Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 1 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VTX-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 750 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03) an
der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp VTX-9519, Lk 112 (ABE-Nr. 51565*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 2 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K01) K13) K25) BF1) E93) E100) V00)
zulässig an N225) T85)
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb und K01) K13) K25) BF1) E95) E100)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Limousine, W204) K01) K13) T88) BF1) E104) GEV) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) K13) T88) BF1) E104) G8V) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 3 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Kombi, S204) K01) K13) T88) BF1) E104) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) K13) T88) BF1) E104) G1R) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio K01) BF1) E110a)
A205) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E110a)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E110a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E110a)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) BF1) E110a) V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E110a)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E110a)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E110a) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 4 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K01) BF1) E103)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) BF1) E103)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103) GB9)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) BF1) E103) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) BF1) E103) V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103) GB9)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 5 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K01) BF1) E103) GCT)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) BF1) E103) GCT)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103) GCT)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103) GCV)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) BF1) E103) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) BF1) E103) V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103) GCT)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103) GCV)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) E103) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG BF1)
(Limousine, W205) 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10)
K01) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) BF1)
245/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
BF1)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
BF1) V00)
255/30R19 275/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R19 275/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 6 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
204K AMG e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG BF1)
(Kombi, S205) 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10)
K01) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) BF1)
245/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
BF1)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
BF1) V00)
255/30R19 275/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R19 275/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
120 bis 245 Mercedes CLS 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1)
Ausführungen mit 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen BF1)
245/45R17) 245/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
BF1) V00)
245/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
BF1) V00)
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 7 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
120 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
255/40R18) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K01) BF1) G4Y)
Ausführungen mit 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen in K01) BF1)
16Zoll oder 17Zoll) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1)
225/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
N235) T88) BF1) V00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
N235) T88) BF1) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
N235) T88) BF1) G5B) V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) G5B) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 8 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K01) BF1)
Ausführungen mit 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen in K01) BF1)
18Zoll) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; BF2)
Ausführungen mit 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen BF2)
ab 225/..) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF2)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
BF2)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
BF2)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
BF2) V00)
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
BF2) V00)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 9 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; BF2)
Ausführungen mit 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen BF2)
ab 245/..) 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
BF2)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
BF2)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
BF2) V00)
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
BF2) V00)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K03) BF2) E111a) ER1) N245)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) BF2) E111a) ER1)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K01) BF2) E111a) ER1)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) BF2) E111a) ER1)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) BF2) E111a) ER1) GA2)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
N235) BF2) E111a) ER1) V00)
225/45R19 285/35R19 A01) bis A10)
N235) BF2) E111a) ER1) V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K03) N245) BF2) E111a) ER1) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K01) BF2) E111a) ER1) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K01) BF2) E111a) ER1)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K01) BF2) E111a) ER1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K01) BF2) E111a) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 10 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K03) BF2) ER1) N245)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K01) BF2) ER1)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) BF2) ER1)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) BF2) ER1) GA2)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K01) BF2) ER1)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K01) BF2) ER1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K01) BF2) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
Terrain K134) BF2) ER1)
245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K134) BF2) ER1)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K03) K134) BF2) ER1)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K134) BF2) ER1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K03) K134) BF2) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 11 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
100 bis 225 Mercedes GLK 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K01) BF1)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01) BF1)
265/45R19 265/45R19 A01) bis A10)
K01) K95) BF1)
235/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/50R19 265/45R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/50R19 285/40R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF2)
(C217, A217) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
BF2)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
BF2) V00)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
BF2) G01) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 12 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R19 255/30R19 A02) bis A10)
(Baureihe R231) BF1) E114a) E115)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
BF1) E114a) E115)
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
BF1) E114a) E115) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
115 bis 180 Mercedes SLC 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K03) BF1)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) K25) K97) BF1)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET45
135 bis 225 Mercedes SLK 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K25) K97) K102) BF1) G01)
245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K03) BF1)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) K25) K97) BF1)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
BF1) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
BF1) G1R) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K25) K97) K102) BF1) G1R) V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K25) K97) K102) BF1) G01) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-9519 (ABE-Nr. 51565*03 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 13 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 14 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 150 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 15 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 16 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich
entsprechend anzupassen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BC2a
Seite : 17 / 17
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage BC2a mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.05.2020