Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065785-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET BORBET Radausführung: Lk 112 Lk 112 Radgröße: 8½Jx19H2 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 20 mm 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204 AMG, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, R1ES, R1EC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RZ-065785-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET20.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065785-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 8.5x19,ET40 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) AMG K01) (Coupe C205, Cabrio A205) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K01) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K01) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) K132) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K122)K132) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 8.5x19,ET40 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) AMG K01) (Limousine, W205) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04)K122) V00) RZ-065785-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET20.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065785-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 8.5x19,ET40 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) AMG K01) (Kombi, S205) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04)K122) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 8.5x19,ET40 295 Mercedes AMG E43 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10) (W213, Limousine) A94) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A94a) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 8.5x19,ET40 320 Mercedes AMG E53 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10) (W213, Limousine) A94) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A94a) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) RZ-065785-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET20.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065785-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 8.5x19,ET40 295 Mercedes AMG E43 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) (S213, Kombi) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A94a) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 8.5x19,ET40 320 Mercedes AMG E53 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) (S213, Kombi) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A94a) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 8.5x19,ET40 320 Mercedes AMG E53 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A94) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) A94) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A94a) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RZ-065785-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET20.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065785-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RZ-065785-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET20.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065785-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-8519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ VTX-8519 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 13.12.2018 RZ-065785-A0-021-01~DB-5-112-66_5-ET20.docx