
235/45R19 M+S 235/45R19 M+S A01) bis A10)
K118)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
100 bis 190 Mercedes GLC 235/50R19 235/50R19 A02) bis A10) B103)
(X253) A94) EF1)
235/55R19 235/55R19 A02) bis A10) B103)
EF1)
245/50R19 245/50R19 A02) bis A10) B103)
EF1)
255/50R19 255/50R19 A02) bis A10) B103)
EF1)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10)
K04)
235/50R19 235/50R19 A01) bis A10)
K02)
245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K02)
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)
K02) V00)
235/50R19 265/45R19 A01) bis A10)
K02) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 215/35R19 A02) bis A10)
A94) N225)
225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
A94a) G1R)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K103)K104)K28) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 8.5x19,ET35
135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 215/35R19 A02) bis A10)
A94) N225)
225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
A94a) G1R)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K103)K104)K28) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm
B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
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Anlage-Nr. : 104
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
Umrüstrades sind.
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
- der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
innen um 5 mm zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
Fahrzeugmitte einzuformen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564
Nr. : RA-000925-C0-021
Anlage-Nr. : 104
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Die Anlage Nr. 104 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018
RA-000925-C0-021-104~DB-5-112-66_5-ET35.docx