Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BB1
Seite : 1/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VTX-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET BORBET
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: Lk 112 Lk 112
Radgröße: 8½Jx19H2 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 66,5 mm 66,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 750 kg 750 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 8½Jx19H2, ET40
320 Mercedes AMG E53 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94) BF1)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BB1
Seite : 2/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 8½Jx19H2, ET40
295 Mercedes AMG E43 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) BF1)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 8½Jx19H2, ET40
295 Mercedes AMG E43 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
(S213, Kombi) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 8½Jx19H2, ET40
320 Mercedes AMG E53 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) BF1)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 8½Jx19H2, ET40
320 Mercedes AMG E53 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
(S213, Kombi) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BB1
Seite : 3/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51564 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000925-D0-021
Anlage-Nr. : BB1
Seite : 4/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-8519
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 150 Nm
Die Anlage BB1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.05.2020