Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-D0-021 Anlage-Nr. : 2a Seite : 1/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-9519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5276 140 Nm Schaftlänge 30 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 195 BMW 3er 235/35R19 A01) bis A10) (Allradantrieb) T91) BF1) K01) K02) 245/35R19 T93) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-D0-021 Anlage-Nr. : 2a Seite : 2/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 235/40R19 A01) bis A10) xDrive, BMW 5er Hybrid K03) N245) T95) BF1) E21) (Limousine, außer M550i xDrive und 245/40R19 M550d xDrive) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K01) K02) K26) K90) BF1) E21) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 294 bis 390 BMW 5er 245/35R19 M+S A01) bis A10) (Limousine, nur M550i T93) BF1) E21) K01) K04) xDrive und M550d xDrive) 245/40R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K01) K02) K26) K90) BF1) E21) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 A01) bis A10) xDrive K04) BF1) E21) ER1) K01) (Kombi, außer M550d xDrive) 255/35R19 K02) T96) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 294 BMW 5er 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) (Kombi, nur M550d K01) K02) BF1) E21) ER1) V00) xDrive) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-D0-021 Anlage-Nr. : 2a Seite : 3/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6GT e1*2007/46*1791*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R19 A01) bis A10) M00) BF1) ER1) K04) 255/40R19 265/40R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) M00) K04) BF1) ER1) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) ER1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 390 BMW 7er 245/45R19 A01) bis A10) (Baureihe G11) BF1) EB1) ER1) K04) M00) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) M00) K04) BF1) EB1) ER1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 BMW 840d xDrive 255/35R19 M+S A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, 2-türer) A94) BF1) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 BMW X3 255/45R19 A01) bis A10) BF1) ER1) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S A01) bis A10) BF1) EF0) ER1) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-D0-021 Anlage-Nr. : 2a Seite : 4/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 195 BMW X4 255/45R19 A02) bis A10) BF1) ER1) 265/45R19 A01) K03) K04) 285/40R19 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) K04) BF1) ER1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S A02) bis A10) BF1) ER1) 265/45R19 M+S A01) K03) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/45R19 M+S 285/40R19 M+S A01) bis A10) K04) BF1) ER1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4Z e1*2007/46*1949*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 250 BMW Z4 245/35R19 M+S A02) bis A10) BF1) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R19 265/35R19 A01) bis A10) N255) K04) K34) N275) BF1) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-D0-021 Anlage-Nr. : 2a Seite : 5/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5276 Anzugsmoment: 140 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: mit Scheibe Ø395x36 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-D0-021 Anlage-Nr. : 2a Seite : 6/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K34) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich nach oben einzuformen. K90) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an das Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-D0-021 Anlage-Nr. : 2a Seite : 7/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 2a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 11.05.2020