Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 102 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Hinterachse * Radausführung: Lk 112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm * Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp VTX-7519, Lk 112 (ABE-Nr. 51563*02) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 7L, F1X, F2AT, F2GT, F2X, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5276 140 Nm FMX, G5K, G5L, G6GT, UKL-L M14x1,25, Schaftlänge 30 mm RA-000925-C0-021-102~BM-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 102 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. F2AT e1*2007/46*1675*.. F2GT e1*2007/46*1677*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET40 70 bis 170 BMW 2er Active Tourer, 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) Active Tourer xDrive, Gran K02)K18)K28) Tourer, Gran Tourer xDrive Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET40 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive, 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) BMW 5er Hybrid T93) E21)EF1) (Limousine, außer M550i 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) xDrive und M550d xDrive) E21)EF1) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET40 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) (Kombi, außer M550d T96) E21)EF1) xDrive) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-102~BM-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 102 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6GT e1*2007/46*1791*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET40 120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) A94) EF1)ER1) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET40 155 bis 240 BMW 7er 225/45R19 225/45R19 A01) bis A10)B75) (Baureihe G11) A94) ER1)G01) 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10) B75) A94) ER1) 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) B75) A94) ER1) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. F1X e1*2007/46*1676*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET40 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) K04) 225/45R19 225/45R19 A01) bis A10) K04)K89) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000925-C0-021-102~BM-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 102 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2X e1*2007/46*1824*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET40 100 bis 170 BMW X2 225/45R19 225/45R19 A01) bis A10) K04) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET30 8.5x19,ET40 75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) K04) Die Verwendung des Rades VTX-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-7519 (ABE-Nr. 51563*02) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000925-C0-021-102~BM-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 102 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B75) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : Bremsscheibe Ø395x36 mm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. RA-000925-C0-021-102~BM-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51564 Nr. : RA-000925-C0-021 Anlage-Nr. : 102 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen, - die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen, - Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die Radhausverbreiterung klebend zu fixieren. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 102 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018 RA-000925-C0-021-102~BM-5-112-66_5-ET40.docx