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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     1 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  VTX-8519
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             BORBET
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             Lk 112
Radausführungskennz.:                                      Lk 112
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr.
51563*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     2 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                                        110 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5255-0          130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                                            120 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5255-0          150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5253            150 Nm
                Schaftlänge 33 mm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203CL                          e1*98/14*0159*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
170 bis 270      Mercedes C-Klasse AMG 225/35R19           225/35R19                       A02) bis A10)
                 (W203 ab                                  T88)                            BF1) E67)
                 e1*98/14*0139*14,
                 S203 ab
                 e1*98/14*0139*15)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
88 bis 225       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, W204)                         K04) K85) N235)                 BF2) E104) G9R) T88)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K85) K86)                  BF2) E104) GEV) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                       N235)                           A11) BF2) E110a) T88)
                 A205)                  225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E110a) T88)
                                             225/40R19              225/40R19              A01) bis A10)
                                                                    K122) K132) N235)      A11) BF2) E110a)
                                             225/40R19 M+S          225/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    K122) K132)            A11) BF2) E110a)
                                             225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K132)             A11) BF2) E110a) V00)
                                             225/40R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K122) K132)            A11) BF2) E110a)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                 C43 AMG                                   K122) K132)                     BF2)
                 (Coupe C205, Cabrio
                 A205)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, W205)                         K04) N235)                      A11) BF2) E103) T88)
                                        225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF2) E103) T88)
                                        225/40R19          225/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K122) N235)                A11) BF2) E103) GAZ)
                                                           T93)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) K122) T93)                 A11) BF2) E103) GAZ)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) T91)                       A11) BF2) E103) V00)
                                        225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K122) T93)                 A11) BF2) E103)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                 C43 AMG                                   K122)                           BF2)
                 (Limousine, W205)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R19          225/40R19                       A01) bis A10)
                 (Kombi, S205)                             K04) K122) N235)                A11) BF2) E103) GCW)
                                                           T93)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) K122) T93)                 A11) BF2) E103) GCW)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) T91)                       A11) BF2) E103) V00)
                                        225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K122) T93)                 A11) BF2) E103) GCT)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     5 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                 C43 AMG                                   K122)                           BF2)
                 (Kombi, S205)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
209                            e1*98/14*0184*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
100 bis 200      Mercedes CLK           225/35R19          225/35R19                       A02) bis A10)
                 (mit und ohne                             A94) T88)                       BF3)
                 Sportpaket)            215/35R19          245/30R19                       A02) bis A10)
                                                           A94a)                           BF3) V00)
                                        225/35R19          255/30R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF3) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
209                            e1*98/14*0184*..
209 AMG                        e1*2001/116*0402*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
225 bis 354      Mercedes CLK, CLK 55 225/35R19            225/35R19                       A02) bis A10)
                 AMG, CLK 63 AMG                           A94) N235) T88)                 BF3)
                                        225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                           A94) T88)                       BF3)
                                        225/35R19          255/30R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF3) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     6 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
207                              e1*2001/116*0502*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           7½Jx19H2, ET30  8½Jx19H2, ET35
120 bis 285      Mercedes E-Klasse         225/35R19       225/35R19                       A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                           BF2) G5C) N235) T88)
                 Ausführungen mit          225/35R19       245/30R19                       A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen in                 K04) K15) N255)                 BF2) V00)
                 16Zoll oder 17Zoll)                       T89)
                                           225/35R19       255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K15) T91)                  BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx19H2, ET30   8½Jx19H2, ET35
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        225/45R19        225/45R19                       A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                           A11) BF4)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen
                 ab 225/..)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212                              e1*2001/116*0501*..
212G                             e1*2007/46*0484*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           7½Jx19H2, ET30  8½Jx19H2, ET35
100 bis 225      Mercedes E-Klasse         225/35R19       225/35R19                       A01) bis A10)
                 (W212, Limousine,                                                         A11) BF2) E111) T88)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen in 225/35R19       255/30R19                       A01) bis A10)
                 16Zoll)                                   K04) T91)                       A11) BF2) E111) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     7 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
110 bis 245      Mercedes E-Klasse      225/40R19          225/40R19                       A02) bis A10)
                 (W213, Limousine)                         T93)                            A11) BF4) E111a) EF1) N235)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                           T93)                            A11) BF4) E111a) EF1)
                                        225/45R19          225/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) E111a) EF1) N235)
                                             225/45R19 M+S          225/45R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) E111a) EF1)
                                             225/40R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) E111a) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
110 bis 245      Mercedes E-Klasse      225/45R19          225/45R19                       A02) bis A10)
                 (S213, Kombi)                             T96)                            A11) BF4) EF1) ER1)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET30    8½Jx19H2, ET35
100 bis 190      Mercedes GLC            235/50R19         235/50R19                       A02) bis A10)
                 (X253, ohne                               A94)                            A11) BF5) EF1)
                 Verbreiterung)          235/55R19         235/55R19                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF5) EF1)
                                             245/50R19              245/50R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF5) EF1)
                                             255/50R19              255/50R19              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF5) EF1)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     8 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           7½Jx19H2, ET30  8½Jx19H2, ET35
120 bis 190      Mercedes GLC              235/50R19       235/50R19                       A02) bis A10)
                 (X253, mit Verbreiterung)                 A94)                            A11) BF4) EF1)
                                           235/55R19       235/55R19                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) EF1)
                                             245/50R19              245/50R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) EF1)
                                             255/50R19              255/50R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) EF1)
                                             235/55R19              255/50R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) EF1)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
100 bis 225      Mercedes GLK           235/45R19          235/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2)
                                        235/50R19          235/50R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2)
                                        245/45R19          245/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2)
                                        235/50R19          255/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2) V00)
                                        235/50R19          265/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
115 bis 180      Mercedes SLC           215/35R19          215/35R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF2) N225)
                                        225/35R19          225/35R19                       A02) bis A10)
                                                           A94a)                           BF2) G1R)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K28) K103) K104)                BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     9 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
171                              e1*2001/116*0262*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx19H2, ET30   8½Jx19H2, ET35
120 bis 224      Mercedes SLK             215/35R19        215/35R19                       A02) bis A10)
                 (Fahrzeuge ohne Flap                                                      BF3) N225)
                 an Hinterachse)          225/35R19        225/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF3)
                                             215/35R19              235/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF3) V00)
                                             215/35R19              245/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF3) V00)
                                             225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K04) K73)              BF3) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
171                             e1*2001/116*0262*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET30    8½Jx19H2, ET35
120 bis 224      Mercedes SLK            215/35R19         215/35R19                       A02) bis A10)
                 (Fahrzeuge mit Flap an                                                    BF3) E116) N225)
                 HA)                     225/35R19         225/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF3) E116)
                                             215/35R19              235/30R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF3) E116) V00)
                                             215/35R19              245/30R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF3) E116) V00)
                                             225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K73)                   BF3) E116) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
171                            e1*2001/116*0262*..
171 AMG                        e1*2001/116*0321*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
265 bis 294      Mercedes SLK 55 AMG 225/35R19             225/35R19                       A02) bis A10)
                                                           N235)                           BF3)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K73)                            BF3) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     10 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET30     8½Jx19H2, ET35
135 bis 225      Mercedes SLK           215/35R19          215/35R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF2) N225)
                                        225/35R19          225/35R19                       A02) bis A10)
                                                           A94a)                           BF2) G1R)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K28) K103) K104)                BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
        DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
        Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm
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Nr. :                       RA-000925-E0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
       Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     13 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K73)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig umgelegt).
       • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger
         auszustellen.
       • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
       • die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
          komplett um- und anzulegen,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
          oder nach hinten/oben zu biegen.
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
          anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K86)   An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
       Fahrzeugmitte einzuformen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend
      der Blechradhauskante anzupassen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
      um 5 mm zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000925-E0-021
Anlage-Nr. :                AB2b
Seite :                     15 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-8519


T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB2b mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2023